Entschädigung bei Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 09:59 (vor 2967 Tagen)

Hallo,
am Sonntag hatten wir nach knapp 1000 km Rückfahrt aus Kärnten auf dem letzten Teilstück eine Verspätung von 2h10min. Es handelt sich um ein Eurosparticket und zudem in der mobilen Version für das Smartphone mit einer doch größeren Erstattungssumme. Wie hoch ist die Chance eine direkte Erstattung am Schalter zu erhalten? Ich habe bei der nachträglichen Reservierung von Sitzplätzen ab Hannover ein Onlineticket bekommen, das zudem einen Zangenabdruck erhält. Der Hintergrund ist der, dass ich mir das umständliche Verfahren per Post ersparen möchte. Andererseits muss ich dann halt den Schalter für das "umständliche" Ausfüllen des FGR-Formulars nutzen. :)
Herzliche Grüße

Meine Erfahrung

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 06.02.2018, 10:11 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

Handyticket? Im RZ keine Chance. Ist das "Onlineticket" nur die Reservierung oder auch die Fahrkarte? Wenn letzteres, dann vielleicht. Mach Dir aber keine großen Hoffnungen.

Mit dem Handyticket am Schalter noch nie Erfolg gehabt habende Grüße,
der Colaholiker

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Meine Erfahrung

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 12:32 (vor 2967 Tagen) @ Colaholiker

Das ausgedruckte Handyticket sieht wie ein normales Onlineticket aus.
Aber wahrscheinlich wird es daran scheitern, dass es eine grenzüberschreitende Verbindung war.
Das Problem ist jedoch in Hannover entstanden, als der IC 141 nicht mehr weiterkam und dort endete.
Herzliche Grüße

Meine Erfahrung

Tino, Dienstag, 06.02.2018, 12:35 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

selbst wenn Du es ausdruckst fehlt der Zangenabdruck. Somit kann im Reisezentrum niemand prüfen ob das Ticket zur Fahrt überhaupt benutzt wurde.

Zangendruck ist vorhanden!

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 12:42 (vor 2967 Tagen) @ Tino
bearbeitet von ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 12:43

Wenn auch nur vom nächsten Zug, der dann auch noch zusätzliche 10 Minuten mitbrachte.

Welche Rolle spielt der Zangenabdruck?

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 13:16 (vor 2967 Tagen) @ Tino

selbst wenn Du es ausdruckst fehlt der Zangenabdruck. Somit kann im Reisezentrum niemand prüfen ob das Ticket zur Fahrt überhaupt benutzt wurde.

Der Abdruck fehlt aber auch in all den Fällen, in denen nicht gestempelt oder gar nicht erst kontrolliert wurde. Solange sich sicherstellen lässt, dass das Ticket nicht storniert oder mehrfach zur Entschädigung eingereicht wurde, ist es ohne Belang, ob da nun ein Zangenabdruck dran ist oder nicht.

Welche Rolle spielt der Zangenabdruck?

sibiminus, Dienstag, 06.02.2018, 13:19 (vor 2967 Tagen) @ musicus

Der Abdruck fehlt aber auch in all den Fällen, in denen nicht gestempelt oder gar nicht erst kontrolliert wurde. Solange sich sicherstellen lässt, dass das Ticket nicht storniert oder mehrfach zur Entschädigung eingereicht wurde, ist es ohne Belang, ob da nun ein Zangenabdruck dran ist oder nicht.

Da aber diese Sicherstellung bei sofortiger Bearbeitung im RZ über den Zangenabdruck erfolgt, ist das sehrwohl von Belang.

Welche Rolle spielt der Zangenabdruck?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 06.02.2018, 13:23 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

Da aber diese Sicherstellung bei sofortiger Bearbeitung im RZ über den Zangenabdruck erfolgt, ist das sehrwohl von Belang.

So etwas sollte aber (Vorschlag eines Geschäftsprozesses, nicht Dokumentation eines bestehenden) an der Auftragsnummer festgemacht werden. Neben Fällen, in denen man keinen Stempel bekommen hat, könnte man ja auch bei Umsteigeverbindungen mit zwei Ausdrucken reisen, vor dem Umsteigen Ausdruck 1 stempeln, nach dem Umsteigen Ausdruck 2 stempeln und dann in zwei Reisezentren je einen Ausdruck einreichen. Ist also, selbst wenn es den Tatsachen entspricht, ziemlicher Blödsinn, es am Stempel festzumachen.

Das alles für ziemlich unausgegoren haltende Grüße,
der Colaholiker

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Mein Fehler. Digital/Echtzeit und DB schließen sich ja aus.

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 13:33 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

- kein Text -

Mein Fehler. Digital/Echtzeit und DB schließen sich ja aus.

Hansjörg, Dienstag, 06.02.2018, 13:40 (vor 2967 Tagen) @ musicus

Ich wurde vorgestern innerhalb von 2 Stunden einmal im ICE und RE kontrolliert. Beim zweiten Scannen des Handytickets im RE sagte die Dame nach dem Blick auf ihr Kontrollgerät: "Bahncard brauche ich nicht, sie wurden ja schon kontrolliert".

Irgendwie scheinen die doch Daten auszutauschen.

MfG, Hansjörg

Ticket im ICE nicht gestempelt?

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 13:44 (vor 2967 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Dienstag, 06.02.2018, 13:44

Ich wurde vorgestern innerhalb von 2 Stunden einmal im ICE und RE kontrolliert. Beim zweiten Scannen des Handytickets im RE sagte die Dame nach dem Blick auf ihr Kontrollgerät: "Bahncard brauche ich nicht, sie wurden ja schon kontrolliert".

Ggf. wurde dein Ticket bei der ersten Kontrolle im ICE bereits gestempelt und sie hat deshalb auf die erneute Vorlage der BC verzichtet. Vielleicht hat sie auch einfach angenommen, dass eine Kontrolle im ICE stattgefunden hat und daher verzichtet. Warst du ggf. auf der Rückreise mit einer Rückfahrkarte, die bereits bei der Hinfahrt kontrolliert wurde und so eine erneute Kontrolle überflüssig erscheinen ließ?

Was hat das Kontrollgerät denn angezeigt?

Irgendwie scheinen die doch Daten auszutauschen.

Irgendwie auch nicht... -_-

Ticket im ICE nicht gestempelt?

Hansjörg, Dienstag, 06.02.2018, 13:49 (vor 2967 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 06.02.2018, 13:50

Handyticket. Gescannt vom Handy. Da hat keiner nen Zangenabdruck drauf gemacht.
Sie hat erst nach der BC gefragt und als ich die Geldbörse gerade holen wollte sagte sie: Ah ich sehe gerade Sie wurden schon kontrolliert.

MfG, Hansjörg

Achso, nur ein Ticket für eine Hinfahrt.

Also Zangenabdrücke komplett bedeutungslos. Danke.

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 14:21 (vor 2967 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

Humbug. Reisezentren haben keine MTs

sibiminus, Dienstag, 06.02.2018, 20:49 (vor 2967 Tagen) @ musicus

und aktuell keine andere Möglichkeit auf die Kontrolldatensätze zuzugreifen. Heißt ja nicht dass das zukünftig so bleibt, aktuell ist es aber so.

Bezug zum Zangenabdruck?

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 22:48 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

- kein Text -

Zangenabdruck ist nicht komplett bedeutungslos

sibiminus, Dienstag, 06.02.2018, 23:12 (vor 2967 Tagen) @ musicus

wie von dir zuvor postuliert.

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 07:10 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

...zumal wir uns ja einig sind, dass die Kombination aus Kontrolldatensatz und Zangenabdruck ein indifferentes Bild ergeben kann. Im Zweifel muss eine der Instanzen die gewichtigere sein - mir erscheinen die jeweils vorhandenen Ticketdaten zuverlässiger. Inwiefern nicht vorhandene Zangenabdrücke über Entschädigungsmöglichkeiten entscheiden, bleibt nach wie vor dein Geheimnis.

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 08:26 (vor 2967 Tagen) @ musicus

...zumal wir uns ja einig sind, dass die Kombination aus Kontrolldatensatz und Zangenabdruck ein indifferentes Bild ergeben kann.

Ja.

Im Zweifel muss eine der Instanzen die gewichtigere sein - mir erscheinen die jeweils vorhandenen Ticketdaten zuverlässiger.

Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Inwiefern nicht vorhandene Zangenabdrücke über Entschädigungsmöglichkeiten entscheiden, bleibt nach wie vor dein Geheimnis.

Ich habe es eigentlich schon erklärt, wiederhole mich aber nochmal: Im Reisezentrum besteht keine Möglichkeit, auf Kontrolldatensätze zuzugreifen bzw. bei fahrgastrechtlicher Erstattung/Auszahlung eine tarifliche Erstattung zu unterbinden (=einen Datensatz zu erstellen). Deswegen ist bei Auszahlung im Reisezentrum zwingend ein OT abzugeben und einzuziehen, welches zwingend einen Zangenabdruck aufweisen muss. Colaholiker hat zu den Macken und Jedi zu internationalen Fahrkarten alles geschrieben. Das musst du mir nicht glauben, sondern kannst es gerne selber ausprobieren. Einfach mit einem OT ohne Abdruck im Reisezentrum eine Barauszahlung verlangen. Dein Ticket wird eingetütet und ans SC FGR geschickt.

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 08:37 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

Im Zweifel muss eine der Instanzen die gewichtigere sein - mir erscheinen die jeweils vorhandenen Ticketdaten zuverlässiger.


Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Finde den Fehler!

Inwiefern nicht vorhandene Zangenabdrücke über Entschädigungsmöglichkeiten entscheiden, bleibt nach wie vor dein Geheimnis.


Ich habe es eigentlich schon erklärt, wiederhole mich aber nochmal: Im Reisezentrum besteht keine Möglichkeit, auf Kontrolldatensätze zuzugreifen bzw. bei fahrgastrechtlicher Erstattung/Auszahlung eine tarifliche Erstattung zu unterbinden (=einen Datensatz zu erstellen). Deswegen ist bei Auszahlung im Reisezentrum zwingend ein OT abzugeben und einzuziehen, welches zwingend einen Zangenabdruck aufweisen muss. Colaholiker hat zu den Macken und Jedi zu internationalen Fahrkarten alles geschrieben.

...was dem Zangenabdruck an sich nur leider keine Bedeutung beimisst, sondern seinen Charakter als fehleranfälligen Notbehelf nur unterstreicht.

Man macht es eben so - aus Willkür. Zuverlässiger oder korrekter wird eine Erstattung in strenger Abhängigkeit eines Zangenabdrucks allerdings nicht.

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 18:54 (vor 2966 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 18:56

Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Finde den Fehler!

Schon lange gefunden.

...was dem Zangenabdruck an sich nur leider keine Bedeutung beimisst, sondern seinen Charakter als fehleranfälligen Notbehelf nur unterstreicht.

Mit dem Argument ist das gesamte offene System der Eisenbahn ein fehleranfälliger Notbehelf, denn in geschlossenen Systemen mit Bahnsteigsperren wäre die Fahrgeldsicherung zuverlässiger und korrekter. Nein da stimme ich dir nicht zu, vielmehr sind die Prozesse auf die technischen und organisatorischen Gegebenheiten ausgerichtet. Was ja - wie bereits gesagt - nicht heißt dass das auf ewig so bleibt.

Man macht es eben so - aus Willkür. Zuverlässiger oder korrekter wird eine Erstattung in strenger Abhängigkeit eines Zangenabdrucks allerdings nicht.

Ebensowenig bei strenger Abhängigkeit eines Kontrolldatensatzabgleichs. Was ist mit (überfüllten) Zügen, in denen man nicht kontrolliert wurde? Was mit NV-Fahrten rein auf Strecken von NE-Bahnen, die keinen Kontrolldatensatz anlegen? Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 20:27 (vor 2966 Tagen) @ sibiminus

Schon lange gefunden.

Ach...

Mit dem Argument ist das gesamte offene System der Eisenbahn ein fehleranfälliger Notbehelf, denn in geschlossenen Systemen mit Bahnsteigsperren wäre die Fahrgeldsicherung zuverlässiger und korrekter. Nein da stimme ich dir nicht zu, vielmehr sind die Prozesse auf die technischen und organisatorischen Gegebenheiten ausgerichtet. Was ja - wie bereits gesagt - nicht heißt dass das auf ewig so bleibt.

Es geht nicht um Fahrgeldsicherung sondern um den Umgang mit Entschädigungsfällen.

Ebensowenig bei strenger Abhängigkeit eines Kontrolldatensatzabgleichs. Was ist mit (überfüllten) Zügen, in denen man nicht kontrolliert wurde? Was mit NV-Fahrten rein auf Strecken von NE-Bahnen, die keinen Kontrolldatensatz anlegen?

So oder so kann es nicht im Verantwortungsbereich des Fahrgastes liegen, technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten zu kompensieren. Die Nachlässigkeiten der DB auf dem Rücken entschädigungspflichtiger Kunden auszutragen, ist mir einfach deutlich zu billig, zumal eine kundenfreundlichere Vorgehensweise keine allzu hohen Hürden bedeuten würde. Um nichts anderes geht es mir hier.

Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.

Auch wenn es mich nicht stören würde: weshalb genau?

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 21:50 (vor 2966 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 21:51

Es geht nicht um Fahrgeldsicherung sondern um den Umgang mit Entschädigungsfällen.

Unberechtigte Erstattungsanträge abweisen ist praktizierte Fahrgeldsicherung.

Ebensowenig bei strenger Abhängigkeit eines Kontrolldatensatzabgleichs. Was ist mit (überfüllten) Zügen, in denen man nicht kontrolliert wurde? Was mit NV-Fahrten rein auf Strecken von NE-Bahnen, die keinen Kontrolldatensatz anlegen?

So oder so kann es nicht im Verantwortungsbereich des Fahrgastes liegen, technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten zu kompensieren. Die Nachlässigkeiten der DB auf dem Rücken entschädigungspflichtiger Kunden auszutragen, ist mir einfach deutlich zu billig, zumal eine kundenfreundlichere Vorgehensweise keine allzu hohen Hürden bedeuten würde. Um nichts anderes geht es mir hier.

Der Fahrgast bekommt ja auch so oder so seine Erstattung im Rahmen der ihm zustehenden Fahrgastrechte. Ich mag mich irren und lasse mich gerne berichtigen, aber der Fahrgast hat doch keinen Anspruch auf Auszahlung in Scheinen und Münzen, wenn er nicht auch so bezahlt hat. (Präzisierung: Ich meine damit den Anspruch nur auf Erstattung in der ursprünglich gewählten Zahlungsmethode.) Insofern steht es dem Fahrgast frei, andere Vertriebswege zu nutzen. Dass die alternative Variante zur sofortigen Auszahlungen an Bedingungen geknüpft ist, steht nicht im Widerspruch zu den Fahrgastrechten.

Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.

Auch wenn es mich nicht stören würde: weshalb genau?

Jeden Fahrgast einzeln manuell zu kontrollieren, wäre demnach ein fehleranfälliger Notbehelf. Fahrgäste rutschen durch oder entziehen sich bewusst der Kontrolle. Aus reiner Willkür verzichte die DB auf Bahnsteigsperren. Dem ist nicht so, deswegen finde ich das Argument einfach Stuss. Die technischen und organisatorischen Vorraussetzungen liegen einfach nicht vor!

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 23:08 (vor 2966 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 23:10

Es geht nicht um Fahrgeldsicherung sondern um den Umgang mit Entschädigungsfällen.

Unberechtigte Erstattungsanträge abweisen ist praktizierte Fahrgeldsicherung.

Das mag ja sein. Nur gibt es zum einen weitaus mehr unvollständig gestempelte Tickets als unberechtigte Entschädigungsanträge und zum anderen finde ich es abwegig der reklamierenden Kundschaft pauschal Betrug zu unterstellen - gerade vor dem Hintergrund, dass man bei (den insbesondere in diesem Thread strittigen) personalisierten Tickets unweigerlich Angaben zu Person hinterlässt oder hinterlassen muss, ist eine versuchte Straftat in der Mehrheit der Fälle alles andere als plausibel und zu einem noch weit geringeren Anteil wirklich klug.

So oder so kann es nicht im Verantwortungsbereich des Fahrgastes liegen, technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten zu kompensieren. Die Nachlässigkeiten der DB auf dem Rücken entschädigungspflichtiger Kunden auszutragen, ist mir einfach deutlich zu billig, zumal eine kundenfreundlichere Vorgehensweise keine allzu hohen Hürden bedeuten würde. Um nichts anderes geht es mir hier.

Der Fahrgast bekommt ja auch so oder so seine Erstattung im Rahmen der ihm zustehenden Fahrgastrechte.

Die Frage ist nur: Wann? Da liegen wir nämlich regelmäßig außerhalb der dem Fahrgast zustehenden Rechtsansprüche.

Ich mag mich irren und lasse mich gerne berichtigen, aber der Fahrgast hat doch keinen Anspruch auf Auszahlung in Scheinen und Münzen, wenn er nicht auch so bezahlt hat. (Präzisierung: Ich meine damit den Anspruch nur auf Erstattung in der ursprünglich gewählten Zahlungsmethode.)

Dann sei die Berichtigung hiermit getan: Entschädigungen werden grundsätzlich nur in bar oder per Überweisung ausgezahlt oder - auf Kundenwunsch - in Form eines Gutscheins. Bar- und Gutscheinzahlung sind aber bei weitem nicht die einzigen Möglichkeiten, bei der DB ein Ticket zu bezahlen, die Überweisung (vom Konstrukt "Sofortüberweisung", das mehr eine Zahlungsdienstleistung eines Drittanbieters als eine Überweisung im herkömmlichen Sinne ist, mal abgesehen) steht Privatkunden zum Erwerb von Tickets überhaupt nicht offen. Die BB der DB sehen vielmehr 'Bares auf die Hand' ausdrücklich vor, BB 9.3.4 Satz 3 lautet: "Bei Abgabe [...] in einem DB Reisezentrum erhält der Reisende auf Wunsch den [...] Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt." Die "ursprünglich gewählte Zahlungsmethode" ist ausschließlich bei Erstattungen der ggf. einschlägige modus operandi.

Dass die alternative Variante zur sofortigen Auszahlungen an Bedingungen geknüpft ist, steht nicht im Widerspruch zu den Fahrgastrechten.

Kann man so sehen - abgesehen vom Umstand, dass diese Variante sicher nicht als "alternativ" zu betrachten ist. Impliziert aber eben auch, dass die DB partout in jedem Entschädigungsansuchen primär einen Betrugsversuch verborgen wissen will.

Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.

Auch wenn es mich nicht stören würde: weshalb genau?

Jeden Fahrgast einzeln manuell zu kontrollieren, wäre demnach ein fehleranfälliger Notbehelf.

Ein geschlossenes System ein Notbehelf? Interessante Theorie...

Fahrgäste rutschen durch oder entziehen sich bewusst der Kontrolle. Aus reiner Willkür verzichte die DB auf Bahnsteigsperren. Dem ist nicht so, deswegen finde ich das Argument einfach Stuss. Die technischen und organisatorischen Vorraussetzungen liegen einfach nicht vor!

Ich glaube, du verwechselst da was... Oder verdrehst es.

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Donnerstag, 08.02.2018, 01:00 (vor 2966 Tagen) @ musicus

Es geht nicht um Fahrgeldsicherung sondern um den Umgang mit Entschädigungsfällen.

Unberechtigte Erstattungsanträge abweisen ist praktizierte Fahrgeldsicherung.

Das mag ja sein.

Mehr wäre dazu eigentlich schon nicht mehr zu sagen.

Nur gibt es zum einen weitaus mehr unvollständig gestempelte Tickets als unberechtigte Entschädigungsanträge

"Es gibt viel weniger Fälschungen als Echtfahrkarten. Lass uns auf genaue Prüfung verzichten!" --> Unfug.

und zum anderen finde ich es abwegig der reklamierenden Kundschaft pauschal Betrug zu unterstellen - gerade vor dem Hintergrund, dass man bei (den insbesondere in diesem Thread strittigen) personalisierten Tickets unweigerlich Angaben zu Person hinterlässt oder hinterlassen muss, ist eine versuchte Straftat in der Mehrheit der Fälle alles andere als plausibel und zu einem noch weit geringeren Anteil wirklich klug.

Schlag noch mal nach was genau eine Unterstellung ist. Nur weil man einen Sachverhalt prüft, ist damit noch lange nicht irgendwem irgendwas unterstellt.

Der Fahrgast bekommt ja auch so oder so seine Erstattung im Rahmen der ihm zustehenden Fahrgastrechte.

Die Frage ist nur: Wann? Da liegen wir nämlich regelmäßig außerhalb der dem Fahrgast zustehenden Rechtsansprüche.

Hm, meine Fahrgastrechtsfälle sind regelmäßig rechtskonform (=pünktlich) bearbeitet. In grundsätzlichen Diskussionen helfen anekdotische Schilderungen nicht weiter. Darüberhinaus kann man das gerne an die Aufsichtsbehörde eskalieren. Und die hat sicherlich einen besseren Überblick über systematische Verstöße und kann dann aufsichtsrechtlich eingreifen.

Ich mag mich irren und lasse mich gerne berichtigen, aber der Fahrgast hat doch keinen Anspruch auf Auszahlung in Scheinen und Münzen, wenn er nicht auch so bezahlt hat. (Präzisierung: Ich meine damit den Anspruch nur auf Erstattung in der ursprünglich gewählten Zahlungsmethode.)

Die BB der DB sehen vielmehr 'Bares auf die Hand' ausdrücklich vor, BB 9.3.4 Satz 3 lautet: "Bei Abgabe [...] in einem DB Reisezentrum erhält der Reisende auf Wunsch den [...] Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt." Die "ursprünglich gewählte Zahlungsmethode" ist ausschließlich bei Erstattungen der ggf. einschlägige modus operandi.

Es ist aber eben kein Anspruch des Fahrgastes auf Abgabe im Reisezentrum verankert. Wenn also das RZ ablehnt und nur ans SC FGR (bzw. im Erstattungsfall ans Backoffice ASV) weiterleitet, ist den AGB und der FGR-VO Genüge getan.

Dass die alternative Variante zur sofortigen Auszahlungen an Bedingungen geknüpft ist, steht nicht im Widerspruch zu den Fahrgastrechten.

Kann man so sehen - abgesehen vom Umstand, dass diese Variante sicher nicht als "alternativ" zu betrachten ist. Impliziert aber eben auch, dass die DB partout in jedem Entschädigungsansuchen primär einen Betrugsversuch verborgen wissen will.

Mit dem Argument könnte man auch wieder alle Fahrkartenkontrollen bleiben lassen. Kaufen ja alle ganz ehrlich ihre Fahrkarten.

Jeden Fahrgast einzeln manuell zu kontrollieren, wäre demnach ein fehleranfälliger Notbehelf.

Ein geschlossenes System ein Notbehelf? Interessante Theorie...

Das war eine Istzustandsbeschreibung bezogen auf die einzelnen Kontrollen durchs Zub, aber wenn man das unbedingt falsch verstehen möchte, bitteschön.

Fahrgäste rutschen durch oder entziehen sich bewusst der Kontrolle. Aus reiner Willkür verzichte die DB auf Bahnsteigsperren. Dem ist nicht so, deswegen finde ich das Argument einfach Stuss. Die technischen und organisatorischen Vorraussetzungen liegen einfach nicht vor!

Ich glaube, du verwechselst da was... Oder verdrehst es.

Vielleicht hast du auch nur etwas falsch verstanden.

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Donnerstag, 08.02.2018, 07:55 (vor 2966 Tagen) @ sibiminus

Mehr wäre dazu eigentlich schon nicht mehr zu sagen.

Doch. Fahrgelder werden nicht primär über die Ablehnung von Entschädigungen nach vollendeter Reise gesichert.

"Es gibt viel weniger Fälschungen als Echtfahrkarten. Lass uns auf genaue Prüfung verzichten!"

Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats.

--> Unfug.

Erledigt sich damit von selbst.

Hm, meine Fahrgastrechtsfälle sind regelmäßig rechtskonform (=pünktlich) bearbeitet.

Gratuliere.

In grundsätzlichen Diskussionen helfen anekdotische Schilderungen nicht weiter.

Soso, Rechtsverstöße durch die Bahn sind nun "Anekdoten".

Darüberhinaus kann man das gerne an die Aufsichtsbehörde eskalieren.

Kann man. Deswegen liegt dieser Behörde momentan auch eine zig Seiten umfassende Akte zu diesem Thema von mir vor. Bin mir sicher, dass das nicht die letzte Eingabe ans EBA gewesen sein wird.

Und die hat sicherlich einen besseren Überblick über systematische Verstöße und kann dann aufsichtsrechtlich eingreifen.

Kann sie. Setzt aber voraus, dass ihr ausnahmslos jeder Verstoß angezeigt würde. Davon ist nicht auszugehen und insofern traue ich niemandem zu, einen tatsächlichen Überblick über die Ausmaße der Rechtsbeugung bei der Entschädigungspraxis der DB zu besitzen.

Es ist aber eben kein Anspruch des Fahrgastes auf Abgabe im Reisezentrum verankert.

Stimmt natürlich nicht. Jedes RZ muss einen Antrag entgegennehmen.

Wenn also das RZ ablehnt und nur ans SC FGR (bzw. im Erstattungsfall ans Backoffice ASV) weiterleitet, ist den AGB und der FGR-VO Genüge getan.

Ohne weiteres darf das RZ eine Bearbeitung nicht ablehnen. Gleichwohl scheint die Schwelle für Abweisungen sehr niedrig zu liegen.

Mit dem Argument könnte man auch wieder alle Fahrkartenkontrollen bleiben lassen.

Könnte man. Geht aus meinen Ausführungen aber mit keinem Wort hervor. Wir diskutieren eine Thematik, die zugrunde legt, dass der Entschädigungsanspruch eines Fahrgasts auf einer *bereits kontrollieren* Fahrkarte beruht.

Vielleicht hast du auch nur etwas falsch verstanden.

Nämlich?

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Donnerstag, 08.02.2018, 20:33 (vor 2965 Tagen) @ musicus

Mehr wäre dazu eigentlich schon nicht mehr zu sagen.

Doch. Fahrgelder werden nicht primär über die Ablehnung von Entschädigungen nach vollendeter Reise gesichert.

Nenn es meinetwegen sekundäre Fahrgeldsicherung, Fakt ist: es ist nunmal ein Bestandteil.

"Es gibt viel weniger Fälschungen als Echtfahrkarten. Lass uns auf genaue Prüfung verzichten!"

Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats.

--> Unfug.

Erledigt sich damit von selbst.

Schade dass du eine - zugegebenermaßen zugespitzte - Analogie nicht erkennst. Hier noch mal ausformuliert: Das Verhältnis von gestempelten Tickets zu unberechtigten Erstattungsanträgen ist genauso unerheblich wie das Verhältnis von Fälschungen zu echten Fahrkarten.

Hm, meine Fahrgastrechtsfälle sind regelmäßig rechtskonform (=pünktlich) bearbeitet.

Gratuliere.

In grundsätzlichen Diskussionen helfen anekdotische Schilderungen nicht weiter.

Soso, Rechtsverstöße durch die Bahn sind nun "Anekdoten".

Ich habe nicht von Anekdoten geschrieben, oder um es mit deinen Worten zu sagen: "Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats." Lesetipp im Nachschlagewerk deines geringsten Misstrauens: Anekdotische Evidenz. Genauso wie meine anekdotische Schilderung hat deine für den Grundsatz keinerlei relevante Aussagekraft.

Darüberhinaus kann man das gerne an die Aufsichtsbehörde eskalieren.

Kann man. Deswegen liegt dieser Behörde momentan auch eine zig Seiten umfassende Akte zu diesem Thema von mir vor. Bin mir sicher, dass das nicht die letzte Eingabe ans EBA gewesen sein wird.

Und die hat sicherlich einen besseren Überblick über systematische Verstöße und kann dann aufsichtsrechtlich eingreifen.

Kann sie. Setzt aber voraus, dass ihr ausnahmslos jeder Verstoß angezeigt würde. Davon ist nicht auszugehen und insofern traue ich niemandem zu, einen tatsächlichen Überblick über die Ausmaße der Rechtsbeugung bei der Entschädigungspraxis der DB zu besitzen.

Dann zieh vor Gericht und verklag die DB! Dann können diese Behauptungen aufgeklärt werden und du kommst zu deinem Recht. Ist ja nicht so, dass das nicht schon praktiziert würde, beispielsweise im Flugverkehr. Übrigens schaffen solche Gerichtsverfahren meistens Öffentlichkeit und enthüllen den Umfang des Themas. Ich würde dir auch widersprechen, dass jeder Verstoß ohne Ausnahme angezeigt werden muss. Wenn das EBA nach anerkannten Regeln der Statistik arbeitet, kennt man dort den Begriff der Dunkelziffer.

Es ist aber eben kein Anspruch des Fahrgastes auf Abgabe im Reisezentrum verankert.

Stimmt natürlich nicht. Jedes RZ muss einen Antrag entgegennehmen.

Wenn also das RZ ablehnt und nur ans SC FGR (bzw. im Erstattungsfall ans Backoffice ASV) weiterleitet, ist den AGB und der FGR-VO Genüge getan.

Ohne weiteres darf das RZ eine Bearbeitung nicht ablehnen. Gleichwohl scheint die Schwelle für Abweisungen sehr niedrig zu liegen.

Ich hab nur darauf abgezielt, dass die AGB beschreiben, wie eine Erstattung durchs Reisezentrum erfolgt, aber nicht festlegt, dass jede Erstattung so erfolgen können muss.

Mit dem Argument könnte man auch wieder alle Fahrkartenkontrollen bleiben lassen.

Könnte man. Geht aus meinen Ausführungen aber mit keinem Wort hervor. Wir diskutieren eine Thematik, die zugrunde legt, dass der Entschädigungsanspruch eines Fahrgasts auf einer *bereits kontrollieren* Fahrkarte beruht.

Du verkennst, dass ein Onlineticket mehrfach ausgedruckt werden kann. Genau deswegen gibt es diese Einschränkung mit dem Zangenabdruck, da die Reisezentren eben keine Datensätze anlegen können und ohne diese Bestimmung einem möglichen Missbrauch die Tore noch weiter aufgestoßen wären. Nur mal zur Erinnerung: das war der Punkt an dem ich eingehakt habe weil du fälschlicherweise geschrieben hattest, Zangenabdrücke wären komplett bedeutungslos. Ich verweise auf den Beitrag von Colaholiker für die dennoch bestehenden Betrugsmöglichkeiten.

Vielleicht hast du auch nur etwas falsch verstanden.

Nämlich?

Habe ich doch wenige Zeilen darüber beschrieben. Auch das kann ich nochmal wiederholen:

Das war eine Istzustandsbeschreibung bezogen auf die einzelnen Kontrollen durchs Zub, aber wenn man das unbedingt falsch verstehen möchte, bitteschön.

Dann eben die Kontrolldatensätze

musicus, Donnerstag, 08.02.2018, 22:56 (vor 2965 Tagen) @ sibiminus

Nenn es meinetwegen sekundäre Fahrgeldsicherung, Fakt ist: es ist nunmal ein Bestandteil.

Sekundär.

Ich habe nicht von Anekdoten geschrieben, oder um es mit deinen Worten zu sagen: "Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats." Lesetipp im Nachschlagewerk deines geringsten Misstrauens: Anekdotische Evidenz. Genauso wie meine anekdotische Schilderung hat deine für den Grundsatz keinerlei relevante Aussagekraft.

Neue Anekdote - eben frisch aus dem Briefkasten geangelt: SC FGR hat nach 8 Wochen (nahezu das doppelte der gesetzlichen Frist) endlich meinen Fall aus dem Dezember bearbeitet.

Dann zieh vor Gericht und verklag die DB!

Gut möglich.

Du verkennst, dass ein Onlineticket mehrfach ausgedruckt werden kann.

Nein.

Genau deswegen gibt es diese Einschränkung mit dem Zangenabdruck, da die Reisezentren eben keine Datensätze anlegen können

Sehr schwach.

Nur mal zur Erinnerung: das war der Punkt an dem ich eingehakt habe weil du fälschlicherweise geschrieben hattest, Zangenabdrücke wären komplett bedeutungslos. Ich verweise auf den Beitrag von Colaholiker für die dennoch bestehenden Betrugsmöglichkeiten.

Ich verweise auf den Ausgangspost. Wir sprechen ja schließlich von Zangenabdrücken für Handy-Tickets - nur mal zur Erinnerung.

Dann eben die Kontrolldatensätze

sibiminus, Donnerstag, 08.02.2018, 23:35 (vor 2965 Tagen) @ musicus

Ich verweise auf den Ausgangspost. Wir sprechen ja schließlich von Zangenabdrücken für Handy-Tickets - nur mal zur Erinnerung.

Was keinen Unterschied macht. Handytickets kann man als Onlineticket ausdrucken und hat dann immer noch keinen Zangenabdruck

Ticket-Bewegungsprofile

fxe, Dienstag, 06.02.2018, 15:18 (vor 2967 Tagen) @ musicus
bearbeitet von fxe, Dienstag, 06.02.2018, 15:18

Wie ich bereits zum Thema Bewegungsprofil und BC100 u. a. hier:

http://www.ice-treff.de/index.php?id=507675

schrieb, scheint es bei Prüfgeräten, die online sind nicht mehr nur Blacklists und nachgelagerte Kontrolle beim auslesen zu geben, sondern eine nach Zugnummer und Datum/Zeit explizite sofort abrufbare Prüfhistorie.

Mir wurde Zugnummer und Zeit vorgelesen. Mehr ist auch nicht mehr erforderlich, daraus ergibt sich wann wer sich wo befunden hat.

FxE

Keine.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 06.02.2018, 13:43 (vor 2967 Tagen) @ sibiminus

Der Abdruck fehlt aber auch in all den Fällen, in denen nicht gestempelt oder gar nicht erst kontrolliert wurde. Solange sich sicherstellen lässt, dass das Ticket nicht storniert oder mehrfach zur Entschädigung eingereicht wurde, ist es ohne Belang, ob da nun ein Zangenabdruck dran ist oder nicht.


Da aber diese Sicherstellung bei sofortiger Bearbeitung im RZ über den Zangenabdruck erfolgt, ist das sehrwohl von Belang.

Da aber internationale Fahrscheine im Rz ohnehin nicht bearbeitet werden, ist der Zangenabdruck eben nicht von Belang.

--
Weg mit dem 4744!

Keine Bearbeitung im RZ?

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 13:52 (vor 2967 Tagen) @ JeDi

Die könne mir aber dabei "helfen" und das ganze dann auch per Post verschicken. Oder?

Klar.

sibiminus, Dienstag, 06.02.2018, 20:56 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

Wenn das RZ nichts auszahlt, müssen FGR mindestens angenommen und weitergeleitet werden.

Entschädigung bei Verspätung

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 06.02.2018, 10:20 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

Keine Chance, da grenzüberschreitende Fahrkarte. Den Fall hatte ich auch vor kurzem und nach einhelliger Aussage von diversen RZ und Kundendialog geht die Entschädigung nur über das SC FGR.

Aber so kompliziert ist das ja auch wieder nicht. Es gibt halt die +20% nicht.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Nur 30% bei 2h Verspätung?

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 12:44 (vor 2967 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Waren das nicht 50 %? Die Verspätung ist ja in Deutschland bei der letzten Verbindung ab Hannover entstanden.
Herzliche Grüße

Nein, wegen ggf. Gutschein bekommen

Nordy, Dienstag, 06.02.2018, 12:51 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

Denke geht um diese Aktion vielleicht: http://www.ice-treff.de/index.php?id=493386

Nein, wegen ggf. Gutschein bekommen

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 06.02.2018, 13:29 (vor 2967 Tagen) @ Nordy

Genau darum ging es! :-)

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Nur SC-FGR. Viel Glück und Geduld!

musicus, Dienstag, 06.02.2018, 10:24 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

Bitte bei der Ausgabebah (ÖBB?) einreichen.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 06.02.2018, 10:47 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

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Weg mit dem 4744!

Bitte bei der Ausgabebah (ÖBB?) einreichen.

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 12:30 (vor 2967 Tagen) @ JeDi

Ich habe das Ticket bei der DB gekauft.
Herzliche Grüße

Dann wars kein „Eurosparticket“

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 06.02.2018, 13:41 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

- kein Text -

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Weg mit dem 4744!

Das wäre es bei den ÖBB aber auch nicht gewesen

JanZ, HB, Dienstag, 06.02.2018, 15:00 (vor 2967 Tagen) @ JeDi

Da gibt es nämlich auch keine "Eurospartickets", wenn wir schon beim Klugscheißen sind. Ich weiß auch nicht, ob schon mal in einem Eurospar Bahntickets verkauft wurden :-P. In Deutschland gibt es ja meines Wissens keine mehr.

Das wäre es bei den ÖBB aber auch nicht gewesen

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 06.02.2018, 15:12 (vor 2967 Tagen) @ JanZ

Da gibt es nämlich auch keine "Eurospartickets", wenn wir schon beim Klugscheißen sind. Ich weiß auch nicht, ob schon mal in einem Eurospar Bahntickets verkauft wurden :-P. In Deutschland gibt es ja meines Wissens keine mehr.

Es gibt aber in Österreich grundsätzlich Eurospar-Märkte, drum war ich auf die ÖBB als möglicherweise (dafür stand das Fragezeichen) ausgebende Bahn gekommen.

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Weg mit dem 4744!

OK: Sparpreis Asien

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 18:50 (vor 2967 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

Auflösung & ...

ktmb, Dienstag, 06.02.2018, 18:55 (vor 2967 Tagen) @ ktmb

Ok, wie es einige hier schon kundgetan haben, geht es bei einem internationalen Ticket wirklich nicht, am Schalter an Bares zu kommen. Die Mitarbeiterin hat mein FGR-Formular aber sehr schnell und gewissenhaft ausgefüllt. Das war ein sehr guter Service. Immerhin gab es bei der Gelegenheit noch eine "kostenlose" Reservierung für eine Fahrkarte am kommenden Freitag, die ich bei der Buchung "vergessen" habe. Noch einmal guter Service!
Herzliche Grüße

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