Seltsame Auslegung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 07.12.2009, 18:57 (vor 5865 Tagen) @ Jipii

Im Brief steht, dass eine Kündigung nur per Einschreiben mit Karte möglich ist.

Eine Kündigung ist grundsätzlich IMMER möglich. Die Frage ist halt nur ob zum "normalen" Ablauftermin oder als Sodnerkündigung wegen der Preiserhöhung.

Ganz am Rande: Dies ist eine einseitige und lediglich ZUGANGSPFLICHTIGE Willenserklärung. D. h. die Gegenseite (z. B. der Zeitschriftenverlag oder in diesem Fall die Bahn) können nicht sagen, "die nehme ich nicht".
Ob da jetzt die Kundennummer oder Abo-Nummer drauf ist macht dem Entgegennehmenden die Arbeit halt nur leichter.

Und im Falle eines Zeitungsabos gibt es ja ganze Abteilungen, die dann zurückrufen und versuchen, die Kündigung wieder umzudrehen in ein verlängertes Abo. Nennt sich dann CHURN-Management (change & turn = "Umdrehen" abwanderungswilliger Kunden). Insofern ist z. B. der Brief, den eine süddeutsche Tageszeitung verschickt "Wir haben Ihren Wunsch.. vorgemerkt" absoluter Blödsinn.

Also nicht entmutigen lassen, auch wenn ich es schade finde, wenn es einen MBC 100-Inhaber weniger gibt....


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