Tatsache! (Fahrkarten und Angebote)

airinter, Samstag, 21.04.2018, 09:20 (vor 2892 Tagen) @ JumpUp

Aus der EU-Verordnung:

(26)
"Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs zu gewähren."

Ausnahmen für inländischen Fernverkehr sind "vorübergehend“ ebenfalls möglich.


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