Von letzterem gehe ich auch aus! (Fahrkarten und Angebote)
Die Frage stellte ich einmal einem Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmen der DB in Nordrhein-Westfalen.
Der Geschäftsführer antwortete mir sinngemäß: "Wir sind verpflichtet, in unseren Zügen DB-Fahrkarten anzuerkennen, da wir auf Gleisen der DB Netz fahren. Sonst hätten wir die Ausschreibung nicht gewinnen können. Das kann aber in anderen Bundesländern anders gehandhabt werde."
Den Zusammenhang möchte ich in Frage stellen.Entweder es ist so, weil sie auf DB-Netz Gleisen fahren (falsch) ODER es ist so, dass sie sonst nicht an der Ausschreibung hätten teilnehmen können (kann sein).
Von letzterem gehe ich auch aus!
gesamter Thread:
- [?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr? -
SEE 238,
10.07.2017, 17:32
- [?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr? - JeDi, 10.07.2017, 17:39
- Tegernseebahn - JanZ, 10.07.2017, 18:05
- Antwort eines GF einer NE-Bahn in NRW -
Bahngenießer,
10.07.2017, 21:14
- Antwort eines GF einer NE-Bahn in NRW -
agw,
11.07.2017, 10:46
- Von letzterem gehe ich auch aus! - Bahngenießer, 11.07.2017, 22:28
- Antwort eines GF einer NE-Bahn in NRW -
agw,
11.07.2017, 10:46
- Besten Dank an alle für die informativen Antworten!
-
SEE 238,
10.07.2017, 22:36