Meine Meinung: (Allgemeines Forum)

Ösi, Freitag, 27.07.2018, 14:55 (vor 2794 Tagen) @ nscharrn
bearbeitet von Ösi, Freitag, 27.07.2018, 14:55

Ich bin der Meinung, dass eine dem Kunden gegenüber kommunizierte Zugnummernänderung zur Aufhebung der Zugbindung führt.

Schließlich steht auf der Fahrkarte, dass du mit IC 1234 am 28.7. zu fahren hast. Wenn IC 1234 am 28.7. nicht fährt, kannst du diese Bedingung nicht erfüllen, sodass die Zugbindung aufgehoben werden muss.

Endgültig geklärt wird diese Frage erst dann werden, wenn jemand abweichend fährt, sich weigert, ein neues Ticket zu kaufen, eine FN bekommt und der Prozess bis zum BGH geht. In der Praxis wird das daran scheitern, dass vielen Zugbegleitern das völlig egal ist und der Rest von der DB "aus Kulanz" erledigt wird, damit keine Präzedenzfälle geschaffen werden.


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