Fahrgastrechte irrelevant (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 29.01.2018, 20:18 (vor 2980 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von musicus, Montag, 29.01.2018, 20:18

Also könnte die Bahn einfach von heute auf morgen alle Reservierungen streichen und sagen "Ätsch, das Geld gibt es nicht zurück"? Das glaube ich nicht...

Das schrieb ich auch nicht.

Ich lese den Paragrafen so, dass es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz allein aus der Fahrkarte gibt. Aber was ist die Reservierung, wenn nicht ein Anspruch auf einen Sitzplatz?

Das mag sein, nur entstehen dem Kunden bei Nichterfüllung keinerlei Ansprüche (=Fahrgastrechte) über das reine Reservierungsentgelt hinaus. Rückabwicklung bei Nichterfüllung ist kein spezifisches Recht von Eisenbahnverkehrsfahrgästen - eher ist die Rechtsnorm noch ein Vorteil für EVU, weil sie auch bei Schlechtleistungen sanktions- und kostenlos ihren Liquiditätsrahmen vergrößern können.


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