Tatsache! (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 21.04.2018, 08:51 (vor 2894 Tagen) @ JumpUp

"Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung."

Auf welcher Grundlage ist das denn rechtens?

§2(2) EisbBFG.

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Weg mit dem 4744!


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