FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 11:09 (vor 2737 Tagen)

Hallo,

da das SC FGR gerade meine Erstattung abgelehnt hat und ich mir nicht sicher bin, was nun richtig ist, mal die Frage in die Runde:

Es liegt ein SP Europa ohne Zugbindung im Ausland vor. Im rein ausländischen Abschnitt wurde eine andere Verbindung genutzt, als auf dem OT unter "Ihre Reiseverbindung" eingetragen ist. Dabei habe ich mir ca. 80 min Verspätung eingefahren. (Zangenabdruck/Stempel ist vorhanden).

Da der in der Reiseverbindung eingetragene Zug pünktlich war, wil das SC FGR nichts zahlen. Ich dachte aber, es wäre hier so wie beim Flexpreis, dass die tatsächlich genutzte Verbindung zählt, bin mir aber nicht wirklich sicher.

Ich meine, wenn es ein Schalterticket gewesen wäre, dann wäre die Reiseverbindung gar nicht auf dem Ticket gewesen und das SC hätte sich nach meiner Angabe richten müssen?

Viele Grüße

FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil

JumpUp, Samstag, 22.09.2018, 11:24 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

da das SC FGR gerade meine Erstattung abgelehnt hat und ich mir nicht sicher bin, was nun richtig ist, mal die Frage in die Runde:

Es liegt ein SP Europa ohne Zugbindung im Ausland vor. Im rein ausländischen Abschnitt wurde eine andere Verbindung genutzt, als auf dem OT unter "Ihre Reiseverbindung" eingetragen ist. Dabei habe ich mir ca. 80 min Verspätung eingefahren. (Zangenabdruck/Stempel ist vorhanden).

Da der in der Reiseverbindung eingetragene Zug pünktlich war, wil das SC FGR nichts zahlen. Ich dachte aber, es wäre hier so wie beim Flexpreis, dass die tatsächlich genutzte Verbindung zählt, bin mir aber nicht wirklich sicher.

Ich meine, wenn es ein Schalterticket gewesen wäre, dann wäre die Reiseverbindung gar nicht auf dem Ticket gewesen und das SC hätte sich nach meiner Angabe richten müssen?

Viele Grüße

Ich Stimme Dir soweit zu, um welches Land ging es jedoch? Hast Du im Formular auch die von Dir genutzten Züge eingetragen?

FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 11:36 (vor 2737 Tagen) @ JumpUp

Es geht um CZ. Hier wurde eine Verbindung mit dem SuperCity genutzt, für die jedoch die DB 8 Euro Reservierungsgebühr verlangt. Daher hatte ich bei der Buchung einfach einen ca. 2 stündigen Aufenthalt in Prag eingegeben (nächster Zug ist ein nicht res.pflichtiger) und mir bei der CD für einen Euro die SuperCity Reservierung geholt.

Die tatsächlich genutzten Züge wurden durch mich natürlich eingetragen. Ich habe auch einen Verbindungsausdruck mit der tats. genutzten, vollständigen Verbindung beigefügt.

Das SC FGR schreibt ferner:

Ihre Fahrkarte ist eine Sparpreis Europa Fahrkarte, so dass die Grundlage der Verspätungsberechnung die eingetragene Verbindung auf der Fahrkarte ist. Sie sind mit Zug XXX um 20:58 [Anm.: die durch mich eingetragene tatsächliche Ankunft des genutzten verspäteten Zuges] angekommen. Die planmäßige Ankunftszeit auf der Fahrkarte ist jedoch 21.53 Uhr. Sodass keine Verspätung vorliegt. Sie sind somit frührer angekommen. Im Rahmen der Fahrgastrechte werden keine Entschädigungen für verfrühte Abfahrt gezahlt.

Interessanter Fall

JumpUp, Samstag, 22.09.2018, 11:50 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich dachte im ersten Moment, es handele SGB um einen Fehler des SC FGR. Tatsächlich erläutern sie es explizit.

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).

Im Falle von Tschechien ist es besonders mies, da bei Fahrkarten aus dem RZ /Automat gar keine Reiseverbindung draufgedruckt ist.

Interessanter Fall

Frecciarossa, Samstag, 22.09.2018, 11:54 (vor 2737 Tagen) @ JumpUp

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).

Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.

Interessanter Fall

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.09.2018, 11:55 (vor 2737 Tagen) @ Frecciarossa

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.

Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.

--
Weg mit dem 4744!

Interessanter Fall

JumpUp, Samstag, 22.09.2018, 11:58 (vor 2737 Tagen) @ JeDi

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.

Korrekt, wenn Du später als in der Fahrkarte angegeben ankommst - was aber wenn du drei Stunden vorher losfährst und noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel bist (und trotzdem für den Weg länger gebraucht hast?)

Interessanter Fall

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.09.2018, 12:02 (vor 2737 Tagen) @ JumpUp

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.


Korrekt, wenn Du später als in der Fahrkarte angegeben ankommst - was aber wenn du drei Stunden vorher losfährst und noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel bist (und trotzdem für den Weg länger gebraucht hast?)

Die VO sagt dazu:

Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist.

Aus meiner Sicht lässt das Spielraum für Interpretationen. Ist eine frühere Abfahrt eine zwischen Abfahrts- und Zielort erlittene Verspätung?

--
Weg mit dem 4744!

Interessanter Fall

Henrik, Samstag, 22.09.2018, 12:41 (vor 2737 Tagen) @ JeDi

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).

Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.

Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.

Korrekt, wenn Du später als in der Fahrkarte angegeben ankommst - was aber wenn du drei Stunden vorher losfährst und noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel bist (und trotzdem für den Weg länger gebraucht hast?)

Die VO sagt dazu:

Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist.

Aus meiner Sicht lässt das Spielraum für Interpretationen. Ist eine frühere Abfahrt eine zwischen Abfahrts- und Zielort erlittene Verspätung?

hinsichtlich Fahrgastrechte ist das irrelevant, wann genau der Reisende gefahren ist,
nach Artikel 17 (s.o.) ist relavant, dass der Fahrgast zwischen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet.

Interessanter Fall

Frecciarossa, Samstag, 22.09.2018, 12:05 (vor 2737 Tagen) @ JumpUp

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.


Korrekt, wenn Du später als in der Fahrkarte angegeben ankommst - was aber wenn du drei Stunden vorher losfährst und noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel bist (und trotzdem für den Weg länger gebraucht hast?)

Siehe hier: 521554

Interessanter Fall

Frecciarossa, Samstag, 22.09.2018, 12:00 (vor 2737 Tagen) @ JeDi

Ja, natürlich. Aber eben unabhängig von einer wegen einer Zugbindung auf der Fahrkarte angegebenen Ankunftszeit.

Meinung: Planmäßigkeitszeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes.

martarosenberg, Samstag, 22.09.2018, 18:21 (vor 2737 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 22.09.2018, 18:21

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.

Ich bin auf dem Standpunkt:

Die zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufes planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges oder die zum Zeitpunkt der Fahrt planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges, nach Wahl des Fahrgastes.

Begründung:

* Wo keine Zugbindung vorgesehen ist, kann dem Kunden auch nicht im Rahmen der FGR ein bestimmter Zug zu Grunde gelegt werden.
* Da der Kunde sowohl bei Fahrkartenkauf ein Fahrtzeitangebot der Bahn bekommt, als auch durch die fehlende Zugbindung jederzeit auch ein neues Fahrtzeitangebot annehmen kann, die planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges zu dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrgast sich entschieden hat, diesen zu nutzen; frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufes. Da dieses "Entscheiden" schwer nachvollziehbar ist in der Praxis "nach Wahl des Fahrgastes".

Ich freue mich über Kommentare.

FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil

sflori, Samstag, 22.09.2018, 11:43 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich dachte aber, es wäre hier so wie beim Flexpreis, dass die tatsächlich genutzte Verbindung zählt,

Das ist richtig. Das Servicecenter FGR liegt falsch.


Bye. Flo.

FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 12:04 (vor 2737 Tagen) @ sflori
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 12:04

Interessant. Kann man das irgendwie noch belegen/begründen?


Der von mir oben abgetippte Text, den das SC FGR schrieb, war übrigens schon die Reaktion auf meinen Einspruch, da in der ursprünglichen Ablehnung keinerlei Begründung war.

Den Einspruch hatte ich wie folgt begründet:

[...] Es wurde im Bescheid angegeben, die Verspätung an Zielort hätte 0 min betragen. Dies ist jedoch falsch. Es wurde nicht die auf der Fahrkarte unter "Reiseverbindung" eingetragene Verbindung mit dem Zug xxx (Abfahrt in xxx um xxx) genutzt. Stattdessen wurde - wie im FGR-Formular angegeben und am Zangenabdruck erkennbar . der Zug xxx mit Abfahrt in xxx um xxx genutzt. Dies ist auch möglich, da im Ausland beim Sparpreis Europa keine Zugbindung - analog zum DB Flexpreis - besteht. Die Fahrgastrechte sind somit nach der tatsächlich genutzten Verbindung zu beurteilen, hier also die Ankuft des Zuges xxx im Bahnhof xxx, welche über eine Stunde zu spät war. Ich bitte daher um Überprüfung der Entscheidung [...]


Das ist ja eigentlich die gleiche Argumentation. War mir eben nur nicht sicher, ob ich richtig lag. Wenn ja, ist es nun ja eigentlich sinnlos, nochmal ans SC FGR zu schreiben..

EBA einschalten

Zg_2, Samstag, 22.09.2018, 20:41 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das ist ja eigentlich die gleiche Argumentation. War mir eben nur nicht sicher, ob ich richtig lag. Wenn ja, ist es nun ja eigentlich sinnlos, nochmal ans SC FGR zu schreiben..

Hallo,

warum wendest Du Dich nicht an das EBA? Es gibt durchaus Berichte, dass das EBA in einigen Fällen der Argumentation des SC FGR nicht gefolgt ist und zugunsten des Reisenden entschieden hat. Die Kommunikation mit den EBA kann per E-Mail erfolgen.

Gruß

Zg_2

FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil

chriL999, Samstag, 22.09.2018, 20:51 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Im konkreten Fall sieht sich das Servicecenter Fahrgastrechte nicht zuständig und begründet dies auch. Du kannst nun Beschwerde einlegen (sofern du mit weiteren zukünftigen gleichartigen Verspätungen rechnest).
Alternative ist, dass du dich an die Bahn wendest und um Kulanz "bittest".

SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach

ffz, Samstag, 22.09.2018, 21:07 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

meiner mienung nach hat das SC FGR zu Recht abgelehnt, du hast zwar im Ausland keine Zugbindung, allerdings mit DB Vertrieb einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, der die Nutzung des SuperCity der CD nicht zulässt. Der SuperCity ist Reservierungs- und Zuschlagspflichtig. Eiegentlich hätte dir die CD keine Reservierung zu deinem Sparpreis Europa der DB verkaufen dürfen, diese Kombination ist tariflich nicht zulässig. Somit konntest du mit deiner Fahrkarte den SuperCity nicht nutzen. Wenn musst du dich wegen der Erstattung wegen Verspätung an die CD wenden, die hat dir den Zuschlag mit Reservierung für den SuperCity verkauft, das ist ein Beförderungsvertrag zwischen der CD und dir, nicht zwischen DB Vertrieb und dir. Für die CD ist das SC FGR nicht zuständig.

SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 21:24 (vor 2737 Tagen) @ ffz

@ffz

Der Super-City war nicht der verspätete/auslösende Zug, sondern ein im weiteren Verlauf verspäteter Rychlik. Dieser wurde ganz regulär innerhalb der Gültikeit der Fahrkarte genutzt.

Ans EBA wenden wäre möglich, auch wenn es nur um gut 10 Euro geht. Mal schauen, ob ich Zeit finde.


@chriL999
Beschwerde/Einspruch beim SC wurde bereits eingelegt, daher denke ich dass die erneute Kontaktaufnahme mit dem SC wohl eher wenig Früchte tragen wird.

ruf da doch einfach mal an..

Henrik, Samstag, 22.09.2018, 21:33 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

- kein Text -

SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach

ffz, Samstag, 22.09.2018, 21:46 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Aber den Rychlik hättest du nicht erreichen können, wenn du dich an den Beförderungsvertrag der Fahrkarte gehalten hättest, da die Fahrkarte im SuperCity nicht gültig ist und du somit wissentlich gegen den Beförderungsvertrag und gegen die beauskunftete Verbindung verstoßen hast. Du kannst ja nicht in der Zeit zurück reisen.

Auf Schwäbisch würde man sagen, dein Ansinnen hat "a Gschmäckle"

Aber wenn es in immer mehr Ländern dann auch im Ausland im Fernverkehr Zugbindung gibt werden die Möglichkeiten immer mehr eingeschränkt zu tricksen. Hinterher wird dann rum geheult wie böse die Bhan doch ist...

Gültigkeit der Fahrkarte

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 22.09.2018, 21:59 (vor 2737 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Co_Tabara-98, Samstag, 22.09.2018, 22:00

Aber den Rychlik hättest du nicht erreichen können, wenn du dich an den Beförderungsvertrag der Fahrkarte gehalten hättest, da die Fahrkarte im SuperCity nicht gültig ist ...

Wie kommst du darauf? In den internationalen Beförderungsbedingungen finde ich nur Hinweise darauf, dass es in Tschechien zuschlagspflichtige Züge gibt. Nicht jedoch, dass der Zuschlag zwingend im Voraus bei der DB gekauft werden muss. Auch nicht, dass der Reisende sich vorab auf Züge mit bzw. ohne Zuschlag verbindlich festlegen muss.

Gültigkeit der Fahrkarte

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 22:33 (vor 2737 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ob ich die Reservierung bei der DB oder bei der CD kaufe, ist doch grundsätzlich egal. Zumindest sehe ich darin keinen groben Verstoß.

Gültigkeit der Fahrkarte

ffz, Sonntag, 23.09.2018, 10:11 (vor 2737 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von ffz, Sonntag, 23.09.2018, 10:12

Nein ist es nicht, weil du damit unzulässig internationalen und nationalen Tarif mischst. Der SuperCity kostet zum internationalen Tarif 8€ Zuschlag inklusive Reservierung egal ob bei der DB, der ÖBB, der SNCF,... Zum nationalen Tarif der CD kostet der Zuschlag 0-250 CZK je nach Strecke und Auslastung im Durchschnitt etwa 150 CZK, das sind etwa 5,80€. Es ist tariflich nicht zulässig nationalen und internationalen Tarif zu mischen.

Bei einer reinen Platzreservierung ist es egal bei weilcher Bahngesellschaft man die kauft, aber der Supercity ist Zuschlagspflichtig und da ist es nicht egal wo man den kauft.

Den Unterschied nationaler und internationaler Tarif kann man sehr schön sehen, wenn man den Preis für eine Fahrkarte Passau-Linz an der Donau mit einander vergleicht. Die gleiche Fahrkarte ist bei der ÖBB mit 17,80€ billiger wie zum internationalen Tarif bei der DB oder der SBB mit 25,20€.

Ist auch logisch, weil wenn zB die DB eine Fahrkarte für die ÖBB verkauft, will sie Verkaufsprovision dafür haben und die ÖBB verlangt für den internationalen Tarif mehr wie für den nationalen Tarif.

Das gleiche Spiel kann man auch umgekehrt spielen:
Eine ICE Fahrkarte zum Flexpreis Passau-Nürnberg kostet zum nationalen DB Tarif 50€, zum internationalen Tarif zB der ÖBB werden dafür 51€ verlangt.

Der Unterschied ist in Deutschland geringer, weil in Deutschland der ICE nicht vom Verkehrsverbund gefördert wird, in Österreich bezahlen die Verkehrsverbünde Abgaben an die ÖBB, sodass Verbundfahrkarten eines Verkehrsverbundes(in aller Regel ein Bundesland) auch im Fernverkehr gelten, daher ist der nationale Tarif in Österreich um einiges billiger.

Krasser ist der Unterschied, wenn man in Deutschland nur mit dem Nahverkehr fährt, da verlangt die DB, wenn man zum Flexpreis fährt 42,60€, die ÖBB wieder 51€ zum internationalen Tarif.

Gültigkeit der Fahrkarte

Frecciarossa, Sonntag, 23.09.2018, 10:26 (vor 2737 Tagen) @ ffz

Den Unterschied nationaler und internationaler Tarif kann man sehr schön sehen, wenn man den Preis für eine Fahrkarte Passau-Linz an der Donau mit einander vergleicht. Die gleiche Fahrkarte ist bei der ÖBB mit 17,80€ billiger wie zum internationalen Tarif bei der DB oder der SBB mit 25,20€.

Ist auch logisch, weil wenn zB die DB eine Fahrkarte für die ÖBB verkauft, will sie Verkaufsprovision dafür haben und die ÖBB verlangt für den internationalen Tarif mehr wie für den nationalen Tarif.

Ist überhaupt nicht logisch, Vertriebskosten fallen in beiden Fällen an. Ich kann österreichische Binnenfahrkarten heute zum Beispiel auch bei Trainline kaufen. Da geht auch eine Provision für Trainline ab, dennoch gibt es die Fahrkarten zum günstigen Binnentarif. Ausländische Fahrgäste mit höheren Preisen abzuzocken ist im Internetzeitalter nicht mehr zeitgemäß.


Das gleiche Spiel kann man auch umgekehrt spielen:
Eine ICE Fahrkarte zum Flexpreis Passau-Nürnberg kostet zum nationalen DB Tarif 50€, zum internationalen Tarif zB der ÖBB werden dafür 51€ verlangt.

Der Unterschied ist in Deutschland geringer, weil in Deutschland der ICE nicht vom Verkehrsverbund gefördert wird, in Österreich bezahlen die Verkehrsverbünde Abgaben an die ÖBB, sodass Verbundfahrkarten eines Verkehrsverbundes(in aller Regel ein Bundesland) auch im Fernverkehr gelten, daher ist der nationale Tarif in Österreich um einiges billiger.

Die Preisunterschiede bestehen unabhängig von Verkehrsverbünden.

Krasser ist der Unterschied, wenn man in Deutschland nur mit dem Nahverkehr fährt, da verlangt die DB, wenn man zum Flexpreis fährt 42,60€, die ÖBB wieder 51€ zum internationalen Tarif.

Eine ebenso nicht mehr zeitgemäße Beschränkung des internationalen Tarifs. Unterschiedliche Preise für verschiedene Zugkategorien kann dieser nicht abbilden.

Gültigkeit der Fahrkarte

Altmann, Sonntag, 23.09.2018, 10:31 (vor 2737 Tagen) @ Frecciarossa

Ist auch logisch, weil wenn zB die DB eine Fahrkarte für die ÖBB verkauft, will sie Verkaufsprovision dafür haben und die ÖBB verlangt für den internationalen Tarif mehr wie für den nationalen Tarif.


Ist überhaupt nicht logisch, Vertriebskosten fallen in beiden Fällen an. Ich kann österreichische Binnenfahrkarten heute zum Beispiel auch bei Trainline kaufen. Da geht auch eine Provision für Trainline ab, dennoch gibt es die Fahrkarten zum günstigen Binnentarif.

Bei Trainline kannst Du aber keine ÖBB-Gutscheine (z.B. aus Toffifee-Aktion ...) einlösen ...

Gültigkeit der Fahrkarte

ffz, Sonntag, 23.09.2018, 11:19 (vor 2736 Tagen) @ Frecciarossa

Trainline hat aber keinen Personalapperat hinter sich und ist im klassischen Sinne keine Verkaufsagentur, sondern nur eine Vermittlungsagentur. Wenn du eine Fahrkarte bei Trainline für Österreich kaufst, ist trotzdem die ÖBB nachher für die Fahrgastrechte zuständig. Trainline hat nur Rechner und Programmierer und Leute die für die Geldbuchungen zuständig sind, keine Reiseberater und keine Tarifexprerten. Trainline bekommt nur eine Vermittlungsprovision, die bewegt sich im Centbereich.

Dass der internationale Tarif nicht nach Zugkategorien unterscheidet ist eigentlich logisch, da es diese Unterschiede in den meisten Europäischen Ländern nicht gibt. Dort sind entweder bestimmte Zugkategorien Zuschlagspflichtig(Es gab in Deutschland lange nur einen IC/EC Zuschlag und keinen anderen Tarif dafür) oder Globalpreispflichtig. Der Weg in Deutschland mit unterschiedlichen Zugkategorien ist ein Sonderweg, den es so nur in Deutschland gibt.

Gültigkeit der Fahrkarte

Frecciarossa, Sonntag, 23.09.2018, 14:25 (vor 2736 Tagen) @ ffz

Trainline hat aber keinen Personalapperat hinter sich und ist im klassischen Sinne keine Verkaufsagentur, sondern nur eine Vermittlungsagentur.

Die DB vermittelt auch nur den Abschluss des Beförderungsvertrages. Die Leistung erbringt die ÖBB und die Kohle bekommt auch die ÖBB.

Wenn du eine Fahrkarte bei Trainline für Österreich kaufst, ist trotzdem die ÖBB nachher für die Fahrgastrechte zuständig.

Wenn das SC FGR für eine ÖBB-Fahrkarte entschädigen muss, wird das mit den ÖBB verrechnet.

Trainline hat nur Rechner und Programmierer und Leute die für die Geldbuchungen zuständig sind, keine Reiseberater und keine Tarifexprerten.

Wo ist da der Unterschied zum Onlinevertrieb der ÖBB? Und wo ist der Unterschied zwischen Schalterverkauf in Deutschland und Österreich. Verursacht ja wohl beides in etwa die gleichen Kosten.

Trainline bekommt nur eine Vermittlungsprovision, die bewegt sich im Centbereich.

Was zu beweisen wäre.

Dass der internationale Tarif nicht nach Zugkategorien unterscheidet ist eigentlich logisch, da es diese Unterschiede in den meisten Europäischen Ländern nicht gibt. Dort sind entweder bestimmte Zugkategorien Zuschlagspflichtig(Es gab in Deutschland lange nur einen IC/EC Zuschlag und keinen anderen Tarif dafür) oder Globalpreispflichtig. Der Weg in Deutschland mit unterschiedlichen Zugkategorien ist ein Sonderweg, den es so nur in Deutschland gibt.

Solche Unterschiede gibt es schon noch in einigen Ländern.

Es bleibt dabei, der internationale Tarif ist ein Relikt aus vergangenen Tagen und ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß.

Gültigkeit der Fahrkarte

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 23.09.2018, 13:31 (vor 2736 Tagen) @ ffz

Nein ist es nicht, weil du damit unzulässig internationalen und nationalen Tarif mischst.

Das ist eine Vermutung oder ergibt sich das aus dem tschechischen Bahntarif?

Der SuperCity kostet zum internationalen Tarif 8€ Zuschlag inklusive Reservierung egal ob bei der DB, der ÖBB, der SNCF,... Zum nationalen Tarif der CD kostet der Zuschlag 0-250 CZK je nach Strecke und Auslastung im Durchschnitt etwa 150 CZK, das sind etwa 5,80€.

Danke für die Info. Nun lässt sich von den Preisen her aber wohl kein Rückschluss auf Kombinationen ziehen oder gar auf die Gültigkeit der Fahrkarte. Die Web-Infos der CD zum SuperCity sagen nur: "In den Zügen des SC Pendolino können Sie jedwede Fahrkarten für Züge der ČD für die 1. oder 2. Klasse verwenden. Um Ihnen einen Sitzplatz zu gewährleisten, sind alle Züge des SC Pendolino platzkartenpflichtig ..."

Falls tatsächlich eine internationale Fahrkarte nur mit einer Reservierung (mit integriertem Zuschlag, oder umgekehrt) zum "internationalen Preis" kombiniert werden kann, würde ich allerdings erwarten, dass diese trotzdem - für spontane Reisewünsche - am Schalter der CD erworben werden kann. Eventuell hat der Threadersteller einen zu niedrigen Preis bezahlt?

Wenn es prinzipiell möglich ist, eine Reservierung nachträglich bei der CD zu erwerben, sollte es dem Servicecenter Fahrgastrechte aber egal sein, wo und zu welchem Preis diese gekauft wurde.

Gültigkeit der Fahrkarte

ffz, Sonntag, 23.09.2018, 13:52 (vor 2736 Tagen) @ Co_Tabara-98

Das ergibt sich aus dem internationalen Tarif (SCIC-NRT)

Der internationale Tarif kann nur im Ausland erworben werden, das war schin immer so. Es ist möglich eine Reservierung in Tschechien zu kaufen, allerdings ist das tariflich nicht zulässig, sprich die CD verstößt gegen die internationalen Beförderungsbedingungen, wenn sie eine Reservierung mit Zuschlag für den SuperCity verkauft und der Reisende verstößt gegen die Beförderungsbedingungen, wenn er die Reservierung mit Zuschlag bei der CD kauft.
Das SC FGR würde, wenn es eine Erstattung bezahlt wissentlich akzeptieren, dass gegen Beförderungsbedingungen verstoßen wurde, das ist aus rechtlichen Gründen nicht zu empfehlen.

Mit dem kauf der Fahrkarte schleißt man einen Beförderungsvertrag für eine angebotene Verbindung ab mit den angebotenen Fahrzeiten. Das lässt sich bei einem Online-Ticket sehr gut nachvollziehen, bei einem Ticket am Schalter und am Automaten auch, wenn auch mit Umwegen. Wenn also die Fahrgäste die Möglichkeiten der Sparpreise aus nutzen und dann andere Verbindungen nutzen um sich hinter her einen Teil des Fahrpreises erstatten zu lassen, führt das dazu, dass es in immer mehr Ländern auch im Ausland Zugbindung gibt, die Schweiz, Frankreich und Belgien lassen grüßen...

Magst Du das belegen?

martarosenberg, Sonntag, 23.09.2018, 23:08 (vor 2736 Tagen) @ ffz

Das ergibt sich aus dem internationalen Tarif (SCIC-NRT)

Magst Du das bitte mal belegen, woher sich das ergibt? (Stelle zitieren?)

Ich kann das nämlich derzeit nicht nachvollziehen.

Mit dem kauf der Fahrkarte schleißt man einen Beförderungsvertrag für eine angebotene Verbindung ab mit den angebotenen Fahrzeiten.

Wenn das so wäre dann wäre der Flexpreis sinnlos.

Wo es keine Zugbindung gibt, schließt man meiner meinung Nach einen Bevöredrungsvertrag zur Beförderung innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte, genauen Zug nach Wahl des Fahrgastes auch spontan.

Gültigkeit der Fahrkarte

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 24.09.2018, 00:54 (vor 2736 Tagen) @ ffz

... Es ist möglich eine Reservierung in Tschechien zu kaufen, allerdings ist das tariflich nicht zulässig ...

Sollte nicht das Problem des Kunden sein, wenn die eine oder andere Bahn internationale Abmachungen verletzt. Und falls es tatsächlich so sein sollte, freuen wir uns doch lieber über das pragmatische Vorgehen der CD.

... und der Reisende verstößt gegen die Beförderungsbedingungen, wenn er die Reservierung mit Zuschlag bei der CD kauft.

In den unter "AGB" verlinkten "Internationalen Beförderungsbedingungen" finde ich nur: "Auf den tschechischen Strecken wird bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr ein Zuschlag gemäß den jeweiligen Beförderungsbedingungen der tschechischen Eisenbahngesellschaft erhoben." (SCIC-SB, 5.1.1)

Das SC FGR würde, wenn es eine Erstattung bezahlt wissentlich akzeptieren, dass gegen Beförderungsbedingungen verstoßen wurde, das ist aus rechtlichen Gründen nicht zu empfehlen.

Dann hoffe ich, dass vom SC FGR jemand mitliest und die Empfehlung ankommt.

... Wenn also die Fahrgäste die Möglichkeiten der Sparpreise aus nutzen und dann andere Verbindungen nutzen um sich hinter her einen Teil des Fahrpreises erstatten zu lassen,

Machen wir uns nichts vor, Fahrgastrechtsfälle sind sowas wie Versicherungsfälle... aber die allermeisten Antragsteller werden nicht Schuld an der Verspätung sein.

führt das dazu, dass es in immer mehr Ländern auch im Ausland Zugbindung gibt, die Schweiz, Frankreich und Belgien lassen grüßen...

Soweit es die Schweiz betrifft, dürfte die Ursache eher darin liegen, dass die deutschen Sparpreise in erheblichem Umfang als Ersatz für flexible SBB-Inlandsfahrkarten genutzt werden, und das wahrscheinlich eher von Schweizern als von Deutschen.

DB-SCIC-NRT oft auch günstiger als DB Flexpreis PK A.

martarosenberg, Sonntag, 23.09.2018, 23:02 (vor 2736 Tagen) @ ffz

Das gleiche Spiel kann man auch umgekehrt spielen:
Eine ICE Fahrkarte zum Flexpreis Passau-Nürnberg kostet zum nationalen DB Tarif 50€, zum internationalen Tarif zB der ÖBB werden dafür 51€ verlangt.

Oft ist es auch so, dass der SCIC-NRT der DB günstiger ist als Produktklasse A Flexpreis.

Das liegt daran, dass es beim internationalen Tarif keine Unterscheidung nach Produktklassen gibt, nach nationalem DB-Tarif schon.

Dies liegt mitnichten an Verkaufsprovision.

Gültigkeit der Fahrkarte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.09.2018, 23:28 (vor 2737 Tagen) @ Co_Tabara-98

Aber den Rychlik hättest du nicht erreichen können, wenn du dich an den Beförderungsvertrag der Fahrkarte gehalten hättest, da die Fahrkarte im SuperCity nicht gültig ist ...


Wie kommst du darauf? In den internationalen Beförderungsbedingungen finde ich nur Hinweise darauf, dass es in Tschechien zuschlagspflichtige Züge gibt. Nicht jedoch, dass der Zuschlag zwingend im Voraus bei der DB gekauft werden muss. Auch nicht, dass der Reisende sich vorab auf Züge mit bzw. ohne Zuschlag verbindlich festlegen muss.

Möglicherweise ist aber eine Durchmischung der Tarife nicht zulässig. Was kostet denn bei den CD eine SC-Reservierung zu einem internationalen Fahrschein?

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Weg mit dem 4744!

Gültigkeit der Fahrkarte

bahnfahrerofr., Sonntag, 23.09.2018, 11:37 (vor 2736 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 23.09.2018, 11:39

Hallo zusammen,

dass es einen Unterschied zwischen nationalem und internationalen Tarif gibt, war mir irgendwo schon klar.

Mein Problem war bis eben, dass ich nichts von einem Zuschlag für den SC wusste, ich bin davon ausgegangen, dass der Zug eben einfach reservierungspflichtig ist und fertig. Und wie schon geschrieben, bei einer einfachen Reservierung würde es eben keinen Unterschied machen, wo ich diese kaufe.

Somit bin ich quasi mit einer einfachen Reservierung für den SC für 1,40 EUR und eigentlich ohne Zuschlag (schwarz) gefahren. Wurde aber vom ZUB nicht beanstandet (bereits mehrmals). Aus diesen Gründen werde ich die FGR-Sache aber auf sich beruhen lassen. Trotzdem vielen Dank für die Meinungen.

Gültigkeit der Fahrkarte

mdln, Sonntag, 23.09.2018, 14:26 (vor 2736 Tagen) @ JeDi

Möglicherweise ist aber eine Durchmischung der Tarife nicht zulässig. Was kostet denn bei den CD eine SC-Reservierung zu einem internationalen Fahrschein?

Ich hatte mal ein Ticket Ostrava - Berlin, die dazugehörige SC-Reservierung hatte einen Preis von 100 CZK(etwa 3,90 €).

SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach

Gast, Mittwoch, 26.09.2018, 18:31 (vor 2733 Tagen) @ ffz

Aber den Rychlik hättest du nicht erreichen können, wenn du dich an den Beförderungsvertrag der Fahrkarte gehalten hättest, da die Fahrkarte im SuperCity nicht gültig ist und du somit wissentlich gegen den Beförderungsvertrag und gegen die beauskunftete Verbindung verstoßen hast.

- Das SC FGR hat die Zulässigkeit der SC-Nutzung mit der genutzten Fahrkartenkombination nicht bezweifelt, insofern muß man sich nicht zwangsläufig Gedanken darüber machen.
- Steht denn irgendwo, daß die gesamte gebuchte Strecke mit dem Sparpreis gefahren werden muß? Ansonsten gilt: Im verspäteten R war die Fahrkarte jedenfalls gültig, und ob der Abschnitt davor im Rahmen des Beförderungsvertrags, mit dem Taxi, per Anhalter oder über einen Beförderungsvertrag mit der CD, in welchem diese auf einen Teil ihrer Rechte verzichtet hat, zurückgelegt wurde, sollte keine Rolle spielen.

Aber wenn es in immer mehr Ländern dann auch im Ausland im Fernverkehr Zugbindung gibt [...]

Aus diesem Grund wäre mein Vorschlag auch eher gewesen, nichts zu unternehmen und sich ggf. das Geld irgendwo anders wiederzuholen, wo man juristisch oder faktisch mehr kriegt, als einem moralisch zustünde.

SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach

chriL999, Sonntag, 23.09.2018, 11:29 (vor 2736 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das SC FGR handelt auch in anderen Fällen wie von dir geschildert, du bist also mit deren Entscheidung nicht allein.
Aber wie geschrieben: Der Fall könnte auch von der DB aus Kulanz geregelt werden.

? Zuschlag bei DB kaufen

sflori, Sonntag, 23.09.2018, 11:34 (vor 2736 Tagen) @ ffz

du hast zwar im Ausland keine Zugbindung, allerdings mit DB Vertrieb einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, der die Nutzung des SuperCity der CD nicht zulässt. Der SuperCity ist Reservierungs- und Zuschlagspflichtig.

Hätte er Reservierung und Zuschlag denn bei der DB (ggf. zu höheren Preisen) gleich mitkaufen können?

Falls nein, wäre der SuperCity ja generell inkompatibel zu internationalen FK!?
Falls ja, kann es dem SC FGR egal sein - vielleicht hatte er ja Aufpreis/Reservierung.


Bye. Flo.


Ps: Sehr interessanter Thread. Erstaunlich, was es da alles für Spitzfindigkeiten bei internationalen FK gibt... :)

? Zuschlag bei DB kaufen

bahnfahrerofr., Sonntag, 23.09.2018, 11:40 (vor 2736 Tagen) @ sflori
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 23.09.2018, 11:41

Die DB verkauft den Zuschlag/Reservierung durchaus, mit ziemlicher Sicherheit auch einzeln.
Jedenfalls sind SP Europa FK mit dem SC buchbar, eben für ca. 8 Euro Aufpreis, der übrigens erst im letzten Bezahlschritt beim Onlinekauf auftaucht.

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