Gültigkeit Deutschland-Pass und Frage zur Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

Steffano, Montag, 21.07.2008, 07:09 (vor 6456 Tagen) @ Tommyboy

1) Stimmt es, dass dieses Ticket NICHT, wie z.B. eine BC 100, im städtischen >Nahverkehr (U-Bahn, Busse etc.) gilt? Bzw. gibt es Städte, in denen es dort >trotzdem gelten könnte (ich dachte an die Hamburger Hochbahn)? Wie ist es z.B. >in der Straßenbahn 66 von Siegburg nach Bonn?

Ist nicht gültig mit dem Deutschlandpass, also für den städischen Verkehr muss ne Fahrkarte her. Ausgenommen ist hier die Bahneigene S-Bahn fällt unter Nahverkehr wie z.B. Berlin

2) Gibt es eine Regel zur Entschädigung bei Verspätungen von mehr als 60 >Minuten? Bekommt man einen Pauschalbetrag wie bei der BC 100 oder nix? Wenn >ja, ist es möglich, sie diese Verspätung auch im Nachhinein noch bestätigen zu >lassen oder geht es nur im Zug bzw. an dem Tag, an dem sie aufgetreten ist? >Geht es nur an dem Bahnhof, an dem man den verspäteten Zug verlassen hat?

Wird wohl so gehand habt wie mit der MBC100, immer bestätigen lassen und dann zum Beschwerdemanagement nach Bamberg schicken. Vorab immer kontaktieren.


Nach dem ersten Geltungstag ist der Deutschland-Pass nicht erstattungsfähig. Vor dem ersten Geltungstag wie gewöhnlich mit 15€ Bearbeitungsgebühr.


Hoffe weitergeholfen zu haben ;))

Ciao

Steffano


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