20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 11.03.2017, 02:40 (vor 3346 Tagen) @ mdst

Ah, danke für den Hinweis. Ist die 20-Minuten-Regelung der Bahn dann also eine freiwillige "Zusatzleistung" der Bahn, die über die gesetzlich geforderte 60-Minuten-Regelung hinausgeht?

Im Fernverkehr ja, im Nahverkehr ist Rechtsgrundlage nicht die 1371, sondern die EVO.

Zu vor-EU-Fahrgastrechte-Zeiten gabs übrigens für alle Fahrscheine gar keine "Mindestverspätung" lt. BBPV.

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Weg mit dem 4744!


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