Ach du liebe Zeit (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 20.02.2017, 14:41 (vor 3365 Tagen) @ Alter Köpenicker
bearbeitet von musicus, Montag, 20.02.2017, 14:42

wie willst Du das beweisen? Durch Photographieren der Anzeigetafel?

Wäre eine Möglichkeit.

Meine Fresse, was denn noch alles?

Tjaa... wenn man erstmal entsprechende Erfahrungen gemacht hat, ist man da schnell dabei. Wenn ich nicht selbst schon mit falschen Angaben von DB-Seite implizit der Lüge bezichtigt worden wäre, käme ich auch nicht auf solche Ideen.

Wie soll eigentlich die Aufhebung der Zugbindung bei der Verwendung eines Handytickets praktisch vonstatten gehen? Bekommt man dann einen Aufkleber auf sein Gerät?

Nachdem Handytickets nicht für alle gängigen Smartphone-Betriebssysteme nutzbar sind, fehlt mir da die konkrete Praxiserfahrung, aber ich meine, man kann sich bei den bekannten Stellen ein entsprechendes Zettelchen abholen
:-D
Ich finde die bestehenden Regelungen in den BB eigentlich recht eindeutig und kundenfreundlich - wer "Zugbindung" sagt muss halt auch "Aufhebung" sagen...


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