Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket. Geht das? (Fahrkarten und Angebote)
br752, Montag, 26.06.2017, 04:03 (vor 3236 Tagen)
Hallo zusammen,
gab es nicht mal eine Aenderung, dass die erste Person eine Bahncard haben muss?
Meine Frage ist:
Kann man ein Onlineticket fuer 2 Personen buchen, wobei die Person der das Ticket gehoert KEINE BC25 hat, nur die mitreisende Person. Ist das dann ein gueltiges Ticket?
Wenn ja, was ist dann, wenn die mitreisende Person nicht dabei ist mit der +City Funktion?
Wird das ueber den dann erhoehten Preis akzeptiert, denn bezahlt wurde der +City Teil ja.
BR752
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket.
Paudi, Montag, 26.06.2017, 10:00 (vor 3236 Tagen) @ br752
bearbeitet von Paudi, Montag, 26.06.2017, 10:03
Man gehe auf bahn.de, gebe alle Daten wie gewünscht ein, und wird feststellen, dass man das Ticket genau so auch buchen kann. Und wenn man die Buchung bis kurz vor Schluss durchspielt, sieht man auch, dass ein City-Ticket ausgestellt wird, was auch für denjenigen gilt, der keine BC hat.
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket.
br752, Montag, 26.06.2017, 14:42 (vor 3236 Tagen) @ Paudi
Man gehe auf bahn.de, gebe alle Daten wie gewünscht ein, und wird feststellen, dass man das Ticket genau so auch buchen kann. Und wenn man die Buchung bis kurz vor Schluss durchspielt, sieht man auch, dass ein City-Ticket ausgestellt wird, was auch für denjenigen gilt, der keine BC hat.
Das war nicht die Frage. Natuerlich kann man das buchen. Was ist aber wenn die 2. Person nun nicht mitfaehrt? Dann steht +City auf dem Ticket ohne dass eine BC vorhanden ist.
BR752
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket.
Reservierungszettel, KDU, Montag, 26.06.2017, 14:51 (vor 3236 Tagen) @ br752
Man gehe auf bahn.de, gebe alle Daten wie gewünscht ein, und wird feststellen, dass man das Ticket genau so auch buchen kann. Und wenn man die Buchung bis kurz vor Schluss durchspielt, sieht man auch, dass ein City-Ticket ausgestellt wird, was auch für denjenigen gilt, der keine BC hat.
Das war nicht die Frage. Natuerlich kann man das buchen. Was ist aber wenn die 2. Person nun nicht mitfaehrt? Dann steht +City auf dem Ticket ohne dass eine BC vorhanden ist.
BR752
Cityticket gilt doch sowieso für beide oder nicht? Das hat doch nichts damit zu tun ob man eine BahnCard hat oder nicht.
Ansonsten die Tickets getrennt Buchen dann stellt sich die Frage auch erst gar nicht.
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket.
br752, Montag, 26.06.2017, 15:42 (vor 3236 Tagen) @ Reservierungszettel
Cityticket gilt doch sowieso für beide oder nicht? Das hat doch nichts damit zu tun ob man eine BahnCard hat oder nicht.
Das +City Funktion auf einem Onlineticket bekommt man nur wenn (mindestens) eine Bahncard vorhanden ist. (Dann aber fuer alle Reisenden auf dem Ticket)
Wenn nun aber der (einzige) Reisenden mit BC nicht mitfaehrt?
Ansonsten die Tickets getrennt Buchen dann stellt sich die Frage auch erst gar nicht.
Dann fallen aber Rabatte weg. :-/
BR752
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket. Geht das?
agw, NRW, Montag, 26.06.2017, 11:09 (vor 3236 Tagen) @ br752
gab es nicht mal eine Aenderung, dass die erste Person eine Bahncard haben muss?
Ich dachte, die Änderung war, dass die erste Person sie nicht mehr haben muss.
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket. Geht das?
br752, Montag, 26.06.2017, 14:43 (vor 3236 Tagen) @ agw
gab es nicht mal eine Aenderung, dass die erste Person eine Bahncard haben muss?
Ich dachte, die Änderung war, dass die erste Person sie nicht mehr haben muss.
Hallo agw,
trotzdem bleibt +City moeglich, wenn die 2. Person nicht mehrfaehrt?
BR752
Bahncard nur fuer 2. Person auf Onlineticket. Geht das?
sfn17, Montag, 26.06.2017, 16:06 (vor 3236 Tagen) @ br752
bearbeitet von sfn17, Montag, 26.06.2017, 16:08
trotzdem bleibt +City moeglich, wenn die 2. Person nicht mehrfaehrt?
Vom Wortlaut auf den Online-Ticket her: Ja.
Es steht nämlich nur
Wenn Ihr Ticket den Zusatz "+City" oder "City mobil" einhaltet, gilt dieser nur am Tag der Hinfahrt bzw. am Tag der Rückfahrt (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben)
Das heißt: Sobald der wertige Zusatz "+City" drauf steht, brauchts keine BC mehr.
Und ich glaube, der Zusammenhang BC<->+City wird nur Vielreisenden bewusst sein (mir war das auch nie so richtig präsent).
Vergleiche dazu aber den Einsatz der BahnCard:
Bei Tickets mit BahnCard-Rabatt müssen Sie eine gültige BahnCard vorlegen können
Ich sage mal so: Eher gibt's n Problem, dass für die BC-Fahrkarte keine BC vorgelegt werden kann, wenn der einzige BC-Inhaber nicht mitfährt. (Gab's das Thema nicht schonmal hier? ...ist aber schon recht lange her)
Geht nicht.
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2017, 18:01 (vor 3236 Tagen) @ br752
- kein Text -
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Weg mit dem 4744!
2.3 BahnCard. Die BahnCard kann er nicht vorlegen...
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2017, 18:06 (vor 3236 Tagen) @ musicus
- kein Text -
--
Weg mit dem 4744!
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
musicus, Montag, 26.06.2017, 18:13 (vor 3236 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Montag, 26.06.2017, 18:14
...und das im engen Sinne.
2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle.
Die Modalitäten für das City-Ticket werden im angesprochenen Absatz noch nicht einmal angerissen. Vielmehr legen die +city-Bedingungen lediglich fest, dass der Zusatz +city auf alle irgendwie BC-rabattierten FV-Fahrscheine im Inland für Distanzen >100km angewandt wird und dabei allen auf der Fahrkarte Reisenden zuteil wird, ohne dass alle Reisenden einer BC bedürfen. Ich kann die Frage nur wiederholen: Warum sollte angesichts dieser Umstände (+city ist für Reisende ohne BC tariflich vorgesehen) die Nutzung von +city die Vorlage einer BC bedingen?
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2017, 18:54 (vor 3236 Tagen) @ musicus
...und das im engen Sinne.
2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle.
Die Modalitäten für das City-Ticket werden im angesprochenen Absatz noch nicht einmal angerissen. Vielmehr legen die +city-Bedingungen lediglich fest, dass der Zusatz +city auf alle irgendwie BC-rabattierten FV-Fahrscheine im Inland für Distanzen >100km angewandt wird und dabei allen auf der Fahrkarte Reisenden zuteil wird, ohne dass alle Reisenden einer BC bedürfen. Ich kann die Frage nur wiederholen: Warum sollte angesichts dieser Umstände (+city ist für Reisende ohne BC tariflich vorgesehen) die Nutzung von +city die Vorlage einer BC bedingen?
Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt. Außer du fährst mit einem +City-Fahrschein, der keine BahnCard-Ermäßigung hat.
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Weg mit dem 4744!
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
musicus, Montag, 26.06.2017, 19:22 (vor 3236 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Montag, 26.06.2017, 19:24
Die Modalitäten für das City-Ticket werden im angesprochenen Absatz noch nicht einmal angerissen. Vielmehr legen die +city-Bedingungen lediglich fest, dass der Zusatz +city auf alle irgendwie BC-rabattierten FV-Fahrscheine im Inland für Distanzen >100km angewandt wird und dabei allen auf der Fahrkarte Reisenden zuteil wird, ohne dass alle Reisenden einer BC bedürfen. Ich kann die Frage nur wiederholen: Warum sollte angesichts dieser Umstände (+city ist für Reisende ohne BC tariflich vorgesehen) die Nutzung von +city die Vorlage einer BC bedingen?
Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt.
Der Schluss, dass das auf alle +city-Optionen aller Mitreisenden durchschlägt, trägt mMn nicht - ist wohl aber Auslegungssache, eine handfeste Grundlage bieten die BB jedenfalls nicht. Ich würde eben das +city-Ticket auch nicht als Bestandteil der Fahrkarte ansehen (hatten wir ja erst) und eine analoge Anwendung des DB-FV-Tarifs auf kommunalen ÖPNV für unzulässig halten. Ist ja nicht die erste Schlampigkeit, in den Formulierungen der BB.
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2017, 19:33 (vor 3235 Tagen) @ musicus
Der Schluss, dass das auf alle +city-Optionen aller Mitreisenden durchschlägt, trägt mMn nicht - ist wohl aber Auslegungssache, eine handfeste Grundlage bieten die BB jedenfalls nicht. Ich würde eben das +city-Ticket auch nicht als Bestandteil der Fahrkarte ansehen (hatten wir ja erst) und eine analoge Anwendung des DB-FV-Tarifs auf kommunalen ÖPNV für unzulässig halten. Ist ja nicht die erste Schlampigkeit, in den Formulierungen der BB.
Es schlägt nicht auf die Citytickets aller Mitreisenden durch, sondern auf den Fahrschein an sich. Reden wir jetzt eigentlich über das Cityticket oder über die Cityoption (aka Citymobil)? Letztere wäre in der Tat nicht Bestandteil des Fernfahrscheins.
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2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
musicus, Montag, 26.06.2017, 19:38 (vor 3235 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Montag, 26.06.2017, 19:38
Es schlägt nicht auf die Citytickets aller Mitreisenden durch, sondern auf den Fahrschein an sich.
Verstehe ich nicht. Um den Fahrschein geht es gar nicht, sondern um das City-Ticket. Und wenn es nicht auf alle City-Tickets aller Mitreisenden durchschlägt, ist eine City-Ticket-Nutzung für auf der Fahrkarte eingetragene Reisende ohne BC ja bedenkenlos möglich.
Reden wir jetzt eigentlich über das Cityticket oder über die Cityoption (aka Citymobil)?
Ersteres.
Letztere wäre in der Tat nicht Bestandteil des Fernfahrscheins.
Weshalb sollte das beim City-Ticket anders sein?
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
chriL999, Montag, 26.06.2017, 21:09 (vor 3235 Tagen) @ musicus
Es müsste wohl darauf hinauslaufen, dass auf Nachfrage des Kontrolleurs die Bahncard der zweiten Person während der Kontrolle (oder eben im Nachgang bei der Beschwerdestelle gegen diese ca. 7 EUR Gebühr, um ein Schwarzfahren abzuwenden) vorgezeigt werden muss.
Um eben auszuschließen, dass das Ticket noch nie gültig war.
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
musicus, Montag, 26.06.2017, 21:14 (vor 3235 Tagen) @ chriL999
Wieso das denn? Im Nachlauf kann man in der überwältigenden Mehrheit der Fälle davon ausgehen, dass ein Zangenabdruck auf dem Ticket für den regulären Ablauf bürgt. Und in allen anderen Fällen ist das lokale Prüfpersonal nur unzureichend in den Lage, Mißbrauch auszuschließen.
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
chriL999, Montag, 26.06.2017, 21:19 (vor 3235 Tagen) @ musicus
Ja, wenn man den Zangenabdruck als "Beweis" ansieht, dass auch korrekt geprüft wurde.
Jedoch steht es dem unwissenden Prüfpersonal natürlich frei, eigenständig eine vollständige Überprüfung vorzunehmen. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrschein mit BC Rabatt erstellt wird, ohne dass diese Bahncard überhaupt existiert. Damit wäre der Fahrschein an sich nicht gültig (gewesen).
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
musicus, Montag, 26.06.2017, 21:38 (vor 3235 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Montag, 26.06.2017, 21:41
Ja, wenn man den Zangenabdruck als "Beweis" ansieht, dass auch korrekt geprüft wurde.
Klar, man kann natürlich auch mal eben allen ZuBs Betrügereien unterstellen.
Jedoch steht es dem unwissenden Prüfpersonal natürlich frei, eigenständig eine vollständige Überprüfung vorzunehmen.
Wie soll das ablaufen? Wie stellt ein ÖPNV-Kontroletti sicher, dass mein OT nicht storniert ist?
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrschein mit BC Rabatt erstellt wird, ohne dass diese Bahncard überhaupt existiert.
Ach was... Und in welchem Fall macht es Sinn, sich derart aufwendig eine einzelne ÖPNV-Fahrt zu erschleichen? Du übersiehst, dass der Aufwand für so einen Betrug seinen Nutzen schlichtweg übersteigt.
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
chriL999, Montag, 26.06.2017, 21:44 (vor 3235 Tagen) @ musicus
Also die Kontrolletis sind auf der Suche nach einer Möglichkeit, eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen, nicht umgekehrt. Schon gar nicht in der Beratung der Kunden.
Sie haben diese neuen MT-Terminals zur Hand, die online sofort die Gültigkeit überprüfen können. Wenn ein Ticket plötzlich nicht eingelesen werden kann (aus welchem Grund auch immer), liegt zunächst eine Fahrt ohne ein gültiges Ticket vor. Da wird auch garantiert nicht diskutiert. Es wird auch nicht irgendwo angerufen, damit diese dann die Auftragsnummer überprüfen sollen.
Einem Zugbegleiter einen Betrug zu unsterstellen, wenn er nicht sauber kontrolliert, ist abwegig. Er darf sowohl Zangenabdruck als auch das MT-Terminal (versehentlich) blind einsetzen. Er darf Fehler machen, jedoch nicht der Fahrgast. Dieser muss ggf. die Gültigkeit nachweisen. Er muss auch (streng genommen) überprüfen, dass die Zange korrekt eingestellt ist, was häufig nicht immer der Fall ist.
2.3 BahnCard regelt allein den BC-Rabatt
Henrik, Montag, 26.06.2017, 22:44 (vor 3235 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Henrik, Montag, 26.06.2017, 22:45
Es müsste wohl darauf hinauslaufen, dass auf Nachfrage des Kontrolleurs die Bahncard der zweiten Person während der Kontrolle (oder eben im Nachgang bei der Beschwerdestelle gegen diese ca. 7 EUR Gebühr, um ein Schwarzfahren abzuwenden) vorgezeigt werden muss.
während der Kontrolle klappts nur im Zug mit dem Beisatz "Kollege is grad auf Klo, dieses is seine BC25", sofern es nicht zulässig ist (vgl. JeDi / https://community.bahn.de/questions/934001-city-ticket-fur-wen-gultig).
Im Nachgang klappt es demnach dann nicht, da auf dem Namen des Tickets keine BC25 ausgestellt ist.
Wieso das denn? Im Nachlauf kann man in der überwältigenden Mehrheit der Fälle davon ausgehen, dass ein Zangenabdruck auf dem Ticket für den regulären Ablauf bürgt.
ja. in dem Falle wird doch eh nicht nochmal nach der BahnCard gefragt. im SPNV (Bus, Tram, U-Bahn, ..) wird ja eh nicht nach der BahnCard gefragt, geschweige denn Identitätsabgleiche (Name auf dem Onlineticket & Perso).
Um den Vorlauf gings wohl auch..
und eben der grundsätzlichen Gültigkeit des FV-Tickets im FV-Zug.
moment..
die grundsätzliche Gültigkeit des beschriebenen FV-Tickets im FV-Zug stand außer Frage?
oder doch? ("Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt.")
wenn gültig im FV, dann kommt im ICE nen Zangenabdruck drauf und alles is gut in der S-Bahn anschließend, steht ja eh nicht drauf auf der Fahrkarte, wer von beiden denn nun der BC25-Besitzer ist
Automatenfahrkarte 2 Personen und nur eine BC
br752, Dienstag, 27.06.2017, 16:17 (vor 3235 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von br752, Dienstag, 27.06.2017, 16:17
Weil die Fahrkarte der Vorlage mindestens einer BahnCard bedingt. Außer du fährst mit einem +City-Fahrschein, der keine BahnCard-Ermäßigung hat.
Nochmals nachgefragt:
Annahme: Eine Automatenfahrkarte (personenungebunden) fuer 2 Personen wobei ein Reisender mit BC auf der Fahrkarte angegeben ist. Deine Aussage bedeutet nun:
Wenn nur eine der beiden Personen faehrt, dann muss dass die Person mit der BC sein? Die andere Person ohne BC darf nicht alleine mit dem Ticket fahren?
Wirklich?
BR752
Automatenfahrkarte 2 Personen und nur eine BC
musicus, Dienstag, 27.06.2017, 16:34 (vor 3235 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Dienstag, 27.06.2017, 16:35
Nochmals nachgefragt:
Annahme: Eine Automatenfahrkarte (personenungebunden) fuer 2 Personen wobei ein Reisender mit BC auf der Fahrkarte angegeben ist. Deine Aussage bedeutet nun:
Wenn nur eine der beiden Personen faehrt, dann muss dass die Person mit der BC sein? Die andere Person ohne BC darf nicht alleine mit dem Ticket fahren?
Dennoch gilt:
- Wir sind hier nicht bei der Rechtsberatung.
- Versuch macht kluch.
- Alle Tests auf eigene Gefahr.
- Die BB der DB sind unnötig nachlässig formuliert.
Automatenfahrkarte 2 Personen und nur eine BC
br752, Dienstag, 27.06.2017, 21:42 (vor 3234 Tagen) @ musicus
bearbeitet von br752, Dienstag, 27.06.2017, 21:44
Nochmals nachgefragt:
Annahme: Eine Automatenfahrkarte (personenungebunden) fuer 2 Personen wobei ein Reisender mit BC auf der Fahrkarte angegeben ist. Deine Aussage bedeutet nun:
Wenn nur eine der beiden Personen faehrt, dann muss dass die Person mit der BC sein? Die andere Person ohne BC darf nicht alleine mit dem Ticket fahren?
Dennoch gilt:
- Wir sind hier nicht bei der Rechtsberatung.
- Versuch macht kluch.
- Alle Tests auf eigene Gefahr.
- Die BB der DB sind unnötig nachlässig formuliert.
Haha.
Was soll ich denn versuchen? Mal klappt es und mal nicht?
Und was soll ich dann meinem Bruder sagen der eine klare Info moechte? Soll er zum Rechtsanwalt gehen wegen einer Rechtsberatung nur weil er eine Bahnfrage hat? Lass mal.
BTW:
„Kräht der Hahn auf dem Mist
ändert sich's Wetter - oder's bleibt wie es ist.“
BR752
Automatenfahrkarte 2 Personen und nur eine BC
musicus, Dienstag, 27.06.2017, 21:57 (vor 3234 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Dienstag, 27.06.2017, 21:59
Haha.
Was soll ich denn versuchen? Mal klappt es und mal nicht?
Und was soll ich dann meinem Bruder sagen der eine klare Info moechte? Soll er zum Rechtsanwalt gehen wegen einer Rechtsberatung nur weil er eine Bahnfrage hat? Lass mal.
BTW:
„Kräht der Hahn auf dem Mist
ändert sich's Wetter - oder's bleibt wie es ist.“
BR752
Ich kann dein despektierliches Verhalten nicht wirklich verstehen. Dass die BB im fraglichen Punkt an Deutlichkeit zu wünschen übrig lassen, ist hier erschöpfend erörtert worden. Ebenso ausgiebig und fundiert habe ich im Thread dargestellt, warum ich deine Überlegung für zulässig halte. Wir reden hier von einem möglichen Vorteil für den Kunden, der sehr wahrscheinlich in Anspruch genommen werden kann, auch wenn er von der DB ebenso wahrscheinlich in dieser Form nicht intendiert war. Wenn du hier kreative Fahrkartennutzungen ins Spiel bringst, dir jedes Für und Wider durchdeklinieren lässt und schlussendlich nicht die Eier hast, eine Entscheidung für deine Vorgehensweise zu treffen, ist das deine Sache. Bring dein Anliegen doch in der Servicecommunity vor - aber bitte dort nicht auch ausfällig werden, wenn man dir nicht nach dem Mund antwortet; dort argumentiert die Gegenseite ;-)