Klare gesetzliche Regeln müssen her - dann klappt das (Allgemeines Forum)

Baselaner, Dienstag, 01.08.2017, 19:17 (vor 3159 Tagen) @ Alphorn (CH)
bearbeitet von Baselaner, Dienstag, 01.08.2017, 19:18

Das Mittel zur Bekämpfung dieses "Problems" hingegen ist eine Atombombe mit ganz viel Fallout: Die freiheitliche Gesellschaft geht zugrunde. Gesichtserkennung ist Stasi hoch zwei. Jeder hat Geheimnisse (Schwulenbars? Affäre? Versammlungen von unpopulären Parteien?) welche fast jeden erpressbar machen und nicht allesamt in Staatshände gehören - erst recht nicht, weil mal ein Politiker vom Kaliber Trumps ans Ruder kommen könnte.

In der Schweiz gibt es Videoüberwachung in Zügen. Die Aufnahmen bleiben aber an Bord und werden nach 48 Stunden gelöscht. Nur wenn etwas passiert ist, werden sie von der Polizei angeschaut - der Lokführer hat keinen Zugriff. Das ist eine ausgewogene Lösung.

Aber auch mit der Gesichtserkennung kann und muss man regeln vereinbaren. Genauso gibt es ja in Zügen und öffentlichen Plätzen schon Kameras, welche Regeln unterliegen. Und wenn z.B. eine Regel ist, dass nur ein Gericht bei schweren Vorfällen (Terrorist, Mord, ...) die Ablegung des Gesichts in der Datenbank anordnen muss und damit die Gesichtssuche erst beginnt.

Die Sicherheitsbedenken sind ja richtig und gut. Aber wer sagt dir wirklich, dass die Aufnahmen nach 48 Stunden gelöscht werden? Wenn ein (Überachungs-)staat seine Bürger komplett überwachen will, dann lässt er mit sich nicht diskutieren. So bald aber klare gesetzliche Regeln vereinbart werden, sehe ich da keine Probleme. Eher im Gegenteil... Verbrecher würden eher geschnappt werden. Mehr Personal kann die Technik auch nicht ersetzen. Denn welcher Polizist kann sich alle Gesichter merken? Gerade noch mit Sonnenbrille und Mütze. Die Software erkennt das!

Viele Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum