Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt? (Allgemeines Forum)
Hallo,
ich hatte es schon in meinem Kroatien-Reisebericht geschrieben: Im EC München-Zagreb fehlte die 1. Klasse, immerhin knapp 8,5 Stunden Fahrt.
Ich hatte ja den bahn.comfort-Service angeschrieben und gefragt, wohin ich mich für eine Erstattung wenden soll, auch in der Hoffnung dass die das unbürokratisch mit einer kleinen Pauschalerstattung oder Bonuspunkten regeln.
Die Antwort nach einer Woche nun: Einige Textbausteine die auf das Servicecenter Fahrgastrechte (SCFGR) verweisen, da diese bei Zugverspätungen und -ausfällen Zuständig seien. Ich möge ein Fahrgastrechteformular (FGRF) für eine zügige Bearbeitung verwenden.
Das erscheint mir relativ sinnlos, da es keine nennenswerte Verspätung gab, sondern lediglich nicht der gewünschte Komfort, bzw. da das sehr relativ ist, nicht die gebuchte/bezahlte Wagenklasse zur Verfügung stand.
Als ich zuletzt ein solches gesehen habe, gab es auf dem FGRF dafür nichts zum Ankreuzen/Eintragen.
Daher hier mal die Frage: Hatte jemand schon einen solchen Fall, und gibt es überhaupt einen Erstattungsanspruch? Immerhin betrifft es deutlich über die Hälfte der Fahrt, und auch einen Fernverkehrszug...
Besten Dank für alle sachdienlichen Hinweise!
! Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt
Guten Morgen,
ich hatte einen solchen Fall bisher nur bei einer nationalen Fahrkarte zum Sparpreis. Ich ging damals in Reisezentrum, wo man nach einiger Recherche zu dem Entschluss kam, die Fahrkarte müsse zum Kundendialog nach Bamberg geschickt werden. Man gab mir gleich einen entsprechend bedruckten Briefumschlag mit. Nach einiger Zeit kamen dann die 20 Euro und eine Bestätigung per Post. Man hatte mir das Fehlen der 1. Klasse damals im Zug auf der Fahrkarte bestätigt.
Zu deinem Fall habe ich Folgendes gefunden:
"Ab 15.06.2017 gilt folgender Wortlauft: Wenn in Zügen des Fernverkehrs nur Wagen der 2. Klasse genutzt werden konnten, obwohl die Züge planmäßig auch die 1. Klasse führen, haben Inhaber einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ für die 1. Klasse einen Anspruch auf Erstattung in Höhe des Fahrkartenwerts für die einfache Fahrt bis zu einem Höchstbetrag von 30 € pro Person und Fahrt. Für Fahrkarten mit BahnCard/RAILPLUS-Rabatt beträgt der maximale Erstattungsbetrag 22,50 € pro Person und Fahrt."
Quelle (S. 26)
Die Antwort nach einer Woche nun: Einige Textbausteine die auf das Servicecenter Fahrgastrechte (SCFGR) verweisen, da diese bei Zugverspätungen und -ausfällen Zuständig seien. Ich möge ein Fahrgastrechteformular (FGRF) für eine zügige Bearbeitung verwenden.
Das erscheint mir relativ sinnlos, da es keine nennenswerte Verspätung gab, sondern lediglich nicht der gewünschte Komfort, bzw. da das sehr relativ ist, nicht die gebuchte/bezahlte Wagenklasse zur Verfügung stand.
Das unsinnige Verweisen an das SC-FGR kenne ich leider auch vom Kundendialog.
Allerdings handelt es sich bei dieser Angelegenheit nicht um eine Regelung aus den Fahrgastrechten, sondern den Beförderungsbedingungen. Somit ist die DB der richtige Ansprechpartner. Und da dort m. W. keine "passendere" Abteilung kontaktierbar ist, bleibt nur der zähe Weg über den Kundendialog übrig. Vielleicht klappt es bei dir ja aber auch im Reisezentrum, einen Versuch ist es sicherlich wert.
Leider muss ich nach einigen Erfahrungen in letzter Zeit sagen: Unkomplizierte, kundenorientierte Lösungen findet man bei der DB außerhalb der Züge leider nur höchstselten. Doch vielleicht ändert sich das eines Tages...
Beste Grüße
SEE 238
Danke
Super, das ist ein guter Tipp, und gleich samt Quelle.
Ich werde es mal im RZ probieren.
Parallel habe ich auch beim b.c-Service angefragt, wie ich das FGR-Formular deren Meinung nach denn ausfüllen soll. Es bleibt spannend :-)
Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt?
Das erscheint mir relativ sinnlos, da es keine nennenswerte Verspätung gab, sondern lediglich nicht der gewünschte Komfort, bzw. da das sehr relativ ist, nicht die gebuchte/bezahlte Wagenklasse zur Verfügung stand.
ich habe schon häufig einen fehlenden Wagen 12 eines IC-Zuges erlebt und mehrere Male für die Fahrgastrechte immer einen recht großzügig ausfallenden Gutschein bekommen. Ist ja eigentlich auch logisch, wenn man eine Leistung, die man gebucht hat, nicht bekommt. Prozentual war das IMHO fast 50% des Preises für die Fahrkarte, daher solltest Du das machen, ganz egal, was die Fahrgastrechte sagen.
Viel Erfolg!
Gruß,
Markman
Erstattung bei fehlender 1. Klasse bei über 60% der Fahrt?
Also hast Du das beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht?
Ich habe ein wenig Sorge, dass wenn ich da die Originalfahrkarte hinschicke, und die das ablehnen, das Teil weg ist...
Kopie der Fahrkarte genügt
- kein Text -
Bei der Öbb leider nicht
Ich hatte Anfang August einen Fastgastrechteanspruch mit Kopie der Fahrkarte bei der Öbb eingereicht, da ich dort gebucht hatte. Dann wurde aber die Originalfahrkarte (Night-Jet) verlangt. Es gab dann die Option die Originalfahrkarte wieder zurück zu bekommen. Kam aber leider noch nicht zurück.
Jup...
generell sollte man nicht erwarten, dass sich die ÖBB so gut wie die DB um Fahrgastrechte kümmern. Das tun sie nämlich anscheinend auch mal nicht...
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Bei der Öbb leider nicht
dann machst Du Dir eine Kopie in Beisein eines Zeugen und gut ist für den worst case.
Gruß,
Markman
Jup...
Also die letzte Erstattung bei der ÖBB war binnen einer Woche erledigt und es wurde mir noch mehr überwiesen, als mir nach meiner Rechnung zustanden. Von daher eine sehr positive Erfahrung mit den ÖBB
MFG
IC Königssee
Ok :)
Hab aber auch von Fällen mitbekommen, wo das nicht so gut läuft... aber ich hatte eh nie was mit Fahrgastrechten am Hut, von daher...
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky