Zugmeldung (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 29.12.2009, 00:00 (vor 6046 Tagen) @ Turbonegro

Je nach Stellwerksbauart und örtlichen Voraussetzungen (angefahrende Rangierfahrstraßen) ist das manuelle Auflösen von Rangierfahrstraßen im Regelbetrien notwendig, da nicht immer die Möglichkeit gegeben ist, nach dem Freifahren der letzten Weiche automatisch aufzulösen.
Es gibt (bzw. gab) sogar Stellwerke, wo Zugfahrstraßen nach Einfahrt manuell aufgelöst werden mußten. Dafür war dann nicht das stellwerk, welches die Fahrstraße festlegt, sondern daß, welches die Zustimmung zur Einfahrt gegeben hat, zuständig. Die Bedien-Reihenfolge:
- Stellwerk am Ende der Fahrstraße gibt Zustimmung ab
- Stellwerk am Anfang der Fahrstraße legt diese fest und stellt Signal auf Fahrt
- Zug fährt ein und kommt zum stehen.
- Stellwerk am Ende der Fahrstraße löst diese auf
- Stellwerk am Anfang der Fahrstraße nimmt den Fahrstraßenhebel zurück und gibt die Zustimmung zurück.

Kenne ich persönlich von meiner früheren Dienststelle so, war vor ca. 25 Jahren erst Lehrling, später Zugmelder und Stellwerksmeister.


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