Einmaligkeit von Fahrscheinen -- einmalige Karten. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Dienstag, 21.03.2017, 10:16 (vor 3338 Tagen) @ Fabian318

Aber dann kann immernoch der buchende belangt werden; zudem kann man auch an nichtpersonalisierte einmalig vorhandene nummern binden.


Einmalig gültige Nummern funktionieren nicht, weil du dann bei einer Zweitkontrolle wiederum nicht feststellen kannst, ob dieselbe Person erneut das Ticket vorzegt oder eine zweite Person erstmals.

Naja, wenn Du Zugbindung hast gilt es aber eh nur in einem Zug, und wenn dann jemand z.B. ein an einen bahn.bonus-card über die Nummer gebundene Fahrkarte hat, lässt sich das nur mit großem Risiko so weitergeben, dass bei einer Kontrolle zwei Leute das vorzeigen können (mit einmalig vorhandenen Nummern meine ich nur einmalig vorhandene Nummern auf irgendwelchen Dingen. Eine IMEI vom Handy wäre auch so ein Kandidat, wenn man die einfach und fälschungssicher auslesen könnte. Oder eben Nummern auf eben zwar persönlichen Karten, aber explizit ist es nur an die Nummer gebunden und nicht an den Namen, so dass man Fahrkarte + andere Karte weitergeben darf wenn jemand anders die Fahrkarte nutzen möchte). Das einzige, was dann noch ginge: Man kauft eine Fahrkarte für eine lange Strecke, fährt aber nur einen Teil und den nächsten Teil jemand anders. Diese Übertragung ist aber auch bei offline-Fahrkarten der DB nicht feststellbar.


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