Doppelte Wahlberechtigung für EU-Bürger zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

br752, Freitag, 21.07.2017, 17:16 (vor 3213 Tagen) @ Zg_2

zwingendes EU-Recht gibt EU-Bürgern das Recht der doppelten Staatsbürgerschaft, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Staaten erfüllt sind. Vorschriften müsste ich noch heraussuchen.

Somit darf die EU Elite und Wanderer zweimal bei EU Wahlen *1 abstimmen. *2

Diesen Weg finden rund 50% der Buerger in Deutschland gut. Da hat wohl das Wahrheitsministerium schon gute Arbeit geleistet.

Man stelle sich vor dass 10% der bayrischen Buerger bei der Bundestagswahl zweimal abstimmen duerften. Einmal in Bayern und einmal in ihren Zweitbundesland.

Eben diese EU Elite und Wanderer kann sich dann auch Interrailpaessse, Steuerabgaben und andere Vorteile aussuchen. Bitte jetzt den einstudieren EU Applaus auch hier spenden.


BR752


*1) Das sind zwar Wahlen, die aus mehrer Gruenden nicht demokratisch sind. Macht aber nix, hauptsache sieht schoen aus und fuehlt sich gut an.

*2) Natuerlich steht diese Moeglichkeit jedem EU Buerger offen, aber nicht jeder kann sich das (beruflich) leisten. Das ist wie mit dem Ferrari. Jeder darf ihn kaufen, aber nicht jeder kann es sich leisten.

PS: Aber es in 50 Jahren nicht hinbekommen, einen einheitlichen Steckdosenstandard in Europa zu etablieren. Von einheitlichen Verkehrsregeln und Bussgelder mal abgesehen.

Was aus dem einheitlichen europaeischen Einsenbahnsystem geworden ist merkt man jeden Tag: Umsteigen an der Grenze. (Die handvoll TF die Durchfahren haben seltenheitswert) Auch durchgehende Fahrkarten werden immer seltener.


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