Das widerspricht eindeutig den AGB Personenverkehr der Bahn (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 06.06.2018, 15:45 (vor 2849 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 06.06.2018, 15:47

Das glaube ich kaum, denn in denen steht ja ganz klar

2.6.1 Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Sparpreis-Fahrkarten gemäß Nr. 3.3.

Generell kann es natürlich nie schaden, wenn Verwaltungsmitarbeiter mal in der Produktion arbeiten (sage ich als Verwaltungsmitarbeiter). Warum dieser Fall das aber nun ganz besonders rechtfertigen soll, erschließt sich mir nicht.


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