Seit wann? (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Mittwoch, 06.06.2018, 14:07 (vor 2854 Tagen) @ JeDi

Ich kann im Augenblick leider nicht auf mein persönliches BB-Archiv zurückgreifen. Älter als der Fahrplanwechsel 12/2017 ist dieser Passus allerdings ganz sicher nicht.


Man hat nur die Fomulierung geschärft. Zugbindung hat schon immer eine Bindung an eine bestimmte Wagenklasse beinhaltet.

Ein Klassenübergang von der ersten in die zweite Klasse ist somit nicht erlaubt. Die Deutsche Bahn hat diesbezüglich ihre Beförderungsbedingungen jetzt nochmals präzisiert. Nach Angaben des Unternehmens geschieht dies, um künftig Missverständnisse besser zu vermeiden.

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Die Bahn begründet die Maßnahme damit, dass mit den Sparpreisen hauptsächlich die Auslastung der Züge gesteuert werden soll. Die Preise des Tickets hängen nämlich maßgeblich von der voraussichtlichen Auslastung ab. Die Möglichkeit des Übergangs von der ersten in die zweite Klasse würde also diesem sogenannten Yield-Management entgegenlaufen.

Eine ganz andere Frage ist allerdings, wie restriktiv die Deutsche Bahn das Verbot des Klassenübergangs in der Praxis tatsächlich durchsetzt. Bisher gab es jedenfalls selten Probleme, wenn sich jemand mit einem Sparpreis-Ticket der ersten Klasse in die zweite Klasse gesetzt hat. Besonders häufig dürfte dieser Fall aber ohnehin nicht vorkommen. Zudem hat die Bahn erst kürzlich eine Buchungssperre bei Überbelegung eingeführt.

[...]

Daneben kommt es hin und wieder vor, dass du zwar ein Sparpreis der ersten Klasse gebucht hast, im Zug dann aber – anders als geplant – gar keine Wagen der ersten Klasse vorhanden sind. In diesem Fall kannst du natürlich einfach in der zweiten Klasse reisen, ohne dass dir dafür Konsequenzen oder gar Nachzahlungen drohen.

https://www.zugreiseblog.de/bahn-sparpreis-klassenuebergang/


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