Ganz nach persönlicher Leidensfähigkeit... (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 06.02.2017, 22:23 (vor 3380 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von musicus, Montag, 06.02.2017, 22:27

dachte ich das es dann im Umkehrschluss eine Erstattung gibt für eine bezahlte nicht erbrachte Leistung.

Bestenfalls den jeweiligen Differenzbetrag zum Flexpreistarif, der im konkreten Beispiel allerdings denkbar gering ausfällt. Sofern eine BC für die 1. Klasse vorliegt, rangiert der Differenzbetrag ja ohnehin unter der 4€-Marke und ist somit nicht erstattungsfähig. Auch die Beweislast liegt offenbar beim Kunden.

im Gegensatz eines SEV mit Stunden Verspätung und fraglicher Mitnahme.

Wie viele Stunden betrug denn die Verspätung? Möglicherweise ergibt sich in Summe ja ein erstattungsfähiger Betrag > 4€. Wenn man Lust auf den Papierkram und die Bürokratie hat, kann man ja - bei unklarer Erfolgsaussicht - den FGR-Spaß mal durchexerzieren. Viel Glück!


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