BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

Mint, Donnerstag, 26.10.2017, 22:26 (vor 3072 Tagen) @ Gleis42

Man kann immer die Differenz der Erstattung zu 30 Cent/km ansetzen, selbst wenn man mit dem Fahrrad fährt. Bei Dienstreisen übrigens für Hin- und Rückweg (statt Einfach für den Weg zur Arbeit). Bei nachgewiesen höheren Kosten (z.B. Einzelticket) auch mehr.

Na ja, klar, wenn der Arbeitgeber die Kosten nur anteilig erstattet, dann kann man sicher den Rest als Werbungskosten geltend machen.

Bei Fahrten mit dem Fahrrad aber (leider) nicht.

Aber das gibt man bei der Steuererklärung üblicherweise als Werbungskosten an, welche gedeckelt sind. Je nachdem, was man sonst so zusammenbekommt bleibt es also ohne Wirkung.

Das wäre mir neu, dass Werbungskosten gedeckelt sind.


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