Im verkehrsrosaroten Paralleluniversum vielleicht (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 15:07 (vor 3334 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 23.03.2017, 15:07

solange es zum Vorteil des Kunden ist, ist es sehr kundenfreundlich.

Wenn sich die DB - mit gutem Recht - auf die BB beruft, ist der Kunde, dem man hier BB-widrige Ratschläge als kundenfreundlich verkaufen will, der Dumme. Aber gut zu wissen, dass du darüber entscheidest, wie die BB anzuwenden sind und wann und wo man sich BB-widrig verhalten darf; da haben die Foristen hier ja einen kompetenten Ansprechpartner gefunden.

die BB liest sich eh keiner bis ins letzte Detail durch

Kann dann halt auch mal Pech sein. Bei mir hat sich die DB schon auf ihre BB berufen, obwohl im Netz wochenlang auf offizieller DB-Website Gegenteiliges publiziert wurde.

wobei es hier ja noch gar nich mal um BB ging.

Doch. Aber du wirst mir sicherlich gleich in einem ganzen Halbsatz einen Einwand stenographieren, aus dem erkenntlich wird, dass die Mitfahrerbedingungen von keinerlei BB unterliegen.


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