Bei Locomore reicht Buchungsnummer; kein Ausdruck oder PDF. (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 20.03.2017, 11:23 (vor 3337 Tagen) @ martarosenberg

Aber dann kann immernoch der buchende belangt werden; zudem kann man auch an nichtpersonalisierte einmalig vorhandene nummern binden.

Der Buchende soll also für etwas belangt werden, wovon er u.U. nicht mal Kenntnis hatte? Dünnes Eis.

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Weg mit dem 4744!


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