Grundlage für dieses Rechtsverständnis? (Allgemeines Forum)

meilensammler, Sonntag, 27.11.2016, 22:50 (vor 3426 Tagen) @ agw

Naja, unter FAQs zum Gewinnspiel heißt es, "Die Prämien des Gewinnspiels sind von einem Umtausch, einer Erstattung, einer (Teil-)Auszahlung oder entgeltlicher Weitergabe ausgeschlossen.".

Aber eine Zeile später wird der Rechtsweg ausgeschlossen, und das gilt ja für beide Vertragsparteien :)

Ich kann die Bahn also nicht verklagen, wenn das Gewinnspiel wegen eines Fehlers auf der Seite nicht funktioniert. Und die Bahn kann mich nicht verklagen, wenn ich die Prämie eben versteigere. Finde ich nur fair :)

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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!


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