Ferrero Mitfahrergutschein und Bahn.Bonus Freifahrt? (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 26.01.2010, 02:11 (vor 6021 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Information. Inwiefern entstehen durch Gratisreservierungen der Allgemeinheit Kosten?

Die "Gratis"reservierungen haben immer noch einen finanziellen Wert in Höhe von 4,50 Euro. Der einzige Unterschied: Der Preis steht nicht drauf. Also hat der Verkäufer der Reservierungen (die Bahn) einen Fehlbetrag in der Kasse. Dieser wird gemäß den Bestimmungen im SGB IX ausgeglichen.

Mir sind auch die genannten §§ unklar: allein durch das Ausstellen von Reservierungen zahlt doch die Allgemeinheit nicht an die DB Fernverkehr, oder?

Die Allgemeinheit bezahlt Steuern an den Staat. Der Staat bezahlt von den Steuereinnahmen die Fahrgeldausfälle des einzelnen Verkehrsunternehmens, also auch der Bahn.

...andererseits ärgert es mich auch zu sehen, wie unwissende Fahrgäste "abgezockt" werden, weil sie nicht wissen, dass man durch geringfügige Iteration der Relation den Preis um 1/2 drücken kann oder dgl. Oder nicht wissen, dass sie sich Geld zurückholen können bei Verspätungen, ...

Dann stelle doch Dein Wissen den "Unwissenden" und Tarifinteressierten zur Verfügung. Dann hat jeder etwas davon. Vor einiger Zeit berichtete ein User bei DSO, daß er Probleme mit dem Servicecenter Fahrgastrechte hatte, weil er bei der Nutzung von Nahverkehrstickets Verspätung hatte. Er hatte alles richtig gemacht, aber das Servicecenter stellte sich quer. Später berichtete er im gleichen Forum, was dann weiter passierte: Er informierte sich über Beschwerde-/Einspruchsmöglichkeiten und gelangte so zum EBA als Kontrollinstanz des o.g. Servicecenters. Dorthin wandte er sich mit seinem Problem und ihm wurde geholfen. Seine Erfahrung teilte er den Usern bei DSO mit. Da hat zwar die Allgemeinheit nicht direkt was davon, aber der eine und andere geplagte Bahnfahrer bekam einen Weg aufgezeigt, was er tun könne, wenn er ebenfalls ein Problem mit dem Servicecenter Fahrgastrechte hat. Ich weiß mittlerweile von Reisenden im Zug, daß sie von den Erfahrungen des DSO-Users profitierten.

...weil ihnen gelangweilte und uninteressierte Mitarbeiter die nötigen Informationen vorenthalten.

Nee. Hier gilt, daß man sich selbst informieren muß. Es ist Dein Recht, eine Entschädigung bei Verspätung zu bekommen, aber dann fordere Dein Recht auch ein.

Früher war es so, daß bei einer Verspätung von ab 30 Minuten es einen Kulanzgutschein in Höhe von 10 Euro pro Person gab, den das Zub austeilte. Dann wollten die Reisenden ein Recht darauf. Also bekamen sie es: Allerdings gab es nur das was gesetzlich vorgegebenen wurde, 20% des Fahrpreises der einfachen Fahrt bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten pro Fahrkarte - und nicht zuletzt - sie mußten sich ihr Recht einfordern. Wer das mal mitgemacht hatte, weiß, wie schön die Reisenden mit ihrem "Recht auf..." auf die Nase fielen:

Daß Du und diverse andere Reisende sich bestimmte Vorteile zu ihren Gunsten verschaffen, naja. Sei es drum, die Bahn stirbt deswegen nicht. Sie hätte vermutlich ein größeres Problem, wenn plötzlich alle Reisenden die Lücken in den BB Bahn sich zunutze machen oder wenigstens ihre Rechte bei Verspätungen wahrnehmen.

Gruß, Ralf


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