? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung (Allgemeines Forum)

Alexander, Freitag, 04.12.2009, 10:46 (vor 5868 Tagen) @ Fabian318

Hi,

Aber nicht bei Drittverschulden bzw. höherer Gewalt.

wie Ozzwald schon schrieb wird dies mittlerweile aus Kulanz wieder gehandhabt.
Es gibt jedoch eine Ausnahme - bei bestimmten Großereignissen kann von zentraler Stelle die Ausgabe "untersagt" werden. (z.B. bei Kyrill war dies der Fall)

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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