Ferrero Mitfahrergutschein und Bahn.Bonus Freifahrt? (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 25.01.2010, 02:01 (vor 6024 Tagen) @ Tommyboy

Und nein, ich frage jetzt nicht, was man sich bei Zugverspätung erstatten lassen kann, wenn man mit der Freifahrt und Begleitung fährt. Sonst werde ich hier gesteinigt....:-)

Naja, ich will es mal so formulieren: Das was Du (nicht nur) hier erfragst oder auch preisgibst, ist durchaus moralisch verwerflich. Deswegen die Empörung. Rein von der sachlichen Seite betrachtet, kannst Du Deine "Gaunereien" auch so weiter machen - und die vorhandenen tariflichen bzw. rechtlichen Lücken in den Beförderungsbedingungen der Bahn ausnutzen. Allerdings sollte man dieses dann nicht noch allzu exzessiv in die weite Welt herausposaunen. Früher oder später werden diese Lücken gestopft.

So gingen die Preise bei den Monatskartenschleppern auf der Linie Berlin-Hamburg gewaltig in in den Keller, nachdem einer so dämlich war, sich dazu recht freizügig zu äußern. Hier der Artikel: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/gluecksjaeger-auf-der-schnellzugtrasse/ (Hier ist die Lösung denkbar einfach: Man schränkt per Beförderungsbedingungen den Verkauf bestimmter Fernverkehrszeitkarten auf bestimmten Strecken ein oder schließt diese ganz aus. Dann gäbe es für Hamburg - Berlin nur noch IC(E)-Wochenkarten, wo eine kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen an Samstagen nicht möglich ist.)

Eine andere "goldene Kuh" wurde durch das Usenet selbst geschlachtet. Ich meine hier die jetzt nicht mehr vorhandene Möglichkeit, eine Fahrkarte in Deutschland zu kaufen, wo der Startort kurz hinter der Grenze war und der Zielort in Deutschland und die Gesamtentfernung maximal 100km betrug. Damals war die Fahrkarte nach der alten Regelung 1 Monat gültig. Heute ist es nur noch ein Tag. Nachzulesen im TCV-Tarif Heft 1, Punkt 14. Wie das jetzt heißt, weiß ich aktuell nicht.

Um noch auf Deine kleinen "Gaunereien" (Reservierungen mittels Dir nicht persönlich zugeteiltem Schwbeh-Ausweis zu tätigen) zu kommen: Es ist nach wie vor moralisch verwerflich und verstößt auch meiner Meinung nach gegen die guten Sitten, aber: Schon mal im SGB IX, Kapitel 13, §§ 148 und 149 nachgelesen? Nein?

Um es kurz zu machen: Die Bahn bekommt die Fahrgeldausfälle der Reisenden im Sinne des SGB IX sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr erstattet. Somit beschei*t Du nicht die Bahn, sondern Vater Staat und damit die Allgemeinheit. Oder anders ausgedrückt: Du bezahlst zu einem minimalen Bruchteil Deine Gaunereien aus eigner Tasche. Dumm gelaufen. :-P

Schlußendlich, um Deine obige Frage auch zu beantworten: Die Ausgabe von Fahrgastrechteformularen an Reisende mit bahn.bonus-Fahrkarten und sonstigen Nullpreis-Fahrkarten/-gutscheinen ist ausgeschlossen. Nur da wo ein Preis draufsteht, gibts auch etwas zurück.

DB-Mitarbeiter-Fahrkarten und Fahrgastrechteformulare sind eine nicht-öffentliche Baustelle. :-)

Gruß, Ralf


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