? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 04.12.2009, 11:16 (vor 5868 Tagen) @ Alexander

Hallo,

Aber nicht bei Drittverschulden bzw. höherer Gewalt.


wie Ozzwald schon schrieb wird dies mittlerweile aus Kulanz wieder gehandhabt.

und das ist auch gut so. Man stelle sich mal vor, die DB würde die 80-jährige Oma oder Jugendliche die Nacht auf dem Bahnhof verbringen lassen. Der Imageschaden wäre gewaltig.

Es gibt jedoch eine Ausnahme - bei bestimmten Großereignissen kann von zentraler Stelle die Ausgabe "untersagt" werden. (z.B. bei Kyrill war dies der Fall)

Auch das ist in Ordnung, denn bei solchen Ereignissen bringt ein Taxi einerseits nichts, andererseits kann man große Gruppen von Menschen auch recht gut im Bahnhof versorgen.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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