Erklärungsversuche (Reiseberichte)

lululu, Dienstag, 24.07.2018, 19:54 (vor 2796 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd
bearbeitet von lululu, Dienstag, 24.07.2018, 19:56

Ich bin ja weitgehend bei Dir, aber in diesem einen Punkt gehe ich nicht mit:

- Kinderwagen werden bei hoher Auslastung konsequent zusammengeklappt


Bei Kindern ab zwei Jahren aufwärts sollte das in der Regel funktionieren (allerdings muss dann auch noch der ganze Krempel, der sich im Korb unten im Wagen befindet, anderweitig verstaut werden, was in einem gut gefüllten Mehrzweckabteil auch nicht ganz einfach ist). Kinder, die noch nicht allein sitzen, stehen und laufen können, sind dagegen häufig im Wagen am besten aufgehoben. Und als alleinfahrender Elternteil das wahlweise schreiende, trinkende oder schlafende Baby auf dem Arm zu halten und mit der anderen Hand den Wagen kleinzufalten, ist je nach Wagen schwierig bis unmöglich. Schließlich: Wenn das Kind noch in der Babywanne liegt (idR bis zu einem Alter von sechs bis neun Monaten), hat man nach dem Zusammennfalten das Gestells immer noch die Wanne als sperriges Trumm. Bringt also wenig bis nichts.

Zumindest im RMV ist, wenn mich nicht alles täuscht, klar geregelt, dass Rollstühle und Kinderwagen Vorrang vor Fahrrädern haben. IMHO völlig zu Recht.

Hallo zusammen,

Proeters vorgeschlagene Vorgehensweise hat ein paar Probleme.
Das grundligende Problem ist, dass Radfahrer im Mehrzweckabteil erst an dritter Stelle in der "Rangliste" stehen. Als erstes haben Rollifahrer Anspruch auf Platz. Danach kommen Eltern mit Kanderwagen (nicht zusammengeklappt). Erst dann haben Fahradfahrer einen Anspruch auf Platz. Dazu kommt noch, dass alle Mobi-Aufträge im NV Zuganfang (d.h. erster Wagen erste Tür) auf dem Auftrag stehen haben, also je nach Fahrtrichtung auch noch im Mehrzweckbereich sitzend untergebracht werden müssen und demetsprechend wieder Vorrang vor Radfahrern haben.
Dementsprechend ist es z.B. auch völlig unmöglich die Klappsitze nicht zu benutzen.

Um beim RE 1 als Beispiel zu bleiben: Zwar nicht auf dem Abschnitt Düssseldorf-Hamm allerdings auf dem Teil Köln-Aachen, erlebe ich dort häufig, dass in Köln der Mehrzweckbereich mit Rollis, Kinderwagen und anderweitig berechtigten Personen so voll ist, dass an Fahradbeförderung gar nicht zu denken ist. Der Mehrzweckbereich im RE 1 ist nämlich nicht gerade groß.
Ich habe auch schon mitbekommen, dass der Zugbegleiter Fahrradfahrer darauf hingewiesen hat, dass sie im Mehrzweckbereicht prinzipiell richtig sind, allerdings Rollifahrern und Kinderwagen platzmachen müssten und falls dies nicht möglich wäre, aussteigen- und mit einem späteren Zug weiterfahren müssten.
Beim RE 1 ist von der Fahrradbeförderung - abgesehen von Tagesrandlagen - glaube ich eher abzuraten.

--
Grüße

lululu


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