BC 100 auf Hochrheinbahn ist gültig (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 18.01.2017, 08:20 (vor 3431 Tagen) @ Dosto

Hallo,
gilt die BC 100 auf der Hochrheinbahn für die Durchquerung der Schweiz bzw. für Zwischenhalt in der Schweiz?

Grüße
Dosto


Ja, ja, nein.

Zwischenhalt in Basel Bad Bf und Schaffhausen: Ja.
Ich denke auch ein Halt auf den andern DB Bahnhoefen auf Schweizer Gebiet ist moeglich, wobei es eine (theoretische) Ausnahme fuer die S16 (Binnenzug) wohl mal gab.

Eine Fahrt von Basel Bad nach Basel SBB ist meines Wissens nur im NV moeglich, nicht im FV.


BR752


Danke für die schnelle Antwort.

Bin die Strecke gestern von Basel Bad bis Singen gefahren; kontrolliert wurde nicht.

Enttäuschend war aber die Information der Bahnmitarbeiter zum Thema BC 100 auf der Strecke. Im ICE nach Basel schwankte die Auskunft zwischen "keine Ahnung" und "definitiv nicht". Als der Zugchef dann noch ergänzte, dass das jetzt alles Privatbahnen seien und man deshalb auch in Hamburg und NRW kaum noch Züge benutzen könne, kamen doch begründete Zweifel an der tariflichen Qualifikation des Zugbegleitpersonals auf.
Der freundliche Tf des IRE nach Singen, den ich dann auch noch gefragt hatte, meinte, dass er von Tarifen keine Ahnung habe, da er den Zug nur fährt.

Geh ich richtig in der Annahme, dass man die Gültigkeit der BC 100 auf der Strecke damit begründen kann, dass Schaffhausen für Fahrten auf der Hochrheinbahn in beide Richtungen Grenztarifpunkt ist?

Hallo,

die Strecke ist eine deutsche Strecke, und gehört der Bundesrepublik Deutschland (BEV), nicht der DB AG und kann mit jeder deutschen Karte genutzt werden, was auch die BC 100 ist. Zusätzlich gelten auch Schweizer Angebot, im Bereich wo die Strecke auf Schweizer Staatsgebiet liegt.
Die BC 100 gilt fast in allen Zügen in Deutschland, mit sehr geringen Einschränkungen, wie privater Fernverkehr, der Rurtalbahn und einige Privatbahnen in den "neuen Länder" insbesondere den Schmalspurbahnen. dazu gibt es auch Übersichten.
Nicht gültig ist sie zwischen den deutschen Orten Altenburg Rheingau, Jestetten und Lottstetten, denn das ist eine SBB Strecke in Deutschland, aber von der SBB betrieben.

dass das jetzt alles Privatbahnen seien und man deshalb auch in Hamburg und NRW kaum noch Züge benutzen könne,

das stimmt so für die Freifahrkarten, und Fahrkarten der DB Mitarbeiter, und FIP aus dem Ausland, die gelten da alles nicht mehr.
Denn die Mitarbeiter der Privatbahnen bekommen die (Frei)fahrkarten ja auch nicht, das beruht ja auf Gegenseitigkeit.

Auch mal nach TBNE suchen, da gibt es Liste über jede Bahn, was gilt und was nicht.

Gruß


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