DB nutella Mitfahrerfreifahrt und BahnCard50 Sparpreis (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Donnerstag, 30.03.2017, 15:21 (vor 3329 Tagen) @ musicus

holla, was für ein Pamphlet..von Frustablassung, Aggressionen, persönlichen Angriffen.. süß ;)

Eitelkeit... eindeutig seine Lieblingssünde. - hahahahaha.

nun gehts aber wahrlich nich um den Esel - der (das) is das unwichtigste.
um den Threadersteller & seinem Anliegen gehts nur,
zunächst wurde er ein wenig verwirrt, verunsichert von den Zweiflern, dort spätestens nach den offiziellen DB Aussagen war ihm dann wohl 100%ig klar, dass er die Nutella-Mitfahrerfreifahrt in Kombination mit dem SP EU so nutzen kann - geht so ja auch deutlich aus den Bedingungen hervor.

in dem es nicht um die Kombinierbarkeit von nutella-Mitfahrerfreifahrten mit Auslandsfahrscheinen ging, sondern um die Frage, ob die BB an sich explizite Auskünfte über die Kombinationsfähigkeit der nutella-Mitfahrerfreifahrt mit Sparpreistickets im Inland geben.

..also genau die selbe Angelegenheit.

Inwiefern die BB zur Folge haben, dass auf eine Kombinierbarkeit mit Auslandsfahrscheinen kein Verlass ist, habe ich bereits dargelegt.

eben, vor 2 Monaten, zum Vorteil des Kunden - mit einer vehementen und doch laienhaften Penetranz, goldig. :D

Ebenfalls bereits verdeutlicht habe ich das Problem, dass sich die Bahn nach Belieben für jeden Einzelfall, durchaus auch abweichende, Entscheidungen hinsichtlich der Kombination mit Auslandsfahrscheinen treffen können.

Nein, es wurde nicht verdeutlicht, nicheinmal versucht,
auch egal, ein Problem besteht da nicht, im Zweifelsfall kann, darf sie es nur zum positiven Nutzen des Kunden hin,
hier eh irrelevant, da keine Abweichung besteht.

Empfehlung mindestens relativieren muss, geht aus dem Baum so langsam aber sicher auch unübersehbar hervor.

ganz im Gegenteil, die mehrfachen Belege hin zur Kombinierbarkeit erfolgten erst im Anschluss,
diese verlinkte Ausgangsempfehlung kann man nun nur erst recht doppelt & dreifach unterstreichen, rein juristisch erst recht.

demnach kann man die Ausgangsfrage eben durchaus mit Ja beantworten

Man kann sie ebenso gut mit Nein beantworten. Schlüssig und unter Berufung auf die zu akzeptierenden BB.

man kann vieles - nur wird kein einziger Richter/EBA/.. hier auch nur ansatzweise in Richtung eines Nein gehen, erst recht bei Berücksichtigung der Bedingungen.

wie es die DB wie auch ihre Angestellten öffentlich ja auch tun

...aber nicht müssen. Jeder DB-Angestellte hat die Freiheit zu sagen: "Nö, nicht mit mir." Und die dafür nötige Rechtssicherheit hat er auch.

mit den entsprechenden Folgen hat der Schaffner selbst dann persönlich zu leben.

die auch hier aufgeführten Bedingungen auf der Fahrkarte

es ging hier nie um die auf der Fahrkarte aufgeführten Bedingungen.


fehlt nur noch, dass hier tatsächlich jemand behaupten will,
die Nutella-Mitfahrerfreifahrt und BahnCard50 Sparpreis seien nicht miteinander kombinierbar, hahaha :D
BahnCard50 Sparpreis ist natürlich auch ein Sparpreis, wie Sparpreis Aktion auch.

Kombinierbarkeit von Nutella-Mitfahrerfreifahrt und BC100 ist natürlich auch gegeben, wie auch Probe BahnCard 100,
das ergibt sich allein aus der Natur der Sache heraus schon.


auch die letzten beiden Punkte, wie auch SP EU, wurden von sämtlichen Schaffnern in sämtlichen ICEs der letzten Tagen bestätigt, geradezu überzeugt euphorisch, ausnahmslos.


morgen letzter Tag - wer braucht noch?


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