Gesellschaftsform (Fahrkarten und Angebote)

br752, Donnerstag, 02.08.2018, 14:03 (vor 2788 Tagen) @ sibiminus

Und das ist auch richtig so, solange die Deutsche Bahn eine Aktiengesellschaft ist. * Die Frage ist: Muss die Deutsche Bahn eine Aktiengesellschaft sein oder kann sie auch eine Gesellschaftsform haben wie sie die Verkehrsverbuende haben?


Was genau meinst du damit? Verkehrsverbünde haben doch auch alle denkbaren Gesellschaftsformen, von GmbH über Personengesellschaften bis zu Anstalten öffentlichen Rechts ist alles vorhanden. Ich vermute du zielst auf die Gewinnerzielungsabsicht ab, aber die dürfte doch unabhängig von der Rechtsform sein, solange der Bund etwaige Verluste ausgleicht - oder? Oder habe ich deinen Gedanken völlig falsch verstanden?

Der Gedanke ist /halbwegs/ richtig. Auch wenn ein Verkehrsverbund eine Gewinnerziehlungsabsicht hat, ist die Frage an wen der Gewinn abgefuehrt werden muss. (Kommunen an der Strecke?)
Bei einer AG sind die Aktionaere, in diesem Fall der Bund, zu befriedigen.
Wenn das der Saudi oder Chinese geworden waere, dann ganz "gute Nacht".

Aber auch so wird zu viel in den Bundeshaushalt fuer andere Dinge abgefuehrt, anstelle die Infrastruktur (Weichen/Ausweichen/Auswechmaterial) vorzuhalten.


BR752


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