Wiederverkäufer oder nicht das ist die Frage (Allgemeines Forum)

Quasar, Montag, 28.11.2016, 11:46 (vor 3425 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von Quasar, Montag, 28.11.2016, 11:48

Weil das Gesetz (bzw. deutsche Gerichte) solche Einschränkungen für Privatkunden als unwirksam sehen, man braucht sich also nicht daran zu halten.

Finde auf die Schnelle kein Artikel speziell über Bahntickets, aber z.B. bei Event-Tickets ist es sehr ähnlich. Es gab entsprechende Urteile.

Siehe z. B. Schwarzmarkt? 8 Dinge, die Sie zum Weiterverkauf von Eintrittskarten wissen müssen!

Du weist selber, dass solche Interforen sich nur die Rosinen rauspicken, wenn es um BGH Urteile geht. Hast du das BGH Urteil gelesen?

Es geht darin um autorisierte Verkäufe. Und dem Vernehmen nach ist das mit der Nutella Aktion ähnlich. "Im autorisierten Vertrieb des HSV können die Beklagten die Karten nur kaufen, wenn sie über ihre Wiederverkaufsabsicht täuschen. Beim Erwerb der Karten von der Verkaufsorganisation des HSV gelten für die Beklagten – unter den vorliegenden Umständen – dessen AGB. Der HSV hatte den Beklagten seine AGB im Zuge einer Abmahnung unter ausdrücklichem Hinweis darauf übersandt, dass eine Abgabe von Karten an Wiederverkäufer ausgeschlossen sei"

und das trifft im Fall der Nutella Aktion ebenfalls zu. Das Argument auf Grund der Menge der Gutscheine eine Nichtnutzung anzunehmen gilt nicht, weil du nicht eindeutig ob du als Wiederverkäufer auftritts oder nicht.


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