Fall war anders - Ausstieg war möglich (Allgemeines Forum)

Proeter, Mittwoch, 30.11.2016, 20:44 (vor 3416 Tagen) @ Quasar

Die Sperrung war kein Verdacht, sondern ein bestätigter PU.

Und zum Thema Notdurft in der S-Bahn sei dieser (schon ältere) Artikel empfohlen.

Gerichtsposse um Bahn-Toiletten

Dieser Fall ist mir durchaus bekannt, schon aus dem Jahr 2011, als er hier leidenschaftlich diskutiert. Und als vorbildlicher ICE-Treff-Nutzer habe ich natürlich die Suchfunktion bemüht. Andere Notdurft-Threads gab es durchaus:

- den von dir benannten
- den mit der Dame, die der Eifel-RB fahren musste, auf der alle Toiletten ausgefallen waren und die daher 200 € Schmerzensgeld vor Gericht zugesprochen bekam.

Beide Fällen unterscheiden sich von meinem aber in ganz erheblichem Maße: In beiden Fällen bestand die Möglichkeit, auszusteigen und seine Notdurf am Bahnhof oder in dessen Nähe zu verrichten. Diese Möglichkeit hatte ich heute nicht.
Und auch eine weitergehende Internetrecherche zum Thema "ohne Toilette bei Streckensperrung im Zug eingesperrt" bliebt ohne Erfolg.

Hat die Bahn den wenigstens diesen (oder ähnliche) Fälle zum Anlass genommen, mal festzulegen, wie zu verfahren ist, wenn ein Ausstieg (legal) nicht möglich ist und auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird?


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