„Räumungsprüfung“, was ist das? Nachfragen (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 14.02.2017, 11:53 (vor 2720 Tagen) @ MC_Hans

ich wecke mal diesen schönen Beitrag auf um ein paar Fragen zum Thema Räumungsprüfung an die Profis unter Euch loszuwerden.

Und ich hoffe, ich bekomme das alles noch richtig zusammen ;-)

Folgende Situation:

mech. Stw Ort A -------- elektromech. Blockstelle Ort B ------- mech Stw Ort C
(1 Fdl)                            (1 Fdl)                          (Ww & Fdl)

dazwischen nichtselbsttätiger Streckenblock. Zug 4711 hat freie Ausfahrt am Ort A.


a) Führt Fdl A bei der Ausfahrt formell eine Räumungsprüfung durch?
Mein Verständnis bisher: Ablauf nach Ausfahrt wäre, (1) das Signal zurücknehmen, (2) Vorblocken, (3) Zug fährt die Ausfahrt frei, dadurch (4) möglich: Zurücklegen des Fahrstraßenhebels und (5), Grundstellung aller Fahrwegelemente.

Nein, im Bahnhof gibt's keine Räumungsprüfung.

b) Situation bei Durchfahrt an Blockstelle B. Hier führt Fdl B eine Räumungsprüfung durch: Feststellen des Vorhandenseins des Zugschluss, vollständiges Vorbeifahren an der Zugschlussstelle und dann eigentlich: Rücknehmen des Signals (dann Rückblocken und Vorblocken).

Nimmt er das Signal nicht zurück, gibt es eine Klingel, die ihn daran erinnert. Heißt das, das Stellwerk gibt sich technisch mit Punkt 3 der Räumungsprüfung zufrieden, da der Zug durch ein Hp0 gedeckt ist?

Die Bestätigung der Räumungsprüfung erfolgt durch den Rückblock. Rückgeblockt werden kann erst, wenn das Signal auf Halt gelegt ist (Auswertung erfolgt über den Signalhebel). Eine Klingel kann, muss es aber nicht geben.

c) Einfahrt Ort C im Bezirk des Ww, Halt und Asig im Bezirk des Fdl C.
Alles chico bis zum Stellen der Einfahrt durch Ww. Zug fährt ein. Ww stellt fest, dass der Zug mitsamt Zugschluss an seinem Häuschen eingefahren ist. Er nimmt das Esig zurück und hat damit die Räumungsprüfung für die Einfahrt abgeschlossen. (Er vergisst natürlich den Rückblock nicht). Der Zug rollt bis zum haltzeigenden Asig im Stellbezirk des Fdl.

Damit der Ww die Fahrstraße auflösen kann, muss Fdl C den Bahnhofsblock freigeben. Was muss dieser dafür prüfen? Er kann durch Hinsehen feststellen, dass Zug 4711 samt Zugschluss bei ihm angekommen ist und vor dem Asig wartet. Durch ein Signal ist er aber nicht zwangsläufig gedeckt, oder? Der Ww könnte ja in dieser Zeit andere Fahrstraßen einstellen wollen, dafür müsste aber von Seiten des Fdl die el. Fahrstraßenfestlegung (Bahnhofsblock) aufgelöst werden.

Hier kommt es wieder aufs Stellwerk an. In der Regel löst inzwischen die Fahrstraße automatisch (per Gleiskontakt) auf, der Ww räumt bei sich auf und gibt dem Fdl den Befehl zur Einfahrt zurück. Dann kann auch der Fdl bei sich aufräumen.

Wenn der Fdl die Fahrstraße auflösen muss, so prüft dieser nur, dass der Zug zum Halten gekommen ist. Die Räumungprüfung (Zug vollständig und durch Signal gedeckt, allfälliges Ersatzsignal erloschen) macht ja der Ww.

--
Weg mit dem 4744!


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