FV-Anteil kann man zu 100% verfallen lassen (Fahrkarten und Angebote)

tbsn, Würzburg, Freitag, 05.10.2018, 17:04 (vor 2724 Tagen) @ Mike65

Es ist erlaubt, ausschließlich den NV-Anteil zu nutzen und sämtliche FV-Züge verfallen zu lassen. Das wurde von der DB bestätigt: https://community.bahn.de/questions/1173215-nutzungsbedingungen-nahverkehr-sparpreis

In den Beförderungsbedingungen steht zwar, dass Fahrkarten zum (Super) Sparpreis nur erhältlich seien, sofern eine Teilstrecke in den Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird. Aus dieser Regelung kann man hingegen nicht schlussfolgern, dass eine Fahrkarte plötzlich ungültig wird, wenn man auf seiner Fahrt keinen FV-Zug nutzt. Hiermit soll nur betont werden, dass keine Sparpreise für reine Nahverkehrs-Strecken gebucht werden können.

Zudem haben die KiN in der Praxis die Anweisung, sämtliche Informationen zur Zugbindung bei einer Fahrt im Nahverkehr zu ignorieren. Nur Strecke/Gültigkeitstage sind relevant.

Wer gerne weite Strecken mit NV (völlig flexibel) fahren möchte und sich QDL/SWT-Tickets mit eCoupons dafür nicht schon lohnen, kann also problemlos einen "Super Mega Sparpreis Flex NV" (bsp. Hamm-Aachen via NV*Duisburg ICE XXX/Essen*NV) buchen. Auch bei Auslandsreisen möglich.


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