Warum keine Kulanz? (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Freitag, 08.12.2017, 12:13 (vor 3033 Tagen) @ br752

In der Tat hat der Zugbegleiter hier korrekt gehandelt, keine Frage!

Nur: Wenn schon für die 1. Klasse bestimmte Eigenschaften beworben werden (Service am Platz, W-LAN etc. etc.) sollte es dem Fahrgast bei Nichtverfügbarkeit einer dieser Vorzüge eine Entschädigung geben. Hier hat der Fahrgast ja noch nicht einmal einen Gutschein / Beschwerde verlangt sondern wollte nur die von der DB geworbenen Features in vollem Umfang nutzen - und dies ist eben nur mit der Wahl eines anderen Zuges möglich.

Seitens DB sollte man doch froh sein, dass man den Fahrgast so einfach glücklich stimmen kann. Noch dazu, weil der Fahrgast ja freiwillig später am Zielort angekommen ist.


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