Unterschiedliche Zulassungen GV/PV? (Allgemeines Forum)

Steffen, Donnerstag, 07.01.2010, 22:06 (vor 6036 Tagen) @ Frank Augsburg

Hallo Frank,

aus Deiner Antwort lese ich heraus, das ein Güterwagen nur in einem Land zugelassen werden muss, nämlich in dem, wo die Bahnverwaltung sitzt. Er darf dann in allen Ländern fahren, die ein Abkommen unterzeichnet haben. (stimmt do, oder habe ich das falsch gelesen?)

Und bei Triebwagen (betrifft vermutlich alle angetriebenen Fahrzeuge) muss die Zulassung in jedem Land separat erfolgen, in dem er (selbständig) fährt.

Wie ist das bei (nicht angetriiebenen) Personenwagen?
Und warum macht man das für die verschiedenen Fahrzeugtypen so unterschiedlich?

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