Aufhebung Zugbindung, wenn Zug (angeblich) voll ist? (Allgemeines Forum)

ICE2020, Freitag, 27.07.2018, 22:36 (vor 2801 Tagen) @ Bm235

Reicht der Bahn das für die Aufhebung der Zugbindung aus oder muss man in den sauren Apfel beißen und sich trotzdem noch in diesen überfüllten Zug zwängen?

Nein, Du musst trotzdem in den vollen Zug. Alles andere wäre auch extrem unfair: Die Leute, die das Geld sparen wollen und auf eine Reservierung verzichten bekommen dann quasi automatisch einen Flexpreis, das kann's ja wohl nicht sein, zumal man bei bestimmten Zügen geradezu auf den Hinweis spekulieren kann.

Am Anfang war die Wortwahl im RIS etwas undeutlich, aber inzwischen steht dort eindeutig "Reisende, die noch keine Fahrkarte gekauft haben, wählen bitte eine andere Verbindung." Ergibt im Umkehrschluss eindeutig, dass nur der Hinweis auf eine erhebliche Auslastung kein Grund für die Aufhebung der Zugbindung ist.

Anders würde ich es sehen, wenn der Zug nicht planmässig verkehrt (also fehlender Zugteil, gesperrte Wagen wegen Klimaausfall etc.), aber dann hast Du in der Regel keine Probleme mit einer Aufhebung der Zugbindung aus Kulanz.

Als Exkurs: Ich liebe ja solche Diskussionen, wenn man als vierköpfige Familie bei der Fahrt in den Urlaub unbedingt die preisgünstige Familienreservierung sparen will, dann aber erstens natürlich sofort zu Ferienbeginn einen der garantiert maximal ausgelasteten Züge gebucht hat (nein, in Tagesrandlage fährt man nicht) und dann zweitens mit dem ZUB diskutiert man müsse nun unbedingt sofort in die 1. Klasse, weil die Fahrt in der gut ausgelasteten 2. Klasse mit Kindern sei ja völlig unzumutbar...


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