? zu FGR bei Sturm – getrennt gebuchte Hin- und Rückfahrt (Fahrkarten und Angebote)

Murrtalbahner, Montag, 30.10.2017, 12:19 (vor 3088 Tagen) @ ICE2020

Leider Nein, der Zug (Hinfahrt) fiel zwar sturmbedingt aus, eigentlich ist die Fahrt aber auf keiner der betroffenen Strecken.

Naja, wenn der Zug wegen Sturm ausgefallen ist, dann ist das ganz klar ein Fall für Fahrgastrechte. Auch wenn du z.B. im Ausfallenden ICE Stuttgart-Hamburg nur bis Frankfurt hättest müssen. Wenn DB Fernverkehr zu faul ist, wenigstens den Streckenabschnitt zu bedienen, der frei ist, dann ist das nicht dein Problem.

Ebenso steht das irgendwo, dass du selbstverständlich auch die Rückfahrt erstattet bekommst, wenn du deine Hinfahrt Aufgrund der Verspätung/Nicht-Leistung der DB abgebrochen hast. Dass DB Fernverkehr nicht in der Lage ist, eine Hin- und Rückfahrkarte mit den eigenen Tarifen auf einer Fahrkarte auszustellen, ist ebenfalls nicht dein Problem.

Somit würde ich mich an das FCFGR wenden und eine Erstattung anfordern. Das dürfte nach den Sturmwehen ein eher geringeres Problem sein, es sei denn zwischen Hin- und Rückfahrt liegen zwei Wochen und der Hinfahrtzielbahnhof und Rückfahrtstartbahnhof liegen hunderte Kilometer auseinander.


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