OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht (Fahrkarten und Angebote)

heinz, Berlin Stadtbahn, Freitag, 21.07.2017, 22:18 (vor 3212 Tagen) @ ffz

Hallo,

Hallo,

bindend bei InterRail ist das Wohnsitz im Ausweis/Reisepass, wenn du also einen brtischen Pass besitzt dann bekommst du InterRail für Deutschland, das bedeutet aber dann auch, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben musst, ob das angesichts des Brexit so klug ist muss jeder für sich selber entscheiden. Doppelte Staatsbürgerschaft geht innerhalb der EU nicht. Du kannst allerdings wenn du die Geburtsurkunde/Sterbeurkunde deiner Eltern noch hast die deutsche Staatsbürgerschaft jederzeit wieder erhalten wenn du das willst, da die deutsche Staatsbürgerschaft von der Abstammung abhängig ist. Wenn deine Eltern Deutsche waren hast du gemäß GG Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sorry, in diesem Absatz stimmt fast nichts. Ich versuche mal aufzuklären:

Niemand, der die britische Staatsangehörigkeit besitzt, muss die deutsche aufgeben. Wer Brite ist, kann einen britischen Pass beantragen. Man erwirbt keine Staatsangehörigkeit durch Passausstellung. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird u.a. durch Abstammung erworben: Wenn ein Elternteil Deutscher ist, bin ich auch Deutscher. Das kennen viele Staaten, auch UK. Sprich: Bei binationalen Eltern kommt es häufig zu doppelten Staatsangehörigkeiten. Ob ich eine davon jahrelang gar nicht nutze und mir keinen Pass ausstellen lasse, ist unerheblich. Diese Form der doppelten Staatsangehörigkeit gibt es quasi schon immer und bei der Diskussion um die eventuelle Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit geht es nicht um diese Fälle. Das kann sich übrigens auch potenzieren: Wenn der Deutsch-Brite Vater von Kindern einer spanisch-französischen Mutter wird, haben die Kinder vier Staatsangehörigkeiten - ganz legal.

Aber: Wenn ich ausschließlich Deutscher bin und aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwerbe, mich also in Uruguay einbürgern lasse, dann - und fast ausschließlich dann! - verliere ich die deutsche (wenn es denn deutschen Behörden bekannt wird). Und damit kommen wir zum nächsten Punkt: Diese Form des Verlustes tritt innerhalb der EU gerade nicht ein! Innerhalb der EU wird Mehrstaatigkeit hingenommen. Ein Brite, der sich in Deutschland einbürgern lässt, kann die britische Staatsangehörigkeit behalten.

Wenn ich neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitze, kann ich allerdings freiwillig auf die deutsche verzichten.

Das ist auch alles kein geheimes Herrschaftswissen, das kann man alles nachlesen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG).

Grüße,
Heinz

P.S. Auf das ganze gefährliche Halbwissen um die Meldebescheinigung kann ich aus Zeitgründen nicht eingehen.

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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.


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