Weiterfahrt bei "München" erlaubt. (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 14.09.2018, 15:39 (vor 2044 Tagen) @ chriL999

Wenn oben München draufsteht ist ganz sicher die Weiterfahrt unmittelbar im Anschluss an die Fahrt im Zug erlaubt (im Rahmen der tariflichen Gleichstellung), unabhängig davon, ob *NV enthalten ist oder nicht.

Grundsätzlich ja, wenn du die Zugbindung einhältst. Das wird dir ohne *NV aber ggf. schwerfallen.

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Weg mit dem 4744!


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