[?] Wer entscheidet über die Anwendung der BB Anstoßverkehr? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 10.07.2017, 17:39 (vor 3224 Tagen) @ SEE 238

Nun gibt es ja aber unzählige Beispiele, in denen DB-Bahnhöfe nur von NE-Bahnen bedient werden – also kein Parallelverkehr existiert – die BB Anstoßverkehr aber nicht angewendet und Sparpreise "zuschlagsfrei" anerkannt werden. Zum Beispiel Soltau (nur erixx) oder Joachimsthal (nur NEB), um nur zwei zu nennen. Offenbar gibt es hier keine "NE-Tarifpunkte"?

Genau, NEB und Erixx haben Tarifkooperationen mit der DB, hier gilt also DB-Tarif. Joachimsthal und Soltau sind also im DB-Entfernungsanzeiger enthalten, Büsum und Tegernsee jedoch nicht. Es gibt auch NE-Halte, die weder im DB-, noch im Anstoßtarif enthalten sind - dort gelten dann nur Haus- oder Verbundtarife.

Ich frage mich nun: Wer legt fest, ob die BB Anstoßverkehr Anwendung finden oder die BB der DB? Der Besteller der Leistungen in den Ausschreibungskriterien? Oder das EVU, das dort fährt?

Prinzipiell das EVU, häufig gibt es aber eine Vorgabe des Bestellers, dass DB-Tarif anzuwenden ist.

Wann kann ein EVU entscheiden, Sparpreise gar nicht anzuerkennen (Bsp.: Daadetalbahn)? Wenn es gleichzeitig Eigner der kompletten Infrastruktur ist?

Nein, das kann grundsätzlich jedes EVU selbst entscheiden, bzw. in "seine" Tarifkooperation schreiben. Im Falle der Anwendung des "normalen" DB-Tarifs ist die Anerkennung von Sparpeisen (nicht aber anderer Angebote) m.W. Pflicht (ansonsten würde die DB keine Kooperation abschließen).

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Weg mit dem 4744!


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