? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis (Allgemeines Forum)

Lry, Montag, 27.11.2017, 16:16 (vor 3040 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hab einige Fragen zu einer Sparpreis-Fahrt in Verbindung mit Verspätungsalarm. Eine Suche im Forum hat bisher keine genaue Auskunft ergeben.
Folgender Fall: Ich habe vor einigen Monaten eine Sparpreis-Fahrt (Karlsruhe-Düsseldorf, Hinfahrt nächsten Samstag, Rückfahrt nächsten Sonntag) gebucht.
Jetzt habe ich dieses Wochenende eine mail mit Verspätungsalarm für die Rückfahrt bekommen. Eine genaue Begründung stand nicht dabei; ich vermute, dass der 5-Minuten-Umstieg in Köln HBf aus irgendwelchen Gründen nicht gehalten werden kann. In der Reiseauskunft wird die Verbindung Stand heute auch nicht angezeigt.
Nun meine Fragen:

1. Kann ich am Sonntag somit jede Verbindung auf der Strecke nutzen, egal ob diese früher oder später als geplant abfährt/ankommt? Eine Stunde später gäbe es eine Verbindung mit mehr Pufferzeit und Umstieg in Mannheim, die aber natürlich auch erst eine Stunde später in Karlsruhe wäre.

2. Muss ich mir den Verspätungsalarm bescheinigen lassen oder kann ich mich einfach in einen passenden Zug setzen? Würde die email am Handy vorgezeigt als Bescheinigung ausreichen?

3. Besteht die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Verbindung doch wieder angeboten wird und ich diese auch wieder nutzen muss? Ich würde nämlich die Reservierung gerne umbuchen und würde damit die ursprüngliche Reservierung verlieren.

Ich hatte im Sommer die Erfahrung gemacht, dass ich eine Prämienfahrt wie geplant in Stuttgart angetreten habe, meine gebuchte Verbindung nach Bremen über Dortmund in der Reiseauskunft schon nicht mehr angezeigt wurde, der Zugbegleiter mir aber eine Freischreibung des Tickets für einen Umstieg in Mannheim mit der Begründung verweigerte "Das ist noch zu früh, die Verbindung wird sicher erreicht, notfalls wartet der Anschluss." Das hat dann natürlich nicht funktioniert und ich kam etwas über eine Stunde zu spät in Bremen an. Beim Alternativumstieg in Mannheim wären es nur 15 Minuten später gewesen. Daher frage ich hier lieber nochmal nach um Diskussionen im Zug zu vermeiden.

Vielen Dank schonmal für die konstruktiven Beiträge :-)

Gruß
Lry

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ICE2020, Montag, 27.11.2017, 16:24 (vor 3040 Tagen) @ Lry

Wenn Du bereits jetzt einen Verspätungsalarm bekommst bedeutet das in der Regel, dass es – oft geringfügige – Fahrplanänderungen gegeben hat, die Deine Verbindung "zerschiessen". Das kann der Umstieg sein, es kann auch eine verfrühte Abfahrt des ersten Zuges sein. Wenn Du Dir die Züge Deiner Verbindung einzeln raussuchst, kann man oft sehen, was genau sich verändert hat. Davon, dass die Verbindung doch wie gebucht gefahren wird, ist nicht auszugehen.

Ich persönlich würde sagen, dass die Mail mit dem Verspätungsalarm alleine nicht ausreicht. Zumindest ist es für das Personal im Zug schwerer, nachzuvollziehen, warum die Verbindung nicht klappt, denn es geht ja nicht um irgendeinen Zug, der deutlich mit eine Verspätung im RIS steht. Insofern würde ich, falls für Dich möglich, einfach ins Reisezentrum gehen und mir die Zugbindung aufheben lassen. Ich hatte damit nie Probleme und Du kannst dann auch gleich Deine Wunschverbindung angeben und die Reservierungen umbuchen.

Zusammenfassend: Man kann sicher argumentieren, dass die Zugbindung aufgehoben ist, für die Kontrolle einfacher wäre es in diesem Fall meiner Meinung nach es Dir vorher bescheinigen zu lassen.

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Lry, Montag, 27.11.2017, 17:20 (vor 3040 Tagen) @ ICE2020

Wenn Du bereits jetzt einen Verspätungsalarm bekommst bedeutet das in der Regel, dass es – oft geringfügige – Fahrplanänderungen gegeben hat, die Deine Verbindung "zerschiessen". Das kann der Umstieg sein, es kann auch eine verfrühte Abfahrt des ersten Zuges sein. Wenn Du Dir die Züge Deiner Verbindung einzeln raussuchst, kann man oft sehen, was genau sich verändert hat. Davon, dass die Verbindung doch wie gebucht gefahren wird, ist nicht auszugehen.


Das lustige ist, dass beide Züge einzeln in der Reiseauskunft exakt so angezeigt werden wie ich sie auch gebucht habe (damals über Sparpreissuche); auch das Ankunfts- bzw. Abfahrtsgleis ist das selbe. Als zusammenhängende Verbindung werden mir die Züge aber nicht angezeigt.
Es geht um die Verbindung IC 2313 (ab D'dorf 12:27, an Köln 12:50 Uhr Gleis 7) und ICE 107 (ab Köln 12:55 Uhr, Gleis 6).
Offensichtlich vertraut die Bahn nicht mehr so auf ihre Pünktlichkeit wie noch vor 2 Monaten ;-)

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Murrtalbahner, Montag, 27.11.2017, 18:44 (vor 3040 Tagen) @ Lry

Das lustige ist, dass beide Züge einzeln in der Reiseauskunft exakt so angezeigt werden wie ich sie auch gebucht habe (damals über Sparpreissuche); auch das Ankunfts- bzw. Abfahrtsgleis ist das selbe. Als zusammenhängende Verbindung werden mir die Züge aber nicht angezeigt.
Es geht um die Verbindung IC 2313 (ab D'dorf 12:27, an Köln 12:50 Uhr Gleis 7) und ICE 107 (ab Köln 12:55 Uhr, Gleis 6).
Offensichtlich vertraut die Bahn nicht mehr so auf ihre Pünktlichkeit wie noch vor 2 Monaten ;-)

Könnte mir vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass der IC eine Bemerkung mit fast ausgebucht hat:

http://reiseauskunft.bahn.de/bin/traininfo.exe/dn/991149/564826/334088/163339/80?ld=150...

Vielleicht will man verhindern, dass noch weitere Fahrgäste in den Zug gelotst werden?!

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heinz, Berlin Stadtbahn, Montag, 27.11.2017, 18:54 (vor 3040 Tagen) @ Murrtalbahner

Hallo,

Könnte mir vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass der IC eine Bemerkung mit fast ausgebucht hat:

Dieses Vorgehen kann ich bestätigen. Ich hatte für letzten Freitag einen Sparpreis von Berlin nach Franfurt im ICE 375 gebucht, ohne Vor- oder Nachlauf, Direktverbindung ohne Umsteigen. Da kam auch Stunden vorher der Verspätungsalarm, im Navigator war nur der Hinweis auf die hohe Auslastung zu sehen. Der Zug war pünktlich, aber sehr voll. Mein 6er Abteil in Wagen 14 war ausreserviert.

Grüße,
Heinz

--
In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.

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musicus, Montag, 27.11.2017, 19:32 (vor 3040 Tagen) @ Lry
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 19:36

Das lustige ist, dass beide Züge einzeln in der Reiseauskunft exakt so angezeigt werden wie ich sie auch gebucht habe (damals über Sparpreissuche); auch das Ankunfts- bzw. Abfahrtsgleis ist das selbe.

Es gibt also keine Abweichung vom der Buchung zugrundeliegenden Fahrplan. Damit dürfte auch die Ausgangsfrage beantwortet sein: Für eine automatische Aufhebung der Zugbindung sehe ich keinen Anlass.

1. Kann ich am Sonntag somit jede Verbindung auf der Strecke nutzen, egal ob diese früher oder später als geplant abfährt/ankommt?

Nein. Diese Option setzt eine Begründung voraus, weswegen du gem. BB 9.1.1 mit einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten rechnen musst.

2. Muss ich mir den Verspätungsalarm bescheinigen lassen oder kann ich mich einfach in einen passenden Zug setzen? Würde die email am Handy vorgezeigt als Bescheinigung ausreichen?

Nach meinem Dafürhalten ist der Verspätungsalarm für FGR unmaßgeblich. Meine Verspätungsalarm-Nachrichten lauten auch nicht: "Ihr Anschluss wird definitiv platzen, fahren Sie, wie Sie wollen" sondern eher "Ein Anschluss wird ggf. nicht erreicht. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass sich die aktuelle Verkehrslage jederzeit ändern kann."

3. Besteht die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Verbindung doch wieder angeboten wird und ich diese auch wieder nutzen muss?

Ja. Der Verspätungsalarm ist alles andere als zuverlässig.

Ich hatte im Sommer die Erfahrung gemacht, dass ich eine Prämienfahrt wie geplant in Stuttgart angetreten habe, meine gebuchte Verbindung nach Bremen über Dortmund in der Reiseauskunft schon nicht mehr angezeigt wurde, der Zugbegleiter mir aber eine Freischreibung des Tickets für einen Umstieg in Mannheim mit der Begründung verweigerte "Das ist noch zu früh, die Verbindung wird sicher erreicht, notfalls wartet der Anschluss."

Der Fall ist schwierig zu beurteilen, weil man i.d.R. davon ausgehen sollte, dass dem DB-Personal Verkehrsdaten höherer Qualität vorliegen als dem Kunden, zumal das Zugpersonal sich ja normalerweise zwecks Anschlussvormeldung mit den zuständigen Zentralen abstimmt.

Das hat dann natürlich nicht funktioniert und ich kam etwas über eine Stunde zu spät in Bremen an. Beim Alternativumstieg in Mannheim wären es nur 15 Minuten später gewesen.

Ist ärgerlich. Gibt aber Geld zurück.

Daher frage ich hier lieber nochmal nach um Diskussionen im Zug zu vermeiden.

Sofern du beabsichtigst, das Ticket nicht exakt so wie gebucht zu nutzen, wirst du - Stand heute - um Diskussionen nicht herumkommen. Wenn du auf eine Aufhebung der Zugbindung so unfassbar wild bist, würde ich mich mit der Argumentation, die Übergangszeit in Köln würde nicht eingehalten und die Verbindung demnach aktuell nicht buchbar und auch dem Internetfahrplan i.S.v. BB 9.1.4 Ziffer (iv) - Stand heute - nach nicht existieren, an eine DB Information oder ein Reisezentrum deiner Wahl wenden. Gewähr auf Erfolg lässt sich nicht bieten, die Sachlage kann gleichermaßen pro und contra Zugbindung ausgelegt werden.

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Junior, Montag, 27.11.2017, 20:03 (vor 3040 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Junior, Montag, 27.11.2017, 20:04

Das lustige ist, dass beide Züge einzeln in der Reiseauskunft exakt so angezeigt werden wie ich sie auch gebucht habe (damals über Sparpreissuche); auch das Ankunfts- bzw. Abfahrtsgleis ist das selbe.

Es gibt also keine Abweichung vom der Buchung zugrundeliegenden Fahrplan. Damit dürfte auch die Ausgangsfrage beantwortet sein: Für eine automatische Aufhebung der Zugbindung sehe ich keinen Anlass.

Das sehe ich anders. Es gibt sehr wohl eine Abweichung vom Fahrplan. Die gebuchte Verbindung wird nicht mehr angezeigt, mehr geht nicht. Da wird man wohl kaum die Einzelzüge checken müssen, wer rechnet denn damit? Ich würde zur Sicherheit auch ins Reisezentrum oder zur DB Information gehen und darauf hinweisen, dass es die Verbindung nicht mehr gibt. Dann wird die Zugbindung aufgehoben werden, denn zu 99% wird dort auch nicht mehr überprüft werden als die Verbindung selbst. Wohl kaum die Einzelzüge. Und das zurecht. Verbindung gibt es halt nicht mehr. Soweit meine Ansicht.

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musicus, Montag, 27.11.2017, 20:09 (vor 3040 Tagen) @ Junior
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 20:11

Das sehe ich anders. Es gibt sehr wohl eine Abweichung vom Fahrplan.

Welche?
Welcher Zug ist verspätet? Welcher Zug verkehrt nach geändertem Plan?

Die gebuchte Verbindung wird nicht mehr angezeigt, mehr geht nicht.

Was heißt "mehr"?
Die Züge fahren exakt so wie gebucht und auf der Fahrkarte aufgedruckt. Mehr geht nicht.

Da wird man wohl kaum die Einzelzüge checken müssen, wer rechnet denn damit?

Der Experte. Es kommt immer auch auf auf die konkrete Verbindung an. Ich hatte schon einen analogen Fall, in dem ebenfalls die Mindestübergangszeit für einen bahnsteiggleichen Anschluss unterschritten wurde und die Reisekette aus dem System fiel. War aber problemlos fahrbar, zumal ich aus Erfahrung wusste, dass dieser Anschluss i.d.R. abgewartet wird.

Ich würde zur Sicherheit auch ins Reisezentrum oder zur DB Information gehen und darauf hinweisen, dass es die Verbindung nicht mehr gibt.

Zur Aufhebung der Zugbindung habe ich exakt das empfohlen.

Dann wird die Zugbindung aufgehoben werden, denn zu 99% wird dort auch nicht mehr überprüft werden als die Verbindung selbst. Wohl kaum die Einzelzüge.

Wer weiß...?

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Junior, Montag, 27.11.2017, 21:26 (vor 3040 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Junior, Montag, 27.11.2017, 21:27

Das sehe ich anders. Es gibt sehr wohl eine Abweichung vom Fahrplan.

Welche?
Welcher Zug ist verspätet? Welcher Zug verkehrt nach geändertem Plan?

Die gesamte Verbindung. Denn es gibt sie so nicht mehr. Darfst ja gerne anderer Meinung sein.

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ICE2020, Montag, 27.11.2017, 21:47 (vor 3040 Tagen) @ Junior

Die gesamte Verbindung. Denn es gibt sie so nicht mehr. Darfst ja gerne anderer Meinung sein.

musicus hat ja geschrieben, dass es Argumente Für und Wider gibt. Deswegen finde ich es völlig richtig zu empfehlen, wenn einem die Aufhebung der Zugbindung wichtig ist, das in dem Fall vorher zu erledigen. Alles andere könnte – nachvollziehbarerweise – zu Diskussionen im Zug führen und so wie ich es verstanden habe, ging es dem Threadersteller unter anderem darum, so etwas zu vermeiden.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:01 (vor 3040 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 22:03

Die gesamte Verbindung.

Bitte? Jeder der genannten Züge hat bislang genau den Fahrplan, der der zuggebundenen Buchung zugrunde lag.

Denn es gibt sie so nicht mehr.

Doch, natürlich. Die diskutierte Verbindung wird auf bahn.de derzeit nicht ausgegeben. Das heißt aber keineswegs, dass es die Verbindung nicht gibt. (Ebenso wie mitunter Verbindungen ausgegeben werden, die nicht buchbar sind) Und wie bereits erörtert: Die Züge verkehren planmäßig exakt so, wie es der Threadersteller gebucht hat und auf seinem Ticket abgedruckt vorfindet. Ich erkenne nicht, inwieweit sich die Vertrags- oder Erfüllungsgrundlagen geändert haben sollten.

Darfst ja gerne anderer Meinung sein.

Unnötig. Es ist objektives Faktum, dass sich der Fahrplan der Züge seit dem Buchungszeitpunkt bisher nicht geändert hat. Auf "Meinungen" abzustellen, geht daher völlig fehl.

musicus hat ja geschrieben, dass es Argumente Für und Wider gibt. Deswegen finde ich es völlig richtig zu empfehlen, wenn einem die Aufhebung der Zugbindung wichtig ist, das in dem Fall vorher zu erledigen.

Ganz genau. Da sind wir uns beide sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf eine Empfehlung an den Threadersteller einig. Zum Vorhaben, anhand des versandten Verspätungsalarms und des nicht nachvollziehbaren Verhaltens der elektronischen Reiseauskunft unter bahn.de ohne "Freistempeln" eine beliebige Verbindung entlang der gebuchten Strecke zu nutzen, kann ich guten Gewissens wahrlich niemandem raten.

+1. Genau das meine ich.

brandenburger, Perleberg, Montag, 27.11.2017, 22:24 (vor 3040 Tagen) @ musicus

Und wie bereits erörtert: Die Züge verkehren planmäßig exakt so, wie es der Threadersteller gebucht hat und auf seinem Ticket abgedruckt vorfindet.

Planmäßig exakt so, wie er gebucht hat?

Dann hätte er wohl kaum eine Verspätungsmeldung gekriegt.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:32 (vor 3040 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 22:34

Und wie bereits erörtert: Die Züge verkehren planmäßig exakt so, wie es der Threadersteller gebucht hat und auf seinem Ticket abgedruckt vorfindet.

Planmäßig exakt so, wie er gebucht hat?

Offensichtlich. Siehe: hier bzw. bahn.de, IC 2313 zwischen Düsseldorf und Köln bzw. ICE 107 zwischen Köln und Karlsruhe verkehren exakt wie dort bzw. im Ausgangspost geschildert.

Dann hätte er wohl kaum eine Verspätungsmeldung gekriegt.

Eben doch. Der Verspätungsalarm hat grobe Schwächen. (u.a. die, dass er Reisende zuweilen unnötig verunsichert)

+1. Genau das meine ich.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.11.2017, 08:07 (vor 3039 Tagen) @ brandenburger

Und wie bereits erörtert: Die Züge verkehren planmäßig exakt so, wie es der Threadersteller gebucht hat und auf seinem Ticket abgedruckt vorfindet.


Planmäßig exakt so, wie er gebucht hat?

Dann hätte er wohl kaum eine Verspätungsmeldung gekriegt.

Solange es „Verspätungsalarm“ heißt, sobald sich ein Gleis ändert, würde ich da nicht viel drauf geben.

--
Weg mit dem 4744!

+1. Genau das meine ich.

Junior, Montag, 27.11.2017, 22:42 (vor 3040 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Junior, Montag, 27.11.2017, 22:43

Du kannst deine Meinung gerne noch 7 weitere Male wiederholen, ich habe sie aber schon länger verstanden, nötig ist es also nicht. "Objektiv", wie du so schön schreibst, ist allerdings die gebuchte Verbindung nicht mehr da. Das ist Fakt. Die einzelnen Züge schon. Auch Fakt. Wie man nun damit umgeht und wie das zu interpretieren ist und welcher der Fakten entscheidend ist, da sind wir verschiedener Meinung. Kann ich mit leben. Siehe oben.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:50 (vor 3040 Tagen) @ Junior
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 22:50

Du kannst deine Meinung gerne noch 7 weitere Male wiederholen, ich habe sie aber schon länger verstanden, nötig ist es also nicht.

Danke, gleichfalls.

"Objektiv", wie du so schön schreibst, ist allerdings die gebuchte Verbindung nicht mehr da. Das ist Fakt.

Das ist objektiv falsch. Der Fahrplan sieht den Zugverkehr vor, wie vom Kunden explizit gebucht und in dessen Unterlagen angegeben.

Die einzelnen Züge schon.

Und wenn alle Züge einer vom Kunden gewählten Verbindung laut Plan so wie gebucht fahren sollen, hat diese Verbindung aufgehört zu existieren? Sorry, bei diesem (nicht länger gegebenen) Logikniveau bin ich dann mal raus...

+1. Genau das meine ich.

Junior, Montag, 27.11.2017, 23:06 (vor 3040 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Junior, Montag, 27.11.2017, 23:07

Wenn du es nicht verstehen willst, kann ich es auch nicht ändern. Zeige mir die Verbindung und ich gebe dir komplett Recht.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Montag, 27.11.2017, 23:17 (vor 3040 Tagen) @ Junior
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 23:19

Zeige mir die Verbindung und ich gebe dir komplett Recht.

Die steht auf dem Ticket des Threaderöffners. Insofern geht es eben *nicht* um das Finden der Verbindung sondern um das eine automatische Aufheben der Zugbindung rechtfertigende Finden einer Abweichung. Wenn du es nicht verstehen willst, kann ich es auch nicht ändern.

Ich hoffe nur die DB liest hier nicht mit, der Thread liefert alle möglichen Argumente auf dem Silbertablett und um einen längeren Hebel muss man sich dort ja nicht bemühen ;-)

+1. Genau das meine ich.

Junior, Montag, 27.11.2017, 23:25 (vor 3040 Tagen) @ musicus

Die Verbindung gibt es so nicht mehr, und der Kunde wird sogar proaktiv von der DB darauf hingewiesen. Das ist für mich entscheidend. Du siehst es anders, was ist so schlimm daran, unterschiedliche Auslegungen zu akzeptieren? Ich kann damit leben, dass du es anders siehst.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Montag, 27.11.2017, 23:41 (vor 3040 Tagen) @ Junior
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 23:44

Die Verbindung gibt es so nicht mehr

Hier laufen wir im Kreis, ich widerspreche dieser Interpretation nach wie vor entschieden. Wie sonst sollte es die Verbindung geben wenn nicht "so"?

und der Kunde wird sogar proaktiv von der DB darauf hingewiesen.

...von einem erfahrungsgemäß unzuverlässigen und fehleranfälligen Mailservice, dessen Auskünfte mit "ggf." und "ohne Gewähr" garniert werden.

Das ist für mich entscheidend.

Für mich auch. Eine unverbindliche Information ohne Gewähr verwirrt mehr, als sie Zugbindungen aufzuheben vermag.

Du siehst es anders, was ist so schlimm daran, unterschiedliche Auslegungen zu akzeptieren? Ich kann damit leben, dass du es anders siehst.

Nichts ist schlimm. Ich schrieb ja selbst bereits, dass man den Sachverhalt in beiderlei Richtungen auslegen kann. Und genau deswegen halte ich es für gefährlich, hier Empfehlungen abzugeben, die dem Reisenden suggerieren, die Zugbindung sei aufgehoben, wenn man gleichzeitig damit rechnen muss, bei eigenmächtigen Abweichungen von der angebotenen, gebuchten und planmgemäß verkehrenden Verbindung zumindest ein EBE zu kassieren.

+1. Genau das meine ich.

Junior, Montag, 27.11.2017, 23:47 (vor 3040 Tagen) @ musicus

Die Verbindung gibt es so nicht mehr

Hier laufen wir im Kreis, ich widerspreche dieser Interpretation nach wie vor entschieden. Wie sonst sollte es die Verbindung geben wenn nicht "so"?

Es gibt sie nur noch mit Abfahrt 12:21 z.B., mit Abfahrt 12:27 gibt es sie nicht. Ist gut jetzt. Du darfst der Interpretation ja widersprechen, alles gut.

+1. Genau das meine ich.

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 00:01 (vor 3040 Tagen) @ Junior

Es gibt sie nur noch mit Abfahrt 12:21 z.B., mit Abfahrt 12:27 gibt es sie nicht.

Seltsam. Wurde sie doch genau so gebucht... Und IC 2313 fährt genau wie gebucht: 12:27 Uhr... Auch der Übergang erfolgt bahnsteiggleich und in genau der Zeit wie gebucht... Sogar der Anschlusszug in Köln fährt wie gebucht... Und die Ankunft erst: wie gebucht... Nach Plan verkehrt absolut alles wie gebucht - und wer auf dieser Basis nun behaupten will, dass die Verbindung Einbildung sei, darf sich bitte nicht über Widerspruch wundern.

"Verbindung"

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 28.11.2017, 01:32 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Es gibt sie nur noch mit Abfahrt 12:21 z.B., mit Abfahrt 12:27 gibt es sie nicht.

Seltsam. Wurde sie doch genau so gebucht... Und IC 2313 fährt genau wie gebucht: 12:27 Uhr... Auch der Übergang erfolgt bahnsteiggleich und in genau der Zeit wie gebucht... Sogar der Anschlusszug in Köln fährt wie gebucht... Und die Ankunft erst: wie gebucht... Nach Plan verkehrt absolut alles wie gebucht - und wer auf dieser Basis nun behaupten will, dass die Verbindung Einbildung sei, darf sich bitte nicht über Widerspruch wundern.

Eine verbindliche Definition des Wortes scheint es nicht zu geben - was hier jeweils gemeint ist, sollte aber doch klar sein, so dass ein Streit darüber ziemlich überflüssig ist.

Dennoch werden aus der Sachlage, dass der besagte Anschluss nicht mehr vorgesehen ist (das behauptet nicht nur der Verspätungsalarm, sondern auch www.bahn.de), unterschiedliche Schlüsse gezogen. Obwohl sich der vorgesehene "Fahrplan" in diesem Fall nicht geändert hat, existiert die "Verbindung" jetzt nicht mehr (und dies ist mein persönlicher Sprachgebrauch), denn zu einer "Verbindung" gehören m.E. auch "vorgesehene Anschlüsse", nicht nur bloße "Reisemöglichkeiten".

Macht musicus "existierende Verbindungen" am Buchungszeitpunkt fest? Ich kann sie nämlich heute nicht mehr buchen. Angenommen ich kaufe heute ein Flexticket für die gleiche Strecke, um mit Lry zusammen zu fahren, wir nehmen den IC2313, verpassen den Anschluss... Vermutlich bekomme ich keine Entschädigung trotz teurem Flexticket.

Wenn aber die Bahn bei mir nicht mehr für den Anschluss gerade stehen möchte, warum sollte sich Lry an diese halten müssen? (Man wird wohl Absicht hinter der Streichung des Anschlusses vermuten dürfen.) Er hat sogar die "Verbindung" wie empfohlen überprüft. Von der Nachprüfung, ob die einzelnen Züge noch den gleichen Fahrplan haben, ist nicht die Rede und das wäre auch etwas viel verlangt. Und selbst, wenn die Neugier zuschlägt und man sich den Verlauf der einzelnen Züge anschaut - es könnten sinnvolle Gründe hinter dem Nicht-Anschluss stehen, wie eventuelle Auswirkungen von Baustellen, auch auf Gleisbelegungen, Staatsbesuch im Bahnhof...

+1

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 06:50 (vor 3039 Tagen) @ Co_Tabara-98

- kein Text -

+1

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 06:59 (vor 3039 Tagen) @ Junior

- kein Text -

Noch ein Argument: Live-Auskunft

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 07:01 (vor 3039 Tagen) @ Junior

Laut Live-Auskunft erreiche ich bei Abfahrt um 12:27 Karlsruhe um 15:58 und damit deutlich mehr als 20 Minuten verspätet. Auch das spricht für die Aufhebung der Zugbindung.

Noch ein Argument: Live-Auskunft

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 07:23 (vor 3039 Tagen) @ Junior

Laut Live-Auskunft erreiche ich bei Abfahrt um 12:27 Karlsruhe um 15:58 und damit deutlich mehr als 20 Minuten verspätet. Auch das spricht für die Aufhebung der Zugbindung.

Die Live-Auskunft kann fehlerhaft sein. Immerhin wurde bereits erschöpfend und allerseits unbestritten dargelegt, dass keiner der gebuchten und per freiwillig gewählter Zugbindung festgelegten Züge in irgendeiner Weise Abweichungen vom Plan aufweist.

Noch ein Argument: Live-Auskunft

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 14:07 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Die Live-Auskunft kann fehlerhaft sein.

Und das ist wessen Problem? Meins als Kunde? Normale Reiseauskunft UND Live-Auskunft UND Verspätungsalarm sollen also fehlerhaft sein, und ich muss fahren, wie es nirgendwo zu finden ist? Ah ja... Mit der Argumentation könnte ich auch bei jeder gebuchten und so noch vorhandenen Verbindung sagen: Ich fahre einfach anders, schließlich kann die Reiseauskunft fehlerhaft sein, und vielleicht gibt es meine Verbindung ja doch nicht mehr. Wäre ähnlich hanebüchen. Naja, etwas mehr vielleicht. :-)

Noch ein Argument: Live-Auskunft

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 14:32 (vor 3039 Tagen) @ Junior

und ich muss fahren, wie es nirgendwo zu finden ist?

Du musst fahren, wie du es - um Kohle zu sparen - kaufen wolltest und nach Plan auch fahren kannst. Heißt Sparpreis.

Ich fahre einfach anders, schließlich kann die Reiseauskunft fehlerhaft sein, und vielleicht gibt es meine Verbindung ja doch nicht mehr. Wäre ähnlich hanebüchen.

Richtig. Genau deswegen ist die Zugbindung im aktuellen Fall ja gerade *nicht* automatisch aufgehoben. Weil die Züge eben *so* wie gebucht fahren.

Erinnert mich an diese Debatte oder bzw. diese. Da wollen die Schlaumeier auch Flextickets und Regress zum SP-Tarif abgreifen - und die DB lässt sich munter abzocken :-/

Noch ein Argument: Live-Auskunft

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 28.11.2017, 14:44 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Erinnert mich an diese Debatte oder bzw. diese. Da wollen die Schlaumeier auch Flextickets und Regress zum SP-Tarif abgreifen - und die DB lässt sich munter abzocken :-/

Eigentlich wollte ich auf Deine Trollerei nicht mehr reagieren, aber da Du hier explizit auf einen Beitrag verlinkst, der sich auf mich bezieht, und dann "Schlaumeier" und "unlautere Absichten" um Dich wirfst...

Deine Zeit hätte ich gerne. Zig Postings um Leute von Deiner (nach eigener Ansicht einzig wahren) Meinung überzeugen, uralte Beiträge raussuchen, und wieder allem und jedem Widersprechen. Zwischendrin noch ein paar persönliche Angriffe, immer brav unterhalb der Schwelle, wo es Ärger geben könnte.

Get a life!

Um es mal mit dem guten alten Usenet-Jargon zu sagen: PLONK!

--
[image]

Weil das ja bei dir soo anders ist :-D made my day

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 14:46 (vor 3039 Tagen) @ Colaholiker

- kein Text -

Hier: musicus 17 : 3 Colaholiker - q. e. d.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 28.11.2017, 14:49 (vor 3039 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Noch ein Argument: Live-Auskunft

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 14:51 (vor 3039 Tagen) @ musicus

und ich muss fahren, wie es nirgendwo zu finden ist?

Du musst fahren, wie du es - um Kohle zu sparen - kaufen wolltest und nach Plan auch fahren kannst. Heißt Sparpreis.

Mangelnde Hartnäckigkeit kann man dir ja nicht vorwerfen. Sieh das gerne als Kompliment an, manchmal ist die wichtig. Man kann halt auch hartnäckig weiter Unsinn schreiben. Auch nicht schlimm.

Sparpreis ist Unsinn? Mag sein. Aber existent.

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 14:53 (vor 3039 Tagen) @ Junior

- kein Text -

:-D Der war gut...

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 14:55 (vor 3039 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Keine neuen Aspekte

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 07:45 (vor 3039 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von musicus, Dienstag, 28.11.2017, 07:48

Eine verbindliche Definition des Wortes scheint es nicht zu geben

...wie so oft.

was hier jeweils gemeint ist, sollte aber doch klar sein, so dass ein Streit darüber ziemlich überflüssig ist.

Scheinbar nicht.
Solange irgendwelche Kollegen tollkühn predigen, die planmäßig verkehrenden Züge gäbe es gar nicht, sogar ganz sicher nicht.

Dennoch werden aus der Sachlage, dass der besagte Anschluss nicht mehr vorgesehen ist (das behauptet nicht nur der Verspätungsalarm, sondern auch www.bahn.de), unterschiedliche Schlüsse gezogen.

Nun, einige kennen den Unterschied zwischen "vorsehen" und "existieren" eben nicht.

Obwohl sich der vorgesehene "Fahrplan" in diesem Fall nicht geändert hat,

Bingo.

existiert die "Verbindung" jetzt nicht mehr (und dies ist mein persönlicher Sprachgebrauch), denn zu einer "Verbindung" gehören m.E. auch "vorgesehene Anschlüsse", nicht nur bloße "Reisemöglichkeiten".

Und was ist auf dem Ticket des Reisenden und damit laut geschlossenem Beförderungsvertrag der "vorgesehe Anschluss"?
Bingo.

Macht musicus "existierende Verbindungen" am Buchungszeitpunkt fest?

Natürlich. Woran sonst, bei einem fahrplanbasiertem, mit Zugbindungen operierenden Tarif- und Buchungssystem?

Ich kann sie nämlich heute nicht mehr buchen.

Auch diese Idee habe ich bereits gestern in die Diskussion eingebracht: die Nicht-Buchbarkeit belegt keineswegs die Nicht-Existenz einer Leistung.

Angenommen ich kaufe heute ein Flexticket für die gleiche Strecke, um mit Lry zusammen zu fahren, wir nehmen den IC2313, verpassen den Anschluss... Vermutlich bekomme ich keine Entschädigung trotz teurem Flexticket.

Wenn ihr beiden schon so dicke seid, dann steckt eure Formulare ins selbe Couvert oder marschiert gemeinsam im nächsten Reisezentrum an - ich kann mir nicht vorstellen, dass man in einem Fall erstattet, im anderen aber nicht.

Wenn aber die Bahn bei mir nicht mehr für den Anschluss gerade stehen möchte, warum sollte sich Lry an diese halten müssen?

Dass die "Verbindung" sich wegen des Anschlusses dematerialisiert hat, halte ich nach wie vor für ein unbewiesenes Gerücht.

(Man wird wohl Absicht hinter der Streichung des Anschlusses vermuten dürfen.)

Selbst wenn: Welche? Und weshalb?

Er hat sogar die "Verbindung" wie empfohlen überprüft.

...und festgestellt, dass alle Züge haargenau nach Plan verkehren sollen. Ist doch prima.

Von der Nachprüfung, ob die einzelnen Züge noch den gleichen Fahrplan haben, ist nicht die Rede und das wäre auch etwas viel verlangt.

Dennoch hat er's vollbracht - mit bekanntem Ergebnis.

Und selbst, wenn die Neugier zuschlägt und man sich den Verlauf der einzelnen Züge anschaut - es könnten sinnvolle Gründe hinter dem Nicht-Anschluss stehen, wie eventuelle Auswirkungen von Baustellen, auch auf Gleisbelegungen, Staatsbesuch im Bahnhof...

Dann wird man ihm die Zugbindung am Infoschalter oder im Reisezentrum auch anstandslos aufheben, s. meine Empfehlung von gestern.

Danke für den langen Text - aber inhaltliche Neuerungen finde ich keine.

Verbindung "gibt es nicht mehr"

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 28.11.2017, 08:37 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Hier laufen wir im Kreis, ich widerspreche dieser Interpretation nach wie vor entschieden. Wie sonst sollte es die Verbindung geben wenn nicht "so"?

Ich sehe es völlig pragmatisch. Ich bekomme eine Mail von der DB, daß es voraussichtlich Schwierigkeiten gibt. (Bis hierhin unstrittig, weil ist ja im Rahmen des "Verspätungsalarms" passiert.
Jetzt gehe ich also online, gebe meine Reise-Eckdaten ein (Datum, Uhrzeit, von, nach), und stelle fest, daß die Verbindung als Ganzes nicht mehr angeboten wird. Und damit meine ich nicht "nicht als Sparpreis angeboten wird", sondern sie taucht gar nicht mehr auf.
Damit ist für mich als Kunden der Fall klar - die Verbindung, die ich gebucht habe, existiert nicht mehr. Jede reinzelne Teil mag noch genau so wie gebucht existieren, aber kann ich als normaler Kunde sagen, ob jetzt nicht aus welchem Grund auch immer (Bauarbeiten?) in Köln die Mindestumsteigezeit erhöht wurde? Nein, kann ich nicht, aber wenn dem so ist, existiert diese Kombination von Zügen nicht mehr als Verbindung im eigentlichen Sinne. Selbst wenn die Züge komplett leer wären, würde die DB Dir keine Fahrkarte verkaufen, die explizit diese Verbindung listet.

Sagen wir es mal anders - Du, der Du ja bekanntlich regelmäßig mit Flexpreisen unterwegs bist, hast Dir eine Fahrkarte gekauft, die an diesem Tag auf dieser Strecke gültig ist. Bei der buchung hast Du aber eine andere Verbindung angegeben. Als jemand, der regelmäßig unterwegs ist, kennst du die Kombination IC 2313 / ICE 107, welche Dir dann an dem Tag gerade gut in den Zeitplan paßt.

Du kommst also in Köln an, nimmst die Beine in die Hand und landest in Im ICE 107. Gut.

Alternativ könnte natürlich auch passieren, daß sich die letzte Tür des besagten ICE vor Deiner Nase schließt, und Du einen anderen Zug nehmen mußt. Aufgrund der nachgeschalteten Reisekette verlängert sich Deine Reisezeit um mehr als eine Stunde gegenüber dem, was zu einem früheren Zeitpunkt für eine Verbindung mit diesen beiden Zügen mal ausgegeben wurde, also möchtest Du Fahrgastrechte geltend machen.
Du reichst also alles ein, und bekommst als Antwort "Was wollen Sie eigentlich? Das ist keine buchbare Verbindung!". Und nu? Drauf beharren, daß die Verbindung vor drei Monaten noch bei gleichen Fahrzeiten angezeigt wurde?

Um es zusammenzufassen: Aus Kundensicht sehe ich hier durchaus die Möglichkeit, sich die Zugbindung aufheben zu lassen. Allerdings würde ich in diesem Fall (anders als bei offensichtlichen Verspätungen oder Ausfällen) im Reisezentrum meines Vertrauens die Situation schildern, es prüfen lassen, und mir ggf. nen Stempel aufs Ticket geben lassen. Alles andere hat im Zug Diskussionspotential, und man darf nicht vergessen, daß Recht haben und Recht bekommen nicht notwendigerweise dasselbe ist. Mach es dir und dem Zugpersonal leicht, hol Dir den Stempel und gut ist.

Gute Fahrt wünschende Grüße,
der Colaholiker

--
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and again: nothing new

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 09:10 (vor 3039 Tagen) @ Colaholiker

Ich bekomme eine Mail von der DB, daß es voraussichtlich Schwierigkeiten gibt. (Bis hierhin unstrittig, weil ist ja im Rahmen des "Verspätungsalarms" passiert.

Auf die Vorbehalte, die diese Mails mit sich bringen, habe ich ebenfalls bereits hingewiesen.

Jetzt gehe ich also online, gebe meine Reise-Eckdaten ein (Datum, Uhrzeit, von, nach), und stelle fest, daß die Verbindung als Ganzes nicht mehr angeboten wird. Und damit meine ich nicht "nicht als Sparpreis angeboten wird", sondern sie taucht gar nicht mehr auf. Damit ist für mich als Kunden der Fall klar - die Verbindung, die ich gebucht habe, existiert nicht mehr.

Weshalb? Und überdies irrelevant - im hier diskutierten Fall steht fest, dass alle Züge wie gebucht verkehren sollen. Daraus eine automatische Aufhebung der Zugbindung herbeizufabulieren, ist dreist und rechtlich fragwürdig. NB: Das Verschwinden von Verbindungen als Ganzen hatte mitunter bereits schon Softwarefehler als Ursache.

Jeder einzelne Teil mag noch genau so wie gebucht existieren, aber kann ich als normaler Kunde sagen, ob jetzt nicht aus welchem Grund auch immer (Bauarbeiten?) in Köln die Mindestumsteigezeit erhöht wurde?

Wurde sie ja nicht nachweislich. Siehe: hier.

Nein, kann ich nicht, aber wenn dem so ist, existiert diese Kombination von Zügen nicht mehr als Verbindung im eigentlichen Sinne.

Dennoch hat der Kunde auf exakt diese Verbindung einen Beförderungsvertrag mit Zugbindung abgeschlossen.

Du reichst also alles ein, und bekommst als Antwort "Was wollen Sie eigentlich? Das ist keine buchbare Verbindung!". Und nu? Drauf beharren, daß die Verbindung vor drei Monaten noch bei gleichen Fahrzeiten angezeigt wurde?

Hypothetisch. Eine oberflächliche Analogie. Und zu den FGR meine Einlassung: hier. Den Rest hab' ich besten Gewissens aus dem Zitat gestrichen, er trägt zur Sache nichts bei. Zur theoretischen Beharrung: als OT-Nutzer steht die Reiseverbindung ohnehin auf dem Ticket :-) sogar beim Flexpreis.

Um es zusammenzufassen: Aus Kundensicht sehe ich hier durchaus die Möglichkeit, sich die Zugbindung aufheben zu lassen. Allerdings würde ich in diesem Fall (anders als bei offensichtlichen Verspätungen oder Ausfällen) im Reisezentrum meines Vertrauens die Situation schildern, es prüfen lassen, und mir ggf. nen Stempel aufs Ticket geben lassen.

Habe ich nie bestritten und exakt so empfohlen.

Alles andere hat im Zug Diskussionspotential

Ach was? Für dich als Kunden ist der Fall doch so klar...

and again: nothing new

Aphex Twin, Dienstag, 28.11.2017, 13:43 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Ich bekomme eine Mail von der DB, daß es voraussichtlich Schwierigkeiten gibt. (Bis hierhin unstrittig, weil ist ja im Rahmen des "Verspätungsalarms" passiert.

Auf die Vorbehalte, die diese Mails mit sich bringen, habe ich ebenfalls bereits hingewiesen.

Jetzt gehe ich also online, gebe meine Reise-Eckdaten ein (Datum, Uhrzeit, von, nach), und stelle fest, daß die Verbindung als Ganzes nicht mehr angeboten wird. Und damit meine ich nicht "nicht als Sparpreis angeboten wird", sondern sie taucht gar nicht mehr auf. Damit ist für mich als Kunden der Fall klar - die Verbindung, die ich gebucht habe, existiert nicht mehr.

Weshalb? Und überdies irrelevant - im hier diskutierten Fall steht fest, dass alle Züge wie gebucht verkehren sollen. Daraus eine automatische Aufhebung der Zugbindung herbeizufabulieren, ist dreist und rechtlich fragwürdig. NB: Das Verschwinden von Verbindungen als Ganzen hatte mitunter bereits schon Softwarefehler als Ursache.

Siehst Du nicht dass es verschiedene Möglichkeiten gibt zu definieren was eine 'Verbindung' ist? In diesem Kontext fallen mir gleich drei ein:
1) Eine von mir erreichbare Verbindung (solange alle Züge sich an ihren momentan aktuellen Fahrplan halten). Dies kann einen 2-Minuten Umstieg am selben Bahnsteig beinhalten, den die DB nicht als einen solchen anbieten würde.
2) Eine Zugkombination welche die normalen Mindestumstiegszeiten der DB einhält.
3) Eine Zugkombination welche zusätzlich zu (2) auch momentan buchbar ist.

Die Frage ist nicht was die richtige und was die falsche Definition ist. Alle drei Definitionen sind valid. Die Frage ist nur welche der drei Definitionen ist die rechtlich relevante in diesem Fall. Und solange die Beförderungsbedingungen der Bahn diese Frage nicht eindeutig beantworten, ist die relevante Frage auf Basis welcher Definition das Bahnpersonal die Ausgangsfrage entscheidet. Und hierbei ist nicht nur relevant wie das Bahnpersonal den Begriff definiert, sondern auch wieviel Kulanz die Bahnmitarbeiter zeigen. Für diese Frage relevant ist ob das Bahnpersonal Verständnis dafür hat, dass eine Person ihr Verhalten auf Definition (3) basiert.

Jeder einzelne Teil mag noch genau so wie gebucht existieren, aber kann ich als normaler Kunde sagen, ob jetzt nicht aus welchem Grund auch immer (Bauarbeiten?) in Köln die Mindestumsteigezeit erhöht wurde?

Wurde sie ja nicht nachweislich. Siehe: hier.

Nein, kann ich nicht, aber wenn dem so ist, existiert diese Kombination von Zügen nicht mehr als Verbindung im eigentlichen Sinne.

Dennoch hat der Kunde auf exakt diese Verbindung einen Beförderungsvertrag mit Zugbindung abgeschlossen.

Sicher, daran zweifelt keiner. Die Frage ist nur ob dieser Fall eine der Ausnahmebedingungen von der Zugbindung darstellt. Du magst die Regeln in Deiner Weise zu interpretieren, aber Du kannst nicht mit Sicherheit sagen wie die Bahn (bzw. der Bahnmitarbeiter) sie interpretieren wird und wieviel Kulanz ein Bahnmitarbeiter zeigen wird.

and again and again....

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 14:16 (vor 3039 Tagen) @ Aphex Twin
bearbeitet von musicus, Dienstag, 28.11.2017, 14:17

Die Frage ist nicht was die richtige und was die falsche Definition ist.

Den Punkt hatten wir bereits.

Die Frage ist nur welche der drei Definitionen ist die rechtlich relevante in diesem Fall.

Exakt. Ich vermute: Keine - die DB wird wahrscheinlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Zugbindung auf die planmäßig verkehrenden Züge aufheben.
NB: Du hast 4) vergessen: Eine Zugkombination, die die üblichen Umsteigezeiten einhält und bereits gebucht worden ist. (aktueller Fall).
Randnotiz: Ich bin absolut kein Fan davon, welche Optionen sich die DB mit den ständig fluktuierenden Verbindungsdaten offen hält, bzw. wie Kunden unter deren teils nachlässiger Pflege und kurzfristig implementierten Fahrplandatenabweichungen leiden. Der unselige Verspätungsalarm ist nur eine Facette dieses Problemkomplexes.

Und solange die Beförderungsbedingungen der Bahn diese Frage nicht eindeutig beantworten, ist die relevante Frage auf Basis welcher Definition das Bahnpersonal die Ausgangsfrage entscheidet. Und hierbei ist nicht nur relevant wie das Bahnpersonal den Begriff definiert, sondern auch wieviel Kulanz die Bahnmitarbeiter zeigen. Für diese Frage relevant ist ob das Bahnpersonal Verständnis dafür hat, dass eine Person ihr Verhalten auf Definition (3) basiert.

Ganz genau. Nichts anderes geht letztlich aus meinem ersten Beitrag in diesem Faden hervor.

Dennoch hat der Kunde auf exakt diese Verbindung einen Beförderungsvertrag mit Zugbindung abgeschlossen.

Sicher, daran zweifelt keiner. Die Frage ist nur ob dieser Fall eine der Ausnahmebedingungen von der Zugbindung darstellt.

nota bene: "dieser Fall" ist Verkehr nach Plan!

Du magst die Regeln in Deiner Weise zu interpretieren, aber Du kannst nicht mit Sicherheit sagen wie die Bahn (bzw. der Bahnmitarbeiter) sie interpretieren wird und wieviel Kulanz ein Bahnmitarbeiter zeigen wird.

Meine Worte (Tipp: am Ende des Beitrags)

and again and again....

agw, NRW, Dienstag, 28.11.2017, 14:48 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Die Frage ist nicht was die richtige und was die falsche Definition ist.

Den Punkt hatten wir bereits.

Die Frage ist nur welche der drei Definitionen ist die rechtlich relevante in diesem Fall.

Exakt. Ich vermute: Keine - die DB wird wahrscheinlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Zugbindung auf die planmäßig verkehrenden Züge aufheben.
NB: Du hast 4) vergessen: Eine Zugkombination, die die üblichen Umsteigezeiten einhält und bereits gebucht worden ist. (aktueller Fall).

Die übliche Umsteigezeit ist die Mindestumsteigezeit. Alles andere ist eben nicht üblich und wird nur angeboten, wenn man bahnsteiggleiches Umsteigen etc garantieren kann.
Und genau das wird ja mit der Fahrplanänderung ja nicht mehr garantiert.

Der Fahrplan besteht für mich als Kunden aus den Ankünften und Abfahrten und der Mindestumsteigezeit im Bahnhof. Danach war vor und nach der Fahrplanänderung die gebuchte Verbindung nicht möglich.
Der DB steht es aber frei die Mindestumsteigezeit zu umgehen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen schafft. Das Ergebnis wird dann in der Verbindungsauskunft als zusätzliche Verbindung (Anschluss) angezeigt.

Deinen Fall 4) gibt es also gar nicht.
Es gibt bei Fall 2) nur zwei Varianten: a) Es war buchbar und ist es immer noch. Und b) der Fahrplan ist geändert worden und es ist kein Anschluss mehr.

Für den aktuellen Fall kann ich mir mehrere Sachen vorstellen:
-die DB hat den Fahrplan geändert, weil der Zug ausgebucht war (unwahrscheinlich)
-die DB Netz kann den bahnsteiggleichen Übergang nicht mehr garantieren oder sonstige Voraussetzungen sind nicht mehr erfüllt und der Fahrplan musste geändert werden
-jemand hat unabsichtlich die verminderten Übergangszeiten/Anschlüsse gelöscht

+1 @Colaholiker

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 14:01 (vor 3039 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von Junior, Dienstag, 28.11.2017, 14:03

- kein Text -

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

Lry, Dienstag, 28.11.2017, 10:40 (vor 3039 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Lry, Dienstag, 28.11.2017, 10:41

Ich hatte im Sommer die Erfahrung gemacht, dass ich eine Prämienfahrt wie geplant in Stuttgart angetreten habe, meine gebuchte Verbindung nach Bremen über Dortmund in der Reiseauskunft schon nicht mehr angezeigt wurde, der Zugbegleiter mir aber eine Freischreibung des Tickets für einen Umstieg in Mannheim mit der Begründung verweigerte "Das ist noch zu früh, die Verbindung wird sicher erreicht, notfalls wartet der Anschluss."

Der Fall ist schwierig zu beurteilen, weil man i.d.R. davon ausgehen sollte, dass dem DB-Personal Verkehrsdaten höherer Qualität vorliegen als dem Kunden, zumal das Zugpersonal sich ja normalerweise zwecks Anschlussvormeldung mit den zuständigen Zentralen abstimmt.

Das hat dann natürlich nicht funktioniert und ich kam etwas über eine Stunde zu spät in Bremen an. Beim Alternativumstieg in Mannheim wären es nur 15 Minuten später gewesen.

Ist ärgerlich. Gibt aber Geld zurück.

Es gab kein Geld zurück sondern Prämienpunkte ;-) Die wären mir aber egal gewesen; ich hatte einen Termin, den ich pünktlich erreichen wollte, was durch die Geschichte um ne Viertelstunde nicht gepasst hat. Kein Weltuntergang aber trotzdem ärgerlich, weil es bei der Abfahrt schon absehbar war. Zumal mir auch bei der Rückfahrt der 5-Minuten-Anschluss in Köln trotz angeblicher Voranmeldung und bahnsteiggleichem Umstieg vor der Nase weg fuhr :-(

Daher frage ich hier lieber nochmal nach um Diskussionen im Zug zu vermeiden.

Sofern du beabsichtigst, das Ticket nicht exakt so wie gebucht zu nutzen, wirst du - Stand heute - um Diskussionen nicht herumkommen. Wenn du auf eine Aufhebung der Zugbindung so unfassbar wild bist, (...)

Habe ich den Eindruck gemacht, ich wäre wild auf eine Aufhebung? Das bin ich nicht, pünktlich fahrende Züge und entsprechend genaue Informationen seitens DB wären mir lieber. Ich bin aber auch nicht scharf drauf meinen Anschluss zu verpassen und mich dann ohne Sitzplatzreservierung in einen anderen (überfüllten) Zug zwängen zu müssen. Zumal ich nicht alleine reise. Eine kostenpflichtige Leer-Reservierung zur Sicherheit kann da IMHO auch nicht die Lösung sein.
Und die email mit Verspätungsalarm hat mich da verunsichert. Und deshalb möchte ich das vorher klären.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

musicus, Dienstag, 28.11.2017, 13:57 (vor 3039 Tagen) @ Lry
bearbeitet von musicus, Dienstag, 28.11.2017, 13:58

Es gab kein Geld zurück sondern Prämienpunkte ;-) Die wären mir aber egal gewesen; ich hatte einen Termin, den ich pünktlich erreichen wollte, was durch die Geschichte um ne Viertelstunde nicht gepasst hat.

Zu wenig Puffer? Passiert.

Kein Weltuntergang aber trotzdem ärgerlich, weil es bei der Abfahrt schon absehbar war.

Zur Aufhebung der Zugbindung scheint es bereits bei Abfahrt dennoch nicht ausgereicht zu haben. Passiert.

Zumal mir auch bei der Rückfahrt der 5-Minuten-Anschluss in Köln trotz angeblicher Voranmeldung und bahnsteiggleichem Umstieg vor der Nase weg fuhr :-(

Ärgerlich. Hatte ich letzte Woche auch (aber nicht in Köln). Passiert.

Habe ich den Eindruck gemacht, ich wäre wild auf eine Aufhebung?

Ja. Immerhin spricht aus dem Ausgangspost die Idee, anhand der Verspätungsalarm-Mail ohne weitere Bestätigung "jede Verbindung auf der Strecke" zu nutzen, gepaart mit der Befürchtung, "dass die ursprüngliche Verbindung doch wieder angeboten wird und diese auch wieder" genutzt werden muss.

Ich bin aber auch nicht scharf drauf meinen Anschluss zu verpassen und mich dann ohne Sitzplatzreservierung in einen anderen (überfüllten) Zug zwängen zu müssen.

Lässt sich bei Umsteigeverbindungen nicht ausschließen. Passiert

Und die email mit Verspätungsalarm hat mich da verunsichert.

Du bist nicht allein. Zum Glück kommen diese Mails bei mir i.d.R. erst dann an, wenn ich bereits im verspäteten Zug sitze und die Situation mit der Beschreibung in der Benachrichtiung schon nichts mehr zu tun hat. Passiert.

Und deshalb möchte ich das vorher klären.

Ich wiederhole: zur personenbedienten Vorab-Klärung habe ich für den Fall, dass anders als gebucht gereist werden soll, ausdrücklich geraten.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

Lry, Dienstag, 28.11.2017, 15:28 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Es gab kein Geld zurück sondern Prämienpunkte ;-) Die wären mir aber egal gewesen; ich hatte einen Termin, den ich pünktlich erreichen wollte, was durch die Geschichte um ne Viertelstunde nicht gepasst hat.

Zu wenig Puffer? Passiert.

Ich halte 45 Minuten nicht für zuwenig Puffer, aber das darf jeder für sich selbst entscheiden. Ich halte es jedenfalls nicht für zielführend dem Fahrgast die Schuld zu geben, wenn er über eine Stunde zu spät am Zielort ankommt. Wenn die Bahn solche Verbindungen regelmäßig nicht einhalten kann, soll sie diese einfach nicht verkaufen oder zumindest den Reisenden auf die Gefahr des Anschlussverlustes hinweisen.

Zur Aufhebung der Zugbindung scheint es bereits bei Abfahrt dennoch nicht ausgereicht zu haben. Passiert.

...

Ärgerlich. Hatte ich letzte Woche auch (aber nicht in Köln). Passiert.

...

Lässt sich bei Umsteigeverbindungen nicht ausschließen. Passiert

...

Du bist nicht allein. Zum Glück kommen diese Mails bei mir i.d.R. erst dann an, wenn ich bereits im verspäteten Zug sitze und die Situation mit der Beschreibung in der Benachrichtiung schon nichts mehr zu tun hat. Passiert.

Ja, alles passiert einmal. Es sollte aber bei einem guten Dienstleister möglichst selten und am besten nicht auch noch in Kombination passieren.
Fakt ist: meine mail mit dem Verspätungsalarm kam eine Woche vor der Fahrt.

Habe ich den Eindruck gemacht, ich wäre wild auf eine Aufhebung?

Ja. Immerhin spricht aus dem Ausgangspost die Idee, anhand der Verspätungsalarm-Mail ohne weitere Bestätigung "jede Verbindung auf der Strecke" zu nutzen, gepaart mit der Befürchtung, "dass die ursprüngliche Verbindung doch wieder angeboten wird und diese auch wieder" genutzt werden muss.

DAS möchte ich jetzt mal als Unterstellung bezeichnen: Ich habe hier Fragen gestellt um auszuloten wie ich meine Pläne am besten umstellen kann.
Vielleicht ist es Dir egal wann Du losfährst und wann Du ankommst, ich hingegen habe gerne etwas Planungssicherheit. So toll finde ich Bahnhöfe jetzt auch nicht, dass ich mich da stundenlang auf Züge wartend aufhalten will.
Wenn die ursprüngliche Verbindung einigermassen sicher fährt habe ich kein Problem diese auch zu nutzen. Aber wenn die DB ihrer selbst verkauften Verbindung nicht mehr vertraut (und davon muss ich als Otto-Normal-Kunde ausgehen wenn ich eine Verspätungswarnung erhalte und die Fahrt per Reiseauskaunft nicht mehr auffindbar ist), möchte ich bitte eine einigermassen planungssichere Ersatz-Verbindung bekommen. Völlig egal welchen Betrag ich ursprünglich für die Fahrt bezahlt habe.
Ich denke nicht, dass ich mich deswegen als jemand darstellen lassen muss, der eine Flex-Karte zum Sparpreis schnorren will.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

Junior, Dienstag, 28.11.2017, 15:32 (vor 3039 Tagen) @ Lry

Ich denke nicht, dass ich mich deswegen als jemand darstellen lassen muss, der eine Flex-Karte zum Sparpreis schnorren will.

Musst du auch nicht. Musicus wird seine Meinung allerdings weiterhin leidenschaftlich verteidigen. Lass ihn halt.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

brandenburger, Perleberg, Montag, 27.11.2017, 21:38 (vor 3040 Tagen) @ Lry

Angezeigt wird aber 12:21 mit Umsteigen in Frankfurt-Flughafen. Wenn es für dich kein Problem ist, sechs Minuten früher am Bahnhof zu sein, dann nimm doch den.

Ja klar, und die Platzreservierung umbuchen (geht das kostenneutral??) würde ich dann auch. Dass die Verbindung nicht mehr angezeigt wird, weist ja darauf hin, dass die DB den Anschluss für gefährdet hält.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

IC Königssee, Montag, 27.11.2017, 22:04 (vor 3040 Tagen) @ brandenburger

Das würde ich daraus nicht schlussfolgern. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es irgendein Update etc... gegeben hat und nun der manuell einzupflegende Anschluss rausgeflogen ist. An eine Absicht glaube ich dabei eher nicht.

MFG
IC Königssee

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:10 (vor 3040 Tagen) @ brandenburger

Dass die Verbindung nicht mehr angezeigt wird, weist ja darauf hin, dass die DB den Anschluss für gefährdet hält.

Woher nimmst du dieses Wissen?
Die gleiche Verbindung mit der Abfahrtszeit um 14:27 hingegen wird bei ebenfalls 5 Minuten Übergangszeit für einen bahnsteiggleichen Umstieg in Köln ausgegeben.
Könnte nicht auch eine gewollte Steuerung von Reisendenströmen bzw. Buchungen dahinterstecken?

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

brandenburger, Perleberg, Montag, 27.11.2017, 22:21 (vor 3040 Tagen) @ musicus

Woher nimmst du dieses Wissen?
Die gleiche Verbindung mit der Abfahrtszeit um 14:27 hingegen wird bei ebenfalls 5 Minuten Übergangszeit für einen bahnsteiggleichen Umstieg in Köln ausgegeben.
Könnte nicht auch eine gewollte Steuerung von Reisendenströmen bzw. Buchungen dahinterstecken?

Wenn der Reisendenstrom auf diese Art gewollt gesteuert werden soll, kann die DB ja nichts dagegen haben, wenn der Threaderöffner sich danach richtet und seinen ursprünglichen Plan revidiert. ;)

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:33 (vor 3040 Tagen) @ brandenburger

Wenn der Reisendenstrom auf diese Art gewollt gesteuert werden soll, kann die DB ja nichts dagegen haben, wenn der Threaderöffner sich danach richtet und seinen ursprünglichen Plan revidiert. ;)

Dann steht meiner Empfehlung zum Umgang mit eben dieser Revision bzw. der damit verbundenen Aufhebung der Zugbindung ja nichts im Wege.

? Frage zu Verspätungsalarm bei Sparpreis

agw, NRW, Dienstag, 28.11.2017, 14:51 (vor 3039 Tagen) @ musicus

Dass die Verbindung nicht mehr angezeigt wird, weist ja darauf hin, dass die DB den Anschluss für gefährdet hält.

Woher nimmst du dieses Wissen?
Die gleiche Verbindung mit der Abfahrtszeit um 14:27 hingegen wird bei ebenfalls 5 Minuten Übergangszeit für einen bahnsteiggleichen Umstieg in Köln ausgegeben.
Könnte nicht auch eine gewollte Steuerung von Reisendenströmen bzw. Buchungen dahinterstecken?

Ich fände das höchst interessant, wenn das DB FV Buchungssystem automatische Fahrplanänderungen vornehmen könnte, die dann europaweit verteilt werden.

Danke

Lry, Dienstag, 28.11.2017, 11:06 (vor 3039 Tagen) @ Lry

Danke an alle für die engagierte Diskussion und die Ratschläge!
Ich werde auf jeden Fall irgendwann vor der Fahrt in ein Reisezentrum gehen und mich entsprechend beraten lassen. Ich hatte nämlich (vermutlich etwas voreilig) schon die Reservierung online umgebucht und würde ungern ohne Sitzplatz heimfahren.

Auf jeden Fall halte ich diesen Verspätungsalarm der Bahn für hochgradig verunsichernd, wenn er, wie in diesem Thread mehrfach erwähnt, häufig fehlerhaft oder unnötigerweise versandt wird.
Ich habe mich nämlich IMHO genau an die Hinweise in der mail und der dort verlinkten Seiten gehalten und hätte vermutlich trotzdem echte Probleme, wenn ich mich nicht weiter informiert hätte.
Hier steht meines Erachtens der Dienstleister in der Pflicht, seinen Kunden klare und eindeutige Prozesse zur Verfügung zu stellen.

Tipp aus der Praxis

Armchair traveller, Dienstag, 28.11.2017, 15:45 (vor 3039 Tagen) @ Lry

Hallo Lry,

lass dich nicht verunsichern. Ich hatte dieses Jahr schon drei Mal den Fall, dass Verbindungen plötzlich nicht mehr online abrufbar waren. Einfach zum Schalter gehen, Problem kurz schildern, Reservierung kostenlos umtauschen, Stempel "Zugbindung aufgehoben" auf die Fahrkarte, sich nett bedanken und seines Weges gehen. War überhaupt kein Problem. Und die alten Reservierungen wurden übrigens gar nicht kassiert oder storniert.

Der Bahn fällt kein Zacken aus der Krone und Du hast eine flexible Verbindung mit der Du hoffentlich Dein Ziel pünktlich und bequem erreichst.

Und das ganze Gesabbel und Problematisere ignorieren. Das Leben kann so einfach sein...

Gute Fahrt!
AT

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