„Räumungsprüfung“, was ist das? Nachfragen (Allgemeines Forum)

MC_Hans, 8001376, Montag, 13.02.2017, 14:13 (vor 2622 Tagen) @ Turbonegro

Hallo zusammen,

ich wecke mal diesen schönen Beitrag auf um ein paar Fragen zum Thema Räumungsprüfung an die Profis unter Euch loszuwerden.

Folgende Situation:

mech. Stw Ort A -------- elektromech. Blockstelle Ort B ------- mech Stw Ort C
(1 Fdl)                            (1 Fdl)                          (Ww & Fdl)

dazwischen nichtselbsttätiger Streckenblock. Zug 4711 hat freie Ausfahrt am Ort A.


a) Führt Fdl A bei der Ausfahrt formell eine Räumungsprüfung durch?
Mein Verständnis bisher: Ablauf nach Ausfahrt wäre, (1) das Signal zurücknehmen, (2) Vorblocken, (3) Zug fährt die Ausfahrt frei, dadurch (4) möglich: Zurücklegen des Fahrstraßenhebels und (5), Grundstellung aller Fahrwegelemente.

b) Situation bei Durchfahrt an Blockstelle B. Hier führt Fdl B eine Räumungsprüfung durch: Feststellen des Vorhandenseins des Zugschluss, vollständiges Vorbeifahren an der Zugschlussstelle und dann eigentlich: Rücknehmen des Signals (dann Rückblocken und Vorblocken).

Nimmt er das Signal nicht zurück, gibt es eine Klingel, die ihn daran erinnert. Heißt das, das Stellwerk gibt sich technisch mit Punkt 3 der Räumungsprüfung zufrieden, da der Zug durch ein Hp0 gedeckt ist?

c) Einfahrt Ort C im Bezirk des Ww, Halt und Asig im Bezirk des Fdl C.
Alles chico bis zum Stellen der Einfahrt durch Ww. Zug fährt ein. Ww stellt fest, dass der Zug mitsamt Zugschluss an seinem Häuschen eingefahren ist. Er nimmt das Esig zurück und hat damit die Räumungsprüfung für die Einfahrt abgeschlossen. (Er vergisst natürlich den Rückblock nicht). Der Zug rollt bis zum haltzeigenden Asig im Stellbezirk des Fdl.

Damit der Ww die Fahrstraße auflösen kann, muss Fdl C den Bahnhofsblock freigeben. Was muss dieser dafür prüfen? Er kann durch Hinsehen feststellen, dass Zug 4711 samt Zugschluss bei ihm angekommen ist und vor dem Asig wartet. Durch ein Signal ist er aber nicht zwangsläufig gedeckt, oder? Der Ww könnte ja in dieser Zeit andere Fahrstraßen einstellen wollen, dafür müsste aber von Seiten des Fdl die el. Fahrstraßenfestlegung (Bahnhofsblock) aufgelöst werden.


Vielen Dank!


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