20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 10.03.2017, 18:19 (vor 3348 Tagen) @ mdst

Die Regelung der Aufhebung der Zugbindung ist erst im internationalen Verkehr ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof, kannst also nur auf Kulanz hoffen.


Das hab ich so noch nie irgendwo gelesen, ich kenne nur die 20-Minuten-Regelung. Wo steht das denn, dass das im internationalen Verkehr erst ab 60 Minuten gilt?

Die Beförderungsbedingungen seien immer wieder zur Lektüre empfohlen. Die 20-Minuten-Regel taucht dort in den nationalen BB auf, in den internationalen BB jedoch nicht - dort wird bezüglich der FGR die VO EG 1371/2007 zitiert, die mit der 60-Minuten-Regel operiert.
Wenn man ganz sicher gehen will: Zugbindung per Stempel aufheben lassen unter Verweis auf den Ausfall des Zuges.


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