FGR/Reisekette: Frage zum aktuellen Stand (Fahrkarten und Angebote)

4652, Sonntag, 03.06.2018, 08:59 (vor 2850 Tagen)

Hallo,

da es in wenigen Tagen vorbei ist mit der Anerkennung von DB-Sparpreisen im Nightjet und dann lediglich noch Globalpreise buchbar sein werden, stellt sich erneut die Frage wie es aktuell aussieht mit den FGR bzw. Anerkennung der Reisekette bei gestückelten Fahrkarten. Es gibt jetzt zwar die neue internationale Buchungsmaske der DB, die mehrere Fahrkarten innerhalb eines Buchungsvorganges verkauft; auch dort ist allerdings nicht alles buchbar.

Bereits im letzten Sommer wurde im DSO-Forum berichtet, es gäbe einen Durchbruch, auf der Internetseite der DB heißt es unter Fahrgastrechte allerdings immer noch:

Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.

...und ist somit nichts von dieser Änderung zu lesen. Kennt jemand den aktuellen Stand der Dinge zu diesem Thema?

Besten Dank und einen schönen Sonntag.

Weiterhin Fahrgastrechte

rainman51, Paderborn, Sonntag, 03.06.2018, 10:27 (vor 2850 Tagen) @ 4652
bearbeitet von rainman51, Sonntag, 03.06.2018, 10:27

Die deutsche Bahn und die Öbb haben sich geeinigt weiterhin Fahrgastrechte auch bei getrennten, aber zusammengekauften Fahrkarten zu gewähren.

Mal eine Quelle:

https://www.zugreiseblog.de/nachtzug-fahrgastrechte/

Gibt auch noch andere, aber ich war zu faul die raus zu suchen.

Ich glaube hier im Forum gibt es auch schon einen Baum dazu.

Weiterhin Fahrgastrechte

Altmann, Sonntag, 03.06.2018, 10:34 (vor 2850 Tagen) @ rainman51

Es gibt dazu mehrere Abkommen:

HOTNAT gilt bei Anschlüssen zwischen Hochgeschwindigkeitszügen des "Railteam"
AJC gilt bei einigen anderen Bahnen

Bereits diskutiert hier: http://www.ice-treff.de/index.php?id=516027

Weiterhin Fahrgastrechte

Altmann, Sonntag, 03.06.2018, 14:20 (vor 2850 Tagen) @ Altmann

P.S.: Hab mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Die genannten Verträge regeln mWn das Recht auf Weiterbeförderung, nicht aber die gesamten FGR (Verspätungsentschädigung, Hotelkosten, etc.).


LG aus dem RJ 649

Gerry

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