"Der"? Einer reicht. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 08.11.2017, 13:33 (vor 3080 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 08.11.2017, 13:37

Jeder auf dem Ticket eingetragene Name gilt als potentieller Inhaber.

Als Onlineticket gibt es aber regelmässig nur genau einen tatsächlichen Inhaber, der mit der persönlichen Identifikationskarte während der gesamten Reise anwesend sein muss.

Die FAQ zum QdL-Ticket sprechen davon, dass alle Mitfahrer bereits beim Kauf eines Handy- oder Online-Tickets feststehen und angegeben werden müssen.
Kann aber sein, dass das eine Falschauskunft ist, die BB zum QdL-Ticket geben nämlich genau gegenteiliges an.

EDIT: Eben angetestet - die Angabe aller Personen ist in der Tat bereits bei der Buchung obligatorisch. Vermutlich wird zur Echtheitsüberprüfung der "1. Reisende" identifiziert. Sobald ein Zangenabdruck auf dem Ticket ist, sollte aber eine Weiterreise ohne diesen "1. Reisenden" kein Problem darstellen. Bei der ersten Kontrolle sollte er also tunlichst nicht fehlen - so sehe ich das...


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