Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht? (Fahrkarten und Angebote)
Sehe ich richtig, dass wenn ich entweder um 22:44 oder doch erst danach um 0:05 von Hannover nach Hamburg abfahren möchte, das aufgrund der (von mir sowieso gehassten) taggenauen Fahrtantrittsregel nicht durch eine Flexpreisfahrkarte abzudecken ist?
Oder gibt es einen Überlappungsbereich bei Fahrtantritt kurz nach Mitternacht? Jedenfalls möchte ich nicht lügen, deshalb zählt die Variante nicht, sich einen tariflich gleichgestellten S-Bahn-Vorlauf auszudenken, um die Fahrt schon am Vortag angetreten zu haben....
Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht!
Sehe ich richtig, dass wenn ich entweder um 22:44 oder doch erst danach um 0:05 von Hannover nach Hamburg abfahren möchte, das aufgrund der (von mir sowieso gehassten) taggenauen Fahrtantrittsregel nicht durch eine Flexpreisfahrkarte abzudecken ist?
Ja.
Oder gibt es einen Überlappungsbereich bei Fahrtantritt kurz nach Mitternacht?
Nein.
Bye. Flo.
Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht?
Sehe ich richtig, dass wenn ich entweder um 22:44 oder doch erst danach um 0:05 von Hannover nach Hamburg abfahren möchte, das aufgrund der (von mir sowieso gehassten) taggenauen Fahrtantrittsregel nicht durch eine Flexpreisfahrkarte abzudecken ist?
Oder gibt es einen Überlappungsbereich bei Fahrtantritt kurz nach Mitternacht? Jedenfalls möchte ich nicht lügen, deshalb zählt die Variante nicht, sich einen tariflich gleichgestellten S-Bahn-Vorlauf auszudenken, um die Fahrt schon am Vortag angetreten zu haben....
Es wird nur funktionieren wenn du dir das Ticket kurz vorher also 23:50 kaufst - dann sieht der Zub es ja anhand des Kaufzeitpunkts.
Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht?
Sehe ich richtig, dass wenn ich entweder um 22:44 oder doch erst danach um 0:05 von Hannover nach Hamburg abfahren möchte, das aufgrund der (von mir sowieso gehassten) taggenauen Fahrtantrittsregel nicht durch eine Flexpreisfahrkarte abzudecken ist?
Siehst du richtig. Du bist zum (theoretischen) Fahrtantritt exakt am 1. Geltungstag gezwungen.
Oder gibt es einen Überlappungsbereich bei Fahrtantritt kurz nach Mitternacht?
Wäre mir neu.
Jedenfalls möchte ich nicht lügen, deshalb zählt die Variante nicht, sich einen tariflich gleichgestellten S-Bahn-Vorlauf auszudenken, um die Fahrt schon am Vortag angetreten zu haben....
Jedem sein ethisches Dilemma! Die Praxis, Fahrkarten für einen längeren Laufweg zu lösen als man tatsächlich zu befahren beabsichtigt, ist allerdings ein eher alter "Trick" zur Optimierung von Fahrpreisen und Gültigkeitszeiträumen. Meine Skrupel gegenüber einem jüngst mit Paradoxien und Schikanen angereicherten "Flexpreis" hielten sich da doch in eher engen Grenzen, zumal die Schwankungsbreite ja ach so überschaubar ist - falls denn der DB überhaupt eine Einbuße entstünde.
Nachdem ja aber der fahrplanbasierte Verkauf gang und gäbe ist, frage ich mich, wo für den kompromisslos ehrlichen Fahrgast die Schwierigkeit verborgen liegt, das Ticket erst dann zu lösen, wenn der tatsächliche Reisezeitpunkt feststeht.
Warum Flexpreis nicht kurzfristig kaufen?
Den Flexpreis kann man doch problemlos direkt vor der Abfahrt kaufen. Entweder am Automaten oder am Bahnsteig in der DB App.
Von daher sehe ich das in der Ausgangsfrage geschilderte Problem als irrelevant an. Weshalb sollte man das Ticket lange im Voraus kaufen wenn man die gewünschte Abfahrt noch nicht weiß?
Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem?
Jedenfalls möchte ich nicht lügen, deshalb zählt die Variante nicht, sich einen tariflich gleichgestellten S-Bahn-Vorlauf auszudenken, um die Fahrt schon am Vortag angetreten zu haben....
Jedem sein ethisches Dilemma!
Was ist denn dein Problem damit, dich auf einen S-Bahn-Vorlauf zu berufen?
Es ist tariflich vorgesehen und 100% legal. Du könnest ja sogar dein Ticket so buchen, dass du einen Zwischenhalt mit einigen Stunden aufenthalt angibst. Dann ist das auch genau zu erkennen. Ein paar km Fahrkarte verfallen zu lassen ist weder ethisch, noch moralisch, noch rechtlich verwerflich. Im Gegenteil - durch die Nichtnutzung ersparst du der Bahn sogar die variablen Kosten deiner Beförderung.
Genau das schrieb ich ja auch.
- kein Text -
Ich habe gar kein Problem. Steht aber auch da.
- kein Text -
Mit musicus Zustimmung. Kommentar richtete sich an HH-Ole.
- kein Text -
Warum Flexpreis nicht kurzfristig kaufen?
Den Flexpreis kann man doch problemlos direkt vor der Abfahrt kaufen. Entweder am Automaten oder am Bahnsteig in der DB App.
Von daher sehe ich das in der Ausgangsfrage geschilderte Problem als irrelevant an. Weshalb sollte man das Ticket lange im Voraus kaufen wenn man die gewünschte Abfahrt noch nicht weiß?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Abgangsbahnhof ein Bahnhof ohne DB-NTA ist.
Oder dass jemand für den Flexpreis-Mehrpreis auch Flexpreis-Mehrwert haben möchte.
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Warum Flexpreis nicht kurzfristig kaufen?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Abgangsbahnhof ein Bahnhof ohne DB-NTA ist.
Was ja einem kurzfristigen Fahrkartenkauf nicht notwendigerweise entgegen steht.
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Weg mit dem 4744!
Warum Flexpreis nicht kurzfristig kaufen?
Den Flexpreis kann man doch problemlos direkt vor der Abfahrt kaufen. Entweder am Automaten oder am Bahnsteig in der DB App.
Von daher sehe ich das in der Ausgangsfrage geschilderte Problem als irrelevant an. Weshalb sollte man das Ticket lange im Voraus kaufen wenn man die gewünschte Abfahrt noch nicht weiß?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Abgangsbahnhof ein Bahnhof ohne DB-NTA ist.
In Hannover gibts mindestens 10 davon
Oder dass jemand für den Flexpreis-Mehrpreis auch Flexpreis-Mehrwert haben möchte.
Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht?
Es wird nur funktionieren wenn du dir das Ticket kurz vorher also 23:50 kaufst - dann sieht der Zub es ja anhand des Kaufzeitpunkts.
aber selbst wenn ich z.B. am 10.6. um 23:50 ein Flexticket kaufe, auf dem "Fahrtantritt 10.6." steht, wird es in der Praxis vom ZuB am 11.6. um 1:xx vielleicht akzeptiert, korrekt ist es doch trotzdem nicht, oder?
weniger die Frage, ob "problemlos" als "unpraktisch"
Den Flexpreis kann man doch problemlos direkt vor der Abfahrt kaufen. Entweder am Automaten oder am Bahnsteig in der DB App.
Von daher sehe ich das in der Ausgangsfrage geschilderte Problem als irrelevant an. Weshalb sollte man das Ticket lange im Voraus kaufen wenn man die gewünschte Abfahrt noch nicht weiß?
Es geht m.E. weniger darum, ob es ein großes "Problem" ist, den Flexpreis kurz vor der Abfahrt zu kaufen, sondern darum, dass es ärgerlich/unpraktisch ist, dies tun zu müssen.
Gerade unter Flexpreis-Nutzern sind z.B. sicherlich viele, die vielleicht berufliche Termine haben, deren Dauer nicht im Voraus genau abgeschätzt werden kann. Bisher konnte man sich schön vorher eine Rückfahrkarte kaufen. Jetzt muss man sich nach einem vielleicht langen Arbeitstag auf dem Weg zum Bahnhof noch um das Rückfahrticket kümmern.
Und zur "Lösung" mit dem S-Bahn-Vorlauf u.ä.: gerade bei Geschäftsreisenden kann auch das zu Problemen/verwunderten Nachfragen bei der Erstattung führen, wenn sich die Buchhaltung wundert, warum der Abfahrtsort irgendein ganz anderer Ort als der Ort des Termins ist.
Fazit: ich finde es nachwievor unbegreiflich, was die Bahn den Kunden mit der Flexpreis-"Reform" zumutet, nur um ein paar Cent/EUR mehr einzunehmen. Das steht m.E. in keiner Relation, insbesondere auch nicht in Anbetracht des absolut betrachtet hohen Preisniveaus beim Flexpreis.
Mit musicus Zustimmung. Kommentar richtete sich an HH-Ole.
Mir ging es tatsächlich nicht so sehr um ein praktisches oder ethisches Problem für mich, mir wird es auf jeden Fall so oder so gelingen, eine gültige Fahrkarte für den jeweiligen Zug zu besitzen, ob nun durch Kurzfristkauf oder S-Bahn Vorlauf.
Mir fiel vielmehr auf, dass es eben Fälle gibt, wo die Tagbindung des Flexpreises seine Flexibilität auch im Stundenbereich einschränkt. Natürlich ist mir klar, dass ein "taktischer" Vorlauf moralisch und rechtlich unbedenklich ist. Aber ein unbedarfter Normalfahrer, der eine Flexpreis für den entsprechenden Tag schon hat, zum Beispiel weil er leichtfertig eine Hin- und Rückfahrt gebucht hat, und - warum auch immer - den letzten Zug vor Mitternacht verpasst, weiß das vielleicht nicht und kann Probleme bekommen - das kann doch nicht im Sinne eines "Flex"-Preises sein.
Flexpreis unflexibel bei Fahrtantritt um Mitternacht?
Es wird nur funktionieren wenn du dir das Ticket kurz vorher also 23:50 kaufst - dann sieht der Zub es ja anhand des Kaufzeitpunkts.
aber selbst wenn ich z.B. am 10.6. um 23:50 ein Flexticket kaufe, auf dem "Fahrtantritt 10.6." steht, wird es in der Praxis vom ZuB am 11.6. um 1:xx vielleicht akzeptiert, korrekt ist es doch trotzdem nicht, oder?
Streng genommen nicht, habe jedoch noch keinen gesehen der es beanstandet hätte. Der Fahrgast kann ja nichts dafür das ihm um 23:55 theoretisch ein ungültiges Ticket verkauft wird...
"Flex" ist nur ein Etikett
...für "mehr Geld".
Aber ein unbedarfter Normalfahrer, der eine Flexpreis für den entsprechenden Tag schon hat, zum Beispiel weil er leichtfertig eine Hin- und Rückfahrt gebucht hat, und - warum auch immer - den letzten Zug vor Mitternacht verpasst, weiß das vielleicht nicht und kann Probleme bekommen - das kann doch nicht im Sinne eines "Flex"-Preises sein.
Für die DB ganz bestimmt, da sind mindestens 19€ Mehreinnahmen schonmal gesichert, wenn der Tagespreis zum tatsächlichen Reisetermin höher liegt, nochmal mehr. Und ein Bordzuschlag kommt ggf. noch obendrauf. Es geht nicht um ein paar läppische Prozent. Es geht um erhebliche Mehreinnahmen durch "Servicegebühren" und die Etablierung eines rein termin- & auslastungsabhängigen mobility pricing. War ja auch hier bereits wiederholt Thema.
Mir fiel vielmehr auf, dass es eben Fälle gibt, wo die Tagbindung des Flexpreises seine Flexibilität auch im Stundenbereich einschränkt.
Eben. Gehört zum Plan. Es ist kein "Flex-" sondern ein Tagespreis.
Wer brav fahrplanbasiert löst, kommt nicht in diese Lage.
- kein Text -
Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem?
Was ist denn dein Problem damit, dich auf einen S-Bahn-Vorlauf zu berufen?
Es ist tariflich vorgesehen und 100% legal.
Hier werden m.E. zwei Dinge vermischt.
(1.) "Tariflich vorgesehen" - klar, ganz allgemein gesagt: längere Laufwege zu buchen, als man zu befahren beabsichtigt (wie von musicus hier schon erwähnt) ist sicherlich tariflich vorgesehen und legal.
ABER: die Neuerung beim neuen Flexpreis besteht ja darin, dass ausdrücklich der Fahrtantritt am 1. Geltungstag verlangt wird (Nebenfrage: wird irgendwo eigentlich verlangt, die Fahrt am Abfahrtsbahnhof anzutreten?).
Das ist also eine Einschränkung der ansonsten geltenden, in 1. genannten, "Freiheit".
Deswegen würde ich der zweiten Aussage (2.) "100% legal" widersprechen - wirklich 100%?
Wenn der ZuB fragen würde, ob man wirklich gestern schon mit S-Bahn von X nach Y gefahren ist und man ihn dann anlügt, ist das streng genommen nicht legal...
Und genau damit hätte ja der Fragesteller ein Problem, auch wenn's in der Praxis vermutlich egal ist und der ZuB vermutlich auch gar nicht fragt.
Aber interessant, dass hier von vielen die Meinung vertreten wird, dass man aufgrund der Flexpreis-"Reform" in Zukunft bitte die ZuBs im Zweifel anlügen soll. Beweist noch einmal mehr, was für ein Quatsch mit dem differenzierte Flexpreis angerichtet wurde.
Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem?
Wenn der ZuB fragen würde, ob man wirklich gestern schon mit S-Bahn von X nach Y gefahren ist und man ihn dann anlügt, ist das streng genommen nicht legal...
Man muss einen ZuB gar nicht anlügen - was man am Vortag getan hat, geht ihn schlicht nichts an, seine Frage erübrigt sich und bedarf keiner Antwort. Alles was ein ZuB tun kann, ist die Gültigkeit des vorgelegten Fahrscheins begründet in Zweifel zu ziehen - und dafür müsste er schon beweisen können, dass man am Vortag die Fahrt sicher nicht angetreten hat. Freiwillige vor!
Aber interessant, dass hier von vielen die Meinung vertreten wird, dass man aufgrund der Flexpreis-"Reform" in Zukunft bitte die ZuBs im Zweifel anlügen soll.
Wer ist dieser Meinung? Und wenn - auf unzulässige Fragen darf ich auch falsche Antworten geben. Es ist Sache der DB den tatsächlichen Fahrtverlauf zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Beweist noch einmal mehr, was für ein Quatsch mit dem differenzierte Flexpreis angerichtet wurde.
O ja!
Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem?
Ergänzend zu Deinem Post: Gibt es denn wirklich Zubs, die in den nach Mitternacht startenden Zügen den Fahrgast tatsächlich fragen " Haben Sie wirklich den S-Bahn-Vorlauf gestern durchgeführt"?
Zumindest im Großstadtbereich kann man, wie auch in diesem Thread dargelegt, das 2-Tages-Problem graufahrend umgehen. Damit ist das Problem pragmatisch gelöst. Jede weitere Aufregung ist m.E. überflüssig.....
Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem?
Ergänzend zu Deinem Post: Gibt es denn wirklich Zubs, die in den nach Mitternacht startenden Zügen den Fahrgast tatsächlich fragen " Haben Sie wirklich den S-Bahn-Vorlauf gestern durchgeführt"?
Wenn es die wirklich nicht gibt und die Bahn das wirklich so locker nimmt, kann die Bahn m.E. auch den Aufdruck "Fahrtantritt am x.x.xxxx" wieder von den Tickets streichen - was spricht dagegen?
Zumindest im Großstadtbereich kann man, wie auch in diesem Thread dargelegt, das 2-Tages-Problem graufahrend umgehen. Damit ist das Problem pragmatisch gelöst. Jede weitere Aufregung ist m.E. überflüssig.....
Meiner Meinung nach gibt es immer mehr solcher "grauen" Bereiche im DB-Tarifsystem, die dann auf solchen "pragmatischen Lösungen" beruhen.
Es mag ja stimmen, dass es in der Praxis fast nie ein Problem ist. So lange bis dann doch mal ein ZuB penibel wird. Dann ist aber im Zweifel der Kunde (und noch dazu der viel zahlende, vermeintliche "Premiumkunde") der doofe...
Das ist so ein bisschen wie mit den Umwegen auf im NV-Vorlauf bei Sparpreisen, die hier auch schon oft Thema waren (und wovon ich selber mal betroffen war, mit einem "übereifrigen" ZuB). Ist nirgendwo so ganz eindeutig definiert, wann es ein Umweg ist, ob er einen Aufpreis kostet usw. In der Praxis hat man selten damit ein Problem, aber im Zweifel ist man von der "Einschätzung" oder "Kulanz" einzelner ZuBs abhängig. Das darf meiner Meinung nach nicht der Fall sein.
Die DB hat zwar ein De-facto-Monopol ...
Für die DB ganz bestimmt, da sind mindestens 19€ Mehreinnahmen schonmal gesichert, wenn der Tagespreis zum tatsächlichen Reisetermin höher liegt, nochmal mehr. Und ein Bordzuschlag kommt ggf. noch obendrauf. Es geht nicht um ein paar läppische Prozent. Es geht um erhebliche Mehreinnahmen ...
... im Eisenbahnfernverkehr. Vielleicht steht aber dieser Kunde gerade vor der Entscheidung, für seine regelmäßigen Fahrten in den nächsten 12 Monaten entweder eine BC100 zu nutzen oder die Fahrten alternativ mit einer neuen bequemen Limousine durchzuführen...
Stimmt auch wieder
- kein Text -
+City um Mitternacht?
Eine Zusatzfrage zum theoretischen Problem ist, ob das Nutzen der +City Option für die Fahrt zum Bahnhof am Antrittstag vor Mitternacht als Fahrtantritt gewertet wird...
Bzw. andersrum, und das wäre dann auch beim alten Normalpreis und Sparpreisen so, wie man die +City-Funktion bei einer Abfahrt um 0:05 und Fahrkarte für den "richtigen" Tag überhaupt korrekt nutzen kann, wenn 4 Minuten für die ÖPNV-Anreise zum Bahnsteig sehr selten reichen...
+City um Mitternacht?
Eine Zusatzfrage zum theoretischen Problem ist, ob das Nutzen der +City Option für die Fahrt zum Bahnhof am Antrittstag vor Mitternacht als Fahrtantritt gewertet wird...
Nein, gilt nicht.
Bzw. andersrum, und das wäre dann auch beim alten Normalpreis und Sparpreisen so, wie man die +City-Funktion bei einer Abfahrt um 0:05 und Fahrkarte für den "richtigen" Tag überhaupt korrekt nutzen kann, wenn 4 Minuten für die ÖPNV-Anreise zum Bahnsteig sehr selten reichen...
Theoretisch sitzt man da in der Tinte. Praktisch kann ich gerade mal für einen winzigen Bruchteil der 124 +city-Städte sprechen. Eine konkrete Empfehlung hab' ich leider auch nicht parat -_-
+City um Mitternacht?
Eine konkrete Empfehlung hab' ich leider auch nicht parat -_-
Den 1. Geltungstag durch einen passenden Vorlauf vorverlegen, oder einen Verbundfahrschein (ggf. als Cityoption) dazu kaufen.
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Weg mit dem 4744!
+City um Mitternacht?
Den 1. Geltungstag durch einen passenden Vorlauf vorverlegen,
Aber killt der Vorlauf nicht den gewünschten City-Bahnhof - oder etwa eine Mini-Stichfahrt? Ah, ja, scheint zu gehen, Vielen Dank
brave new Flexpreis -_-
- kein Text -
+City um Mitternacht?
Ein solcher Stich-Vorlauf über ein tariflich gleichgestelltes Via ist übrigens auch eine wasserdichte Lösung für die Ausgangsfrage des Threads - er definiert den Antrittstag und das Ticket gilt in beiden Fernzügen.
Und wenn jetzt jemand sagt, Stichfahrten sind aber verboten, dann gilt die Standardantwort, was fahrplanbasiert angeboten wird darf auch gekauft werden...
Stichfahrten sind nicht verboten
...sondern unbedingt notwendig, wie ich hier schon lernen durfte. Alles prima also!
dann gilt die Standardantwort, was fahrplanbasiert angeboten wird darf auch gekauft werden...
...und darf auch genau so gefahren werden!
+City um Mitternacht, um mittags, um Nachmittags, Tea Time
Eine Zusatzfrage zum theoretischen Problem ist, ob das Nutzen der +City Option für die Fahrt zum Bahnhof am Antrittstag vor Mitternacht als Fahrtantritt gewertet wird...
wenns auf der Fahrkarte mit drauf steht, dann ja eh auf jeden Fall (fahrplanbasiert), S-Bahn/RE/..
Bzw. andersrum, und das wäre dann auch beim alten Normalpreis und Sparpreisen so, wie man die +City-Funktion bei einer Abfahrt um 0:05 und Fahrkarte für den "richtigen" Tag überhaupt korrekt nutzen kann, wenn 4 Minuten für die ÖPNV-Anreise zum Bahnsteig sehr selten reichen...
wie sollte man sie da unkorrekt nutzen?
+City-Funktion ist gedacht für die Anreise (/Abreise) zum Bahnhof des FV, die punktgenaue Uhrzeit ist da irrelevant - ob nun Mitternacht, mittags oder wann auch immer.
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Du denkst viel zu viel nach, verquerst Dich dadurch.
oje :-/
Eine Zusatzfrage zum theoretischen Problem ist, ob das Nutzen der +City Option für die Fahrt zum Bahnhof am Antrittstag vor Mitternacht als Fahrtantritt gewertet wird...
wenns auf der Fahrkarte mit drauf steht, dann ja eh auf jeden Fall (fahrplanbasiert), S-Bahn/RE/..
Um genau diesen Fall geht es gerade nicht!
Bzw. andersrum, und das wäre dann auch beim alten Normalpreis und Sparpreisen so, wie man die +City-Funktion bei einer Abfahrt um 0:05 und Fahrkarte für den "richtigen" Tag überhaupt korrekt nutzen kann, wenn 4 Minuten für die ÖPNV-Anreise zum Bahnsteig sehr selten reichen...
wie sollte man sie da unkorrekt nutzen?
Indem man vor Mitternacht die +city-Option in Anspruch nimmt. Das stünde mit Punkt 3.5.2 Satz 2 BB in Konflikt.
+City-Funktion ist gedacht für die Anreise (/Abreise) zum Bahnhof des FV, die punktgenaue Uhrzeit ist da irrelevant - ob nun Mitternacht, mittags oder wann auch immer.
Vor Mitternacht ist im diskutierten Fall allerdings außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte.
Du denkst viel zu viel nach, verquerst Dich dadurch.
Nein, er vermeidet dadurch am Ort des Startbahnhofes ggf. als Schwarzfahrer abkassiert und angezeigt zu werden.
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Ich frage mich echt, wie du immer wieder auf deine teils schrecklich abenteuerlichen Beiträge kommst.
+City VOR Mitternacht kann Probleme machen.
wie sollte man sie da unkorrekt nutzen?
+City-Funktion ist gedacht für die Anreise (/Abreise) zum Bahnhof des FV, die punktgenaue Uhrzeit ist da irrelevant - ob nun Mitternacht, mittags oder wann auch immer.
Wenn du z.B. elektronisch einchecken musst (Busse mit Ticketscanner) und das Geraet deutlich "ungueltig" signalisiert, dann kann ggf. der Fahrer eine gueltige Fahrkarte verlangen.
Einstig Bus um 23:30h. Zugfahrt am Bahnhof ab 0:10h
So viel ich weiss sind +City Tickets immer einen Tag laenger als die eigentliche Fahrkarte gueltig, aber nie einen (Kalendertag) Tag vorher.
BR752
City-Ticket gilt am selben Tag als Funktion zum Bahnhof
Bzw. andersrum, und das wäre dann auch beim alten Normalpreis und Sparpreisen so, wie man die +City-Funktion bei einer Abfahrt um 0:05 und Fahrkarte für den "richtigen" Tag überhaupt korrekt nutzen kann, wenn 4 Minuten für die ÖPNV-Anreise zum Bahnsteig sehr selten reichen...
wie sollte man sie da unkorrekt nutzen?
Indem man vor Mitternacht die +city-Option in Anspruch nimmt. Das stünde mit Punkt 3.5.2 Satz 2 BB in Konflikt.
+City-Funktion ist gedacht für die Anreise (/Abreise) zum Bahnhof des FV, die punktgenaue Uhrzeit ist da irrelevant - ob nun Mitternacht, mittags oder wann auch immer.
Vor Mitternacht ist im diskutierten Fall allerdings außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte.
Nein,
demnach ist als Datum der Tag des eigentlichen Tages zu werten, es handelt sich nach wie vor um den selben Tag.
Alles andere würde dem Sinn des City-Ticket zu wider sprechen, ergäbe also keinen Sinn.
Die Bahn selbst nennt hier keine Uhrzeit von "Mitternacht", eine solche Unterscheidung gibt es nicht,
als Uhrzeit wird wenn nur nachts um 3:00 Uhr genannt, das bezieht sich aber auf die dann folgende Nacht, spielt hier also noch nicht mal eine Rolle.
Du denkst viel zu viel nach, verquerst Dich dadurch.
Nein, er vermeidet dadurch am Ort des Startbahnhofes ggf. als Schwarzfahrer abkassiert und angezeigt zu werden.
das tut er nicht.
er überdenkt. das sollte er ganz grundsätzlich unterlassen, in allen Lebenslagen.
Selten so einen Schwachsinn gelesen! Du lügst einfach!
wie sollte man sie da unkorrekt nutzen?
Indem man vor Mitternacht die +city-Option in Anspruch nimmt. Das stünde mit Punkt 3.5.2 Satz 2 BB in Konflikt.
+City-Funktion ist gedacht für die Anreise (/Abreise) zum Bahnhof des FV, die punktgenaue Uhrzeit ist da irrelevant - ob nun Mitternacht, mittags oder wann auch immer.
Vor Mitternacht ist im diskutierten Fall allerdings außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte.
Nein,
demnach ist als Datum der Tag des eigentlichen Tages zu werten
Was soll der "Tag des eigentlichen Tages" eigentlich sein??
es handelt sich nach wie vor um den selben Tag.
Der Datumswechsel um 00:00 Uhr ist dir offenbar nicht bekannt.
Wenn eine Fahrkarte zum Fahrtantritt am 10.06.2017 gelöst wird, berechtigt sie lt. BB ab dem 10.06.2017 zur Inanspruchnahme der +city-Option. Am 09.06.2017 (egal zu welcher Uhrzeit) eben nicht!!
Die Bahn selbst nennt hier keine Uhrzeit von "Mitternacht", eine solche Unterscheidung gibt es nicht,
Die Bahn selbst schreibt vom "ersten Geltungstag der Fahrkarte". Vor 00:00 Uhr des ersten Geltungstages ist gerade nicht am "ersten Geltungstag" und auch sonst nicht in irgendeiner Weise im Gültigkeitszeitraum des Tickets.
als Uhrzeit wird wenn nur nachts um 3:00 Uhr genannt, das bezieht sich aber auf die dann folgende Nacht, spielt hier also noch nicht mal eine Rolle.
Darum geht es hier nichtmal ansatzweise.
er überdenkt. das sollte er ganz grundsätzlich unterlassen, in allen Lebenslagen.
Scheint deine Maxime zu sein.
Troll dich bitte ganz schnell sonstwohin! Dein grundfalsches Verbreiten von Fakes geht tierisch an die Nerven!
City-Ticket gilt am selben Tag als Funktion zum Bahnhof
Alles andere würde dem Sinn des City-Ticket zu wider sprechen
Darum geht es, die Bedingungen zur Nutzung des City-Tickets widersprechen in diesem Spezialfall seinem Sinn
Die Bahn selbst nennt hier keine Uhrzeit von "Mitternacht", eine solche Unterscheidung gibt es nicht,
Diese Unterscheidungsmerkmal heißt Datum, ändert sich um Mitternacht, und definiert rechtlich welcher Tag ist und damit auch ab wann eine Fahrkarte für den Folgetag und ihre City-Option gilt.
+1
- kein Text -
Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt
Sehe ich richtig, dass wenn ich entweder um 22:44 oder doch erst danach um 0:05 von Hannover nach Hamburg abfahren möchte, das aufgrund der (von mir sowieso gehassten) taggenauen Fahrtantrittsregel nicht durch eine Flexpreisfahrkarte abzudecken ist?
Oder gibt es einen Überlappungsbereich bei Fahrtantritt kurz nach Mitternacht? Jedenfalls möchte ich nicht lügen, deshalb zählt die Variante nicht, sich einen tariflich gleichgestellten S-Bahn-Vorlauf auszudenken, um die Fahrt schon am Vortag angetreten zu haben....
Du siehst das völlig richtig. Es gibt auch keine Überlappungsbereiche.
Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen. Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.
An deiner Stelle würde ich es darauf ankommen lassen und wenn der Zugbegleiter Rabatz macht, ihn auf die Nebenpflichten gemäß BGB hinweisen.
Du kannst auch mit der Presse drohen.
Die meisten Zugbegleiter sind aber nach meiner Erfahrung so vernünftig, unsinnige Knebelvorschriften eines unfähigen Bahnvorstandes einfach zu ignorieren.
Überhaupt ist die Flexpreisreform mit der Tagbindungspflicht ein unglaublicher juristischer Murks. Vor Gericht würde mit großer Wahrscheinlichkeit die Deutsche Bahn einen Rechtsstreit gegen dich verlieren.
Früher, bei der Deutschen Bundesbahn, hat es so einen Unfug nie gegeben. Wenn man sich z.B. eine Fahrkarte München - Würzburg kaufte, dann waren 281 Tarifkilometer angegeben und man konnte wählen, ob man über Ansbach (277 km), Nürnberg (301 km) oder Regensburg (341 km) fährt. Ob man dann mit dem (flexiblen) Normalpreis am Dienstag und Mittwoch fährt, interessierte keinen Menschen.
Alleine schon die Aussage von Bahnvorstand Lutz, künftig alle Fahrkarten elektronisch abrechnen zu wollen und klassische Papierfahrkarten abschaffen zu wollen, zeigt für mich, dass ich solche total unfähigen Leute gar nicht ernst nehme.
Gegen Knebelvorschriften, Schikanen und Stasimethoden ist Zivilcourage und ziviler Ungehorsam gefragt.
Wer diese Zivilcourage nicht aufbringt, darf sich auch nicht beklagen, wenn er schikaniert und unterdrückt wird.
Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt
Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen.
Interessant. Auf welche Normen und exemplarischen Rechtssprechungsfälle stützt sich deine Mutmaßung.
Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.
...welche ja auch erbracht wird.
An deiner Stelle würde ich es darauf ankommen lassen und wenn der Zugbegleiter Rabatz macht, ihn auf die Nebenpflichten gemäß BGB hinweisen.
Du kannst auch mit der Presse drohen.
Querulantentum und Leistungserschleichung, wie du sie hier propagierst, haben vermutlich erst zur systematischen Verschlechterung der Bedingungen für die breite Mehrheit der Kunden geführt. Klasse Tip!
Überhaupt ist die Flexpreisreform mit der Tagbindungspflicht ein unglaublicher juristischer Murks. Vor Gericht würde mit großer Wahrscheinlichkeit die Deutsche Bahn einen Rechtsstreit gegen dich verlieren.
Auch hier wieder: Welche Grundlage hat diese Hypothese?
Früher, bei der Deutschen Bundesbahn, hat es so einen Unfug nie gegeben.
Früher ist vorbei, die Bundesbahn abgewählt.
Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt
Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen.
Interessant. Auf welche Normen und exemplarischen Rechtssprechungsfälle stützt sich deine Mutmaßung.
Da gibt es mehrere Anspruchsgrundlagen.
Gute Chancen bietet z.B. § 305c BGB.
Auch gibt es im EU-Recht zahlreiche vielversprechende Anspruchsgrundlagen, wie z.B. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Der Begriff Flexpreis suggeriert ganz eindeutig, dass man die Rückfahrt frei wählen kann. Dass man sich vor der Hinfahrt bei einem FLEXpreis schon auf den Tag der Rückfahrt festlegen muss, ist völlig absurd.
Wer beispielsweise Verwandte besucht, weiß oft noch nicht, wann er zurückfahren will.
Die alte Regel, dass man seine Rückfahrt innerhalb eines Monats frei wählen konnte, war weitgehend ein Flexpreis. Die neue Regel ist es nicht mehr, sodass der Begriff eine irreführende Beschreibung des Produkts ist.
Mit der jetzigen Regel hat die Deutsche Bahn de facto ein Grundangebot, die flexible Rückfahrkarte, abgeschafft.
Alleine schon für diese grandiose Fehlleistung gehört der unfähige Vorstand gefeuert.
Es hagelt übrigens Proteste, die der unfähige Bahnvorstand, der offenbar nicht begriffen hat, dass die Bahn für die Kunden fährt und im Wettbewerb steht.
https://www.welt.de/wirtschaft/article164150924/Der-neue-Flexpreis-ist-vollkommener-Sch...
Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.
...welche ja auch erbracht wird.
Nein, sie wird eben NICHT VOLLSTÄNDIG erbracht. Du hast es immer noch nicht kapiert. Mit der Datumsfestlegung wird eine partielle Zugbindung eingeführt, d.h. die Gegenleistung wird partiell nicht erbracht.
Der richtige Name für das neue Angebot ist nicht Flexpreis, sondern Datumsbindungspreis.
Wirtschaftswissenschaftlich müsste sich der Preis der Datumsbindungsfahrkarte ZWISCHEN dem Sparpreis und dem ECHTEN Flexpreis befinden.
Querulantentum und Leistungserschleichung, wie du sie hier propagierst, haben vermutlich erst zur systematischen Verschlechterung der Bedingungen für die breite Mehrheit der Kunden geführt. Klasse Tip!
Kleiner Tipp für dich: Du solltest dich erst mal informieren, bevor du total arrogant und polemisch Falschbehauptungen aufstellst.
Normalerweise antworte ich auf so ein polemisches Zeug nicht, da aber viele andere hier sind, die sich informieren wollen und an Fakten interessiert sind, widerlege ich dir deinen Unfug.
Maßgeblich für Leistungserschleichungen ist § 265a StGB
§ 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Im vorliegenden Fall hat jedoch der Fahrgast eine Fahrkarte. Er bezahlt sogar den vollen Tarif. Erst recht hat er keine Absicht schwarz zu fahren.
Im übrigen:
Das Geltend machen von berechtigten Rechtsansprüchen hat nichts mit Querulantentum zu tun.
Offenbar gehörst du von der Denkstruktur her auch zu den obrigkeitshörigen Mitläufern ohne jegliche Zivilcouage.
Früher, bei der Deutschen Bundesbahn, hat es so einen Unfug nie gegeben.
Früher ist vorbei, die Bundesbahn abgewählt.
"Früher ist vorbei", sagte am 13.08.1961 der Stasioffizier zum S-Bahn-Fahrgast, der mit einer gültigen Fahrkarte vom Alexanderplatz zum Bahnhof Zoo fahren wollte.
Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt
Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen.
Interessant. Auf welche Normen und exemplarischen Rechtssprechungsfälle stützt sich deine Mutmaßung.
Da gibt es mehrere Anspruchsgrundlagen.
Gute Chancen bietet z.B. § 305c BGB.
§ 305c BGB ist keine Anspruchsgrundlage.
Auch gibt es im EU-Recht zahlreiche vielversprechende Anspruchsgrundlagen, wie z.B. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Welche denn?
Der Begriff Flexpreis suggeriert ganz eindeutig, dass man die Rückfahrt frei wählen kann. Dass man sich vor der Hinfahrt bei einem FLEXpreis schon auf den Tag der Rückfahrt festlegen muss, ist völlig absurd.
Flex kann so ziemlich alles bedeuten, eine Auslegung nur in die eine Richtung ist alles andere als zwingend.
Wer beispielsweise Verwandte besucht, weiß oft noch nicht, wann er zurückfahren will.
Die alte Regel, dass man seine Rückfahrt innerhalb eines Monats frei wählen konnte, war weitgehend ein Flexpreis. Die neue Regel ist es nicht mehr, sodass der Begriff eine irreführende Beschreibung des Produkts ist.
Mit der jetzigen Regel hat die Deutsche Bahn de facto ein Grundangebot, die flexible Rückfahrkarte, abgeschafft.
Alleine schon für diese grandiose Fehlleistung gehört der unfähige Vorstand gefeuert.
Es hagelt übrigens Proteste, die der unfähige Bahnvorstand, der offenbar nicht begriffen hat, dass die Bahn für die Kunden fährt und im Wettbewerb steht.
https://www.welt.de/wirtschaft/article164150924/Der-neue-Flexpreis-ist-vollkommener-Sch...
Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.
...welche ja auch erbracht wird.
Nein, sie wird eben NICHT VOLLSTÄNDIG erbracht. Du hast es immer noch nicht kapiert. Mit der Datumsfestlegung wird eine partielle Zugbindung eingeführt, d.h. die Gegenleistung wird partiell nicht erbracht.
Der richtige Name für das neue Angebot ist nicht Flexpreis, sondern Datumsbindungspreis.
Wirtschaftswissenschaftlich müsste sich der Preis der Datumsbindungsfahrkarte ZWISCHEN dem Sparpreis und dem ECHTEN Flexpreis befinden.
Querulantentum und Leistungserschleichung, wie du sie hier propagierst, haben vermutlich erst zur systematischen Verschlechterung der Bedingungen für die breite Mehrheit der Kunden geführt. Klasse Tip!
Kleiner Tipp für dich: Du solltest dich erst mal informieren, bevor du total arrogant und polemisch Falschbehauptungen aufstellst.
Normalerweise antworte ich auf so ein polemisches Zeug nicht, da aber viele andere hier sind, die sich informieren wollen und an Fakten interessiert sind, widerlege ich dir deinen Unfug.
Bezüglich der juristischen Richtigkeit der von dir gemachten Aussagen darf man erhebliche Zweifel haben. Den Nutzern dieses Forums sei ans Herz gelegt, sie nicht einfach für bare Münze zu nehmen, sondern sie sorgfältig zu überprüfen.
Schlimm
Gute Chancen bietet z.B. § 305c BGB.
Denke ich nicht.
Auch gibt es im EU-Recht zahlreiche vielversprechende Anspruchsgrundlagen, wie z.B. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Denke ich ebenfalls nicht.
Der Begriff Flexpreis suggeriert ganz eindeutig, dass man die Rückfahrt frei wählen kann. Dass man sich vor der Hinfahrt bei einem FLEXpreis schon auf den Tag der Rückfahrt festlegen muss, ist völlig absurd.
Niemand ist gezwungen Retourfahrscheine zu lösen. Preislich bieten diese ohnehin keinen Vorteil.
Mit der jetzigen Regel hat die Deutsche Bahn de facto ein Grundangebot, die flexible Rückfahrkarte, abgeschafft.
Ja. Empfinde ich ja ebenso als gravierendere Angebotsverschlechterung. Steht ja auch in diesem Thread bereits.
Nein, sie wird eben NICHT VOLLSTÄNDIG erbracht.
Innerhalb der Geltungsdauer ist der Zug entlang der gewählten und bezahlten Verbindung weitgehend frei wählbar.
Mit der Datumsfestlegung wird eine partielle Zugbindung eingeführt, d.h. die Gegenleistung wird partiell nicht erbracht.
Das war schon (fast?) immer so. Noch nie waren s.i.w. Fahrscheine unbegrenzt lange gültig. Globalpreiszüge und reservierungspflichtige Verbindungen waren ebenfalls bisher nicht ohne weiteres nutzbar. "Partiell zuggebunden" - um es mit dir auszudrücken - war der Flexpreis also schon immer.
Kleiner Tipp für dich: Du solltest dich erst mal informieren, bevor du total arrogant und polemisch Falschbehauptungen aufstellst.
...ist nicht der Fall. Auch war das keine Behauptung, sondern expressis verbis eine Vermutung. Der Vorwurf der Arroganz und Polemik fällt also auf dich zurück.
Im vorliegenden Fall hat jedoch der Fahrgast eine Fahrkarte. Er bezahlt sogar den vollen Tarif. Erst recht hat er keine Absicht schwarz zu fahren.
Die Diskussion des Gesetzestextes mit dir spare ich mir. Deine Absicht war aber sehr klar, außerhalb des Gültigkeitszeitraums einer Fahrkarte zu reisen.
Offenbar gehörst du von der Denkstruktur her auch zu den obrigkeitshörigen Mitläufern ohne jegliche Zivilcouage.
Da sind sie wieder: Arroganz und Polemik.
Traurig, traurig.
Nach "Henrik" spamt und trollt nun auch "ThomasK" hier...
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