RFID-Chip inBC100 (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 08.12.2009, 00:39 (vor 6060 Tagen) @ Steffen

Doch, beim Sonderkündigungsrecht sollte es eigentlich doch gehen. Allerdings muss alles zurückgegeben wären, was bei der gestohlenen Bahncard100 sicher schwierig ist?

Ich bezog mich vorhin nur auf die Kündigung, wenn man die Bahncard100 bereits ein Jahr besitzt und dann vor Ende der jeweils folgenden Jahre aus dem Vertrag aussteigen möchte. Das geht nämlich nur, wenn keine Ersatzkarte ausgestellt worden ist, was ja auch irgendwie logisch ist.


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